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Bundesregierung hat die Grenze des demokratisch Erträglichen übertreten

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FDPNachdem sich Bundeskanzlerin Merkel und ihr Adlatus, Kanzleramtsminister Altmaier, schon in der Vergangenheit damit hervorgetan haben, in der BND-NSA-Affäre missliebige Informationen zu unterdrücken und damit die parlamentarische Kontrolle möglichst zu erschweren, haben beide spätestens jetzt die Grenze des demokratisch Erträglichen übertreten.

Wenn die Bundesregierung mit Verweis auf völkerrechtliche Verträge verfassungswidriges Verhalten begründet, dann hat das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr viel zu tun. Es ist kaum vorstellbar, dass das Aufklärungsbedürfnis eines souveränen Parlamentes vom Wohl und Wehe des amerikanischen Bündnispartners abhängig sein soll.

Wenn sich die Meldungen bestätigen und die Bundesregierung die Selektorenliste dem dafür zuständigen parlamentarischen Gremium vorenthält, ist es die parlamentarische Pflicht, die parlamentarischen Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen.

(Wolfgang Kubicki / FDP) / Bild: Piratenmensch (CC BY-SA 2.0)

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