Zum Hauptinhalt springen

Reise/Travel

Wohnmobil Symbolbild

Der nächste Urlaub kommt bestimmt - Mit einem Wohnmobil sind Sie flexibel und erleben ungeahnte Abenteuer

Im Urlaub möchten Sie den Alltag hinter sich lassen und die Seele baumeln lassen? Oder sehen Sie sich insgeheim doch nach dem ein oder anderen Abenteuer? Wie auch immer Ihre Vorlieben aussehen mögen, mit einem Wohnmobil haben Sie alle Möglichkeiten, sich frei zu entfalten und einen einzigartigen und sehr individuellen Urlaub zu erleben. Doch damit die Reise auch reibungslos verlaufen kann, sollten Sie einige Dinge beachten. Im Folgenden zeigen wir Ihnen mögliche Stolpersteine auf und geben Ihnen auch noch einige praktische Tipps mit auf den Weg.

Warum sollten Sie mit einem Wohnmobil verreisen?


Wohnmobil Symbolbild
Wohnmobil Symbolbild

Die Urlaubszeit ist für die meisten Menschen eine sehr begrenzte Zeit, die daher umso intensiver genutzt werden sollte. Einfach nur auf dem Sofa herumlungern oder in den Tag hineinleben ist also keine Option.
Im Urlaub sollten Sie etwas erleben und Erinnerungen schaffen. Doch leider sind viele Reisen zu besonderen Orten aufwändig oder teuer und daher nicht für jedermann geeignet.
Wer aber ein Abenteuer für den kleinen Geldbeutel sucht, der ist mit einem Wohnmobil gut bedient. Schließlich gibt es keine größere Freiheit, als jeden Tag aufs Neue entscheiden zu können, wohin die Reise geht und an welchem besonderen Ort die nächste Nacht verbracht werden soll.
Mit einem Wohnmobil zur Miete können Sie zunächst einmal für kleines Geld testen, ob das Ganze etwas für Sie und Ihre Familie ist. Schließlich ist der Kauf und der Unterhalt eines Wohnmobils nicht zu unterschätzen und daher nur etwas für regelmäßige Freizeitabenteurer.

Auch ein Abenteuer sollte gut geplant sein



Wie immer im Leben gilt auch bei einer geplanten Reise mit einem gemieteten Wohnmobil, dass eine gute Planung unerlässlich ist.
Suchen Sie sich frühzeitig einen seriösen Anbieter wie www.goboony.de, um ein passendes Modell zum besten Preis zu erhalten.
Überlegen Sie sich auch schon einmal, welche Punkte Sie auf Ihrer Reise ansteuern möchten und wie lange Sie für die jeweiligen Fahrten benötigen.
Planen Sie dabei großzügig, um keinen Stress aufkommen zu lassen.
Auch in Sachen Versorgung sollten Sie bereits vorab klären, wo Sie tanken und Lebensmittel nachkaufen können. So sparen Sie sich im eigentlichen Urlaub viel Zeit und auch Nerven.

Was gibt es zu beachten



Ein Wohnmobil ist einem klassischen KFZ zwar in vielen Dingen sehr ähnlich, jedoch von den Ausmaßen mitunter doch ein wenig gewöhnungsbedürftig.
Lassen Sie sich bei der Übergabe daher gründlich einweisen und testen Sie die Abmessungen zunächst auf einem abgelegenen Platz aus. Erst, wenn Sie ein Gefühl für die Größe haben, sollten Sie die Reise beginnen.
Weiterhin ist es wichtig, schon vor der Reise mögliche Stellplätze für die Nacht zu suchen. Auch wenn Sie letztlich frei und flexibel entscheiden können, so ist es dennoch entspannter zumindest zu wissen, wo Sie die Nacht verbringen könnten.
Beachten Sie auch immer, dass in einigen Ländern mitunter Höchstgeschwindigkeiten und andere Vorschriften für Wohnmobile gelten können.

