Neue Förderarchitektur: Einschätzungen aus der Praxis, Energieberatungsverband sieht Verbesserungsmöglichkeiten
Am 21.07.2026 trat eine neue Förderarchitektur für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Das zuständige Ministerium erklärte in einer Pressemittelung, dass man die Energiewende nun „sozialer, effizienter und fokussierter“ begleiten könne. Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. kann dieser Einschätzung nur bedingt zustimmen. Dass der Sparkurs der Bundesregierung auch die BEG erreichen musste, sei schmerzhaft, aber auch nachvollziehbar – dennoch hätten die Kürzungen einfacher, sozialer und insgesamt durchdachter ausgestaltet werden können, so der Fachverband.
„Zwar wurde mit dem neuen Familienzuschlag eine soziale Komponente eingeführt, an anderer Stelle werden finanzschwache Haushalte aber klar benachteiligt“, so DEN-Vorstand Jutta Betz. Besonders kritisch bewertet die Ingenieurin dabei die Einsparungen bei Mehrfamilienhäusern: Mit jeder zusätzlichen Wohnung sinken hier die förderfähigen Kosten – also der Betrag, auf den sich die verschiedenen Förderboni anrechnen lassen. Betroffen sind damit vor allem größere Wohnungsbestände, die mehrheitlich Mietenden ein Zuhause bieten. Mehrkosten landen so bei jenen Akteuren, die bezahlbaren Wohnraum bereitstellen und wenig Mittel haben, Klimaschutz und Bestandserhalt voranzutreiben: Wohnungsbaugenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen.
Auch die Neugestaltung des iSFP-Bonus sieht der Verband kritisch. Dieser greift nämlich jetzt erst, wenn die förderfähigen Kosten 30.000 € übersteigen – eine Grenze, die jährlich neu angesetzt wird. Wer Sanierungsmaßnahmen also über mehrere Jahre aufteilen muss – etwa, weil die Mittel für eine Komplettsanierung fehlen oder ein vorübergehender Auszug nicht möglich ist – kann den Bonus nur noch eingeschränkt oder gar nicht in Anspruch nehmen. Das betrifft insbesondere ältere Generationen und Menschen mit weniger Einkommen. Eigentümer/innen, die sich eine Komplettsanierung leisten können, profitieren; werden mehr gefördert.
„Hier zeigt sich eine Schieflage, die ich meinen Kund/innen nicht nachvollziehbar darlegen kann“, bemerkt Betz. Etwas anders bewertet die Ingenieurin die Einsparungen bei der Heizungsförderung. Die Marktentwicklung lasse einen vorsichtigen Optimismus zu: Nachhaltige Wärmeträger seien trotz der Entwicklungen im Kommen, die Kürzungen inhaltlich nachvollziehbar. Dennoch hätte man auch hier die Ausgestaltung optimieren können. „Die Reform ist sehr kleinschrittig“, bemerkt die Verbandsvorsitzende, „Die förderfähigen Kosten sinken halbjährlich, je nach Haushalt greifen verschiedene Boni, die sich unterschiedlich kombinieren lassen – das macht Anträge unnötig kompliziert und bürokratieintensiv.“
Unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung sieht der Verband auch die Kommunikation rund um die Einführung der Reform kritisch. Hier sei es zu einem faktischen Förderstopp gekommen, der das Vertrauen in die Branche, in die Förderpolitik nachhaltig geschädigt habe und mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten einhergehe. „Bau- und Sanierungsvorhaben haben einen langen arbeitsintensiven Vorlauf“, erklärt Betz, „Ein Förderstopp erzeugt Kosten und Unmut. Den müssen Energieberatende auffangen und Mehrarbeit leisten, wo Förderquoten neu zu berechnen sind oder rechtliche Konflikte nach einer Lösung verlangen. Wir fordern einen anderen Umgang mit unserer Zunft, ein geschütztes Berufsbild wie verlässliche Förderbedingungen. Immer noch fehlen entscheidende Dokumente zur Umsetzung der neuen Richtlinien.“ Unklarheit bestehe auch mit Blick auf die