Praktische Tipps



Um im Urlaub noch weiter zu sparen, sollten Sie auf die Hilfe von Apps zurückgreifen. Mit diesen finden Sie unter anderem kostenlose Stellplätze oder auch die günstigste Tankstelle in der Nähe.
Abschließend noch ein kleiner, aber umso wichtigerer Tipp: Unterschätzen Sie die räumlichen Bedingungen nicht. Ein Wohnmobil hat nun einmal eine begrenzte Fläche, die bei schlechtem Wetter ausreichen muss. Nehmen Sie daher gute Spiele und Bücher mit auf die Reise, um auch einen Schlechtwettertag entspannt und gut gelaunt zu verbringen.

 

  • Aufrufe: 148

Routenänderungen bei AIDAdiva Karibikreisen - Vorsorglich vor Reiseantritt widersprechen und Ansprüche vorbehalten

Kreuzfahrer der AIDAdiva erhielten bereits vor einiger Zeit die Mitteilung der Reederei, dass die aktuell anstehenden Reisen in der Karibik teils nicht wie geplant stattfinden. AIDA begründete diese Maßnahmen mit „operativen Gründen“ als Ursache für die ganz erheblichen Routenänderungen. „Betroffene sollten in diesen Fällen dem Vorgehen vorsorglich im Vorfeld der Reise schriftlich gegenüber Aida widersprechen und sich die Geltendmachung von Ansprüchen vorbehalten“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Bereits im Sommer erhielten Gäste der AIDAdiva, deren Reisen in die Karibik inzwischen kurz bevorstehen, die Information, dass die geplante Karibiktour wesentliche Änderungen erfährt. Betroffen sind hier insbesondere die Reisen ab dem 18.12.2022. Von den zehn geplanten Anlandungen werden nur vier wie vorgesehen stattfinden. Vor allem auch die Highlights der Reise in Mittelamerika entfallen. „In den Gästeinformationen ist von operativen Gründen die Rede. Ohne Erläuterung werden die Gäste der AIDAdiva mithin vor vollendete Tatsachen und eine völlig andere Reise gestellt, die zum Rücktritt oder aber auch zur Minderung des Reisepreises berechtigt“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Erhebliche Routenänderung rechtfertigt Rücktritt oder Minderung

Sofern die Kreuzfahrt nicht der Buchung entsprechend durchgeführt wird und es zu erheblichen Abweichungen kommt, stellt sich die Frage nach einem kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag oder einer Minderung des Reisepreises. Die Rechtsprechung stellt sich auf die Seite der Verbraucher, vor allem dann, wenn unternehmerische Gründe als Ursache solcher Planänderungen zu verorten sind. Auch auf der Basis einschlägiger AGBs sind Umroutungen nur dann möglich, wenn sie unerheblich sind. „Genau dies ist vorliegend wohl sicher nicht der Fall, da mit Mittelamerika das Highlight dieser Reisen entfällt und faktisch eine völlig andere Reise angeboten wird. Eine Erheblichkeit ist somit zu bejahen“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Der Minderungsanspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich entkoppelt. „Es ist völlig egal, was sich hinter der Formulierung „operative Gründe“ verbirgt. Allein maßgeblich ist, dass die Änderung der Reiseleistung erheblich ist“, führt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de aus.

Reaktion vor Reiseantritt nicht zwingend, aber sinnvoll – Annahme von Bordguthaben schadet nicht

Kreuzfahrt-Anwalt.de meint, Betroffene müssen bei den aktuellen Routenänderungen von AIDA nicht unbedingt im Vorfeld der Reise einen Widerspruch gegenüber AIDA erklären, um Ansprüche geltend machen zu können. Dennoch dürfte es aber wohl sinnvoll sein. „Reisende sollten auf die bestehenden Ansprüche unter keinen Umständen verzichten oder „ein kleines Bordguthaben“ als Entschädigung akzeptieren. Die Annahme einer solchen Kulanzleistung hindert die Anspruchsstellung zwar nicht, aber viele Betroffene meinen dies und finden sich dann hiermit ab. Dabei geht es tatsächlich meist um Hunderte manchmal gar Tausende Euro“, mahnt Rechtsanwalt Göpfert zur Wachsamkeit.

Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich eben schnell aufsummieren, was vielen Kreuzfahrern nicht bekannt ist. „Wir empfehlen Reisegästen, die eine solche Umroutungsnachricht erhielten, der Routenänderung vor Reiseantritt zu widersprechen und sich die Geltendmachung von Ansprüchen ausdrücklich vorzubehalten. Dies sollte so erfolgen, dass der Zugang eines solchen Widerspruchs auch nachgewiesen werden kann. Anschließend sollten Ansprüche konsequent mit fachkompetenter Hilfe verfolgt werden“, erläutern die Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Verjährung binnen 2 Jahren ist die einzig zu wahrende Frist

Ansprüche müssen nicht binnen 4 Wochen oder Monatsfrist nach Reiseende geltend gemacht werden, wie dies weit verbreitet angenommen wird. Diese Ausschlussfrist wurde abgeschafft und durch eine im Pauschalreiserecht geltende Verjährungsfrist von 2 Jahren ersetzt. Ansprüche können hiernach bis zu 2 Jahre nach dem planmäßigen Ende der Kreuzfahrt laut Buchung geltend gemacht werden. „Auch wenn keine Hektik bei der Anspruchsstellung aufkommen muss, sollten Gäste der AIDAdiva, die von dieser Umroutung betroffen sind, zeitnah agieren. Denn die Zeit arbeitet im Zweifel für die Reederei und gegen den Kunden“, rät Dr. Marcus Hoffmann.

  • Aufrufe: 157
Urlaubsfeeling nach Hause bringen Symbolbild pixabay

Ferien im Eigenheim – Urlaubsfeeling nach Hause bringen

Urlaubsfeeling nach Hause bringen Symbolbild pixabay
Urlaubsfeeling nach Hause bringen Symbolbild pixabay

Wer kennt es nicht: Urlaubsreif ist man eigentlich das gesamte Jahr über. Leider ist nicht nur die Zeit, sondern oft auch das Geld knapp und der nächste mögliche Urlaub liegt in ferner Zukunft.. So lange wollen Sie nicht warten, denn Sie sehnen sich jetzt schon nach Auszeit, Entspannung und neuem Input? Dann holen Sie sich das Urlaubsfeeling mit diesen 5 Tipps ganz einfach in die eigenen vier Wände.

Tipp 1: Kulinarische Experimente starten

Wenn Sie schon keine exotischen Restaurants im fernen Ausland besuchen können, bringen Sie die Exotik doch einfach in Ihre Küche! Oder peppen Sie für ein bisschen Abwechslung Ihre Lieblingsgerichte mit einigen neuen Zutaten auf, beispielsweise mit leckeren Gepps Saucen. Haben Sie mal ein typisch indisches Gericht selbst gekocht oder japanische Sommerrollen zubereitet? Dabei kommt im Handumdrehen neuer kultureller Input in Ihre Küche. Zur Not tut es auch die Lieblings-Pasta aus dem letzten Italienurlaub, um die Reisesehnsucht ein wenig zu mildern.

Tipp 2: Neue Aktivitäten im Wohnort ausprobieren

Kennen Sie wirklich schon jedes Museum und jede Sehenswürdigkeit Ihrer Stadt? Und haben Sie schon mal den Kletterpark in Ihrer Umgebung ausgecheckt? Egal, wie lange man bereits an einem Ort wohnt: Es gibt es immer etwas Neues zu entdecken. Durch neue Aktivitäten unterbrechen Sie den Alltagstrott und bringen Ferienstimmung in Ihr Leben. Dabei müssen es nicht unbedingt Schönwetter-Aktivitäten sein – auch bei einem Museumsnachmittag mit anschließendem Café-Besuch kommt garantiert Urlaubsfeeling auf.

Keine Lust, das Haus zu verlassen? Es gibt mittlerweile in vielen Museen wie dem Louvre in Paris die Möglichkeit, einen virtuellen Rundgang zu machen und die Kunst entspannt vom Sofa aus zu besichtigen.

Tipp 3: Nahegelegene Städte besuchen

Planen Sie doch spontan einen Tagestrip in einen nahegelegenen Ort, den Sie schon länger besuchen wollten. Ihnen fehlt die Inspiration? Garantiert gibt es viele sehenswerte Ausflugsziele in der Nähe, die Sie noch nicht kennen. Fragen Sie in der Buchhandlung nach Ausflugstipps in der Region oder schauen Sie einfach online nach – da werden Sie mit Sicherheit fündig.

Tipp 4: Eigenheim umdekorieren

Wie wäre es mit ein bisschen Großstadtdschungel auf dem Balkon? Holen Sie sich für das Extra-Urlaubsfeeling die Natur einfach in Ihre eigenen vier Wände. Ein paar Zimmerpflanzen oder Balkonpflanzen machen jeden Raum lebendig und schaffen einen gemütlichen Erholungsort im Grünen. Noch einige Lichterketten und leckere Cocktails dazu – und fertig ist die Wohlfühloase.

Übrigens: Viele Pflanzen lassen sich auch ganz einfach selbst ziehen. Das Aussähen macht dabei mindestens so viel Spaß, wie den Schützlingen beim Wachsen zuzusehen.

Eine schöne Idee für den besonderen Urlaubsflair ist auch das Anbringen einer Hängematte im Zimmer oder auf dem Balkon. So können Sie richtig relaxen und wortwörtlich die Seele baumeln lassen.

Mit diesen Tipps kannst du es dir zuhause so richtig gemütlich machen:

  • Kerzen für die romantische Urlaubsstimmung
  • Die feel-good Urlaubsplaylist
  • Ein heißes Bad für die Wellness-Auszeit
  • Urlaubsfotos für das richtige Ambiente

 

Tipp 5: Eine neue Sprache lernen

Menschen aus der ganzen Welt kennenzulernen, ist eine bereichernde Erfahrung. Doch dazu muss man nicht unbedingt das eigene Sofa verlassen und viel Geld für Reisen ausgeben. Mithilfe von Tandem-Partnerschaften ist es heutzutage möglich, sich mit Muttersprachlern eines anderen Landes auszutauschen und so eine neue Sprache zu lernen. Nutzen Sie doch ihre Zeit zuhause, um das eingerostete Spanisch wieder auszupacken und sich Ihrem Traum-Reiseland so ein bisschen näher zu fühlen. 

Fazit: Zuhause ist es doch am schönsten

Wie Sie sehen, ist nicht immer gleich eine Fernreise für richtiges Urlaubsfeeling nötig. Gemütliche Stunden auf der umdekorierten Terrasse oder ein Ausflug in die Nachbarstadt sorgen dafür, dass Sie Abstand zum Alltag gewinnen und auch zuhause – zumindest ein bisschen – Ferienstimmung genießen können.

  • Aufrufe: 177

Kurzfristige Routenänderungen bei AIDAcosma und TUI Mein Schiff 6 rund um die WM in Doha - Ansprüche sichern und vor Reiseantritt widersprechen

Gäste der AIDAcosma und der Mein Schiff 6 haben es im Moment nicht leicht, sich auf ihre bevorstehende Kreuzfahrt rund um die WM in Doha/Katar unbeschwert zu freuen. Denn viele der anstehenden Reisen werden nicht wie geplant stattfinden. Sowohl AIDA als auch TUI berufen sich auf „behördliche Gründe“ als Ursache für die Planänderungen, die jeweils eines gemein haben: der Ausfall der Anlandungen in Doha. „Betroffene sollten der jeweiligen Routenänderung möglichst bald und jedenfalls vor Antritt der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter widersprechen und sich die Geltendmachung von Ansprüchen vorbehalten“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Kürzlich erhielten Gäste der AIDAcosma und der Mein Schiff 6 einige Wochen, teils auch nur wenige Tage vor dem Reiseantritt die Information, dass die geplante Orienttour eine wesentliche Änderung erfährt. Katar und damit Doha als Austragungsort der Fußball-Weltmeisterschaft entfällt. Statt dieses echten Highlights werden nun Ziele in angelaufen, die aus Sicht vieler Betroffener nicht annähernd so attraktiv sind. „In den an die Gäste gerichteten Nachrichten ist mehr oder minder gleichlautend von behördlichen Gründen als Ursache der Routenänderung die Rede. Ohne weitere Erläuterung werden die Gäste von AIDAcosma und TUI Mein Schiff 6 kurzfristig vor Urlaubsantritt damit vor vollendete Tatsachen gestellt.

Abweichung von der gebuchten Reise rechtfertigt Minderung gegenüber TUI und AIDA

„In einem solchen Fall liegt zunächst eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. Vorliegend benennen AIDA und TUI behördliche Gründe als Ursache. Dies ändert aber nichts am Bestehen eines Minderungsanspruchs, denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist grundsätzlich auch auf Basis entsprechender AGBs nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. „Genau dies ist vorliegend nach unserer Auffassung und der Ansicht der Betroffenen sicher nicht der Fall, da mit Doha das Highlight dieser Reisen entfällt und deshalb eine Erheblichkeit zu bejahen ist“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Der Minderungsanspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich entkoppelt. „Es ist damit auch völlig egal, was sich hinter der Formulierung „behördliche Gründe“ verbirgt, welche Ursache die Änderung der Orientkreuzfahrten auf AIDAcosma und TUI Mein Schiff 6 also hat. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt“, führt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de aus.

Widerspruch vor Reiseantritt zwar nicht zwingend, aber absolut sinnvoll

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de müssen Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen von AIDA und TUI zwar nicht unbedingt im Vorfeld des Reiseantritts widersprechen, um Ansprüche gegenüber den Veranstaltern geltend machen zu können.

Indessen ist es gleichwohl dringend zu empfehlen, da es rechtlich der sicherste Weg für die Reisegäste ist.  Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren, was vielen Betroffenen nicht bekannt ist.

Wir empfehlen Reisegästen, die eine solche Umroutungsnachricht erhalten haben, der Routenänderung vor Reiseantritt zu widersprechen und sich die Geltendmachung von Ansprüchen ausdrücklich vorzubehalten. Dies sollte so erfolgen, dass der Zugang eines solchen Widerspruchs auch nachgewiesen werden kann“, erläutern die Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Hierdurch wird auf einfachem Weg sichergestellt, dass sich TUI und Aida nicht auf eine stillschweigende Zustimmung zu der Routenänderung berufen kann.

Verjährung binnen 2 Jahren ist dann die einzig zu wahrende Frist

Entgegen einer nach wie vor weit verbreiteten Ansicht müssen Ansprüche nicht binnen 4 Wochen oder Monatsfrist nach Reiseende geltend gemacht werden. Vielmehr wurde diese verbraucherunfreundliche Ausschlussfrist abgeschafft und durch eine allgemein im Pauschalreiserecht geltende Verjährungsfrist ersetzt.

Ansprüche können hiernach bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag planmäßig enden sollte. „Dennoch sollten Betroffene nicht zu lang zuwarten, bis sie Ihre Ansprüche verfolgen. Denn die Zeit arbeitet hier im Zweifel für die Reederei und gegen den Kunden. Betroffene sollten daher, wenn nicht bereits zuvor, so doch aber umgehend nach der Reise fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen“, rät Dr. Marcus Hoffmann.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

  • Aufrufe: 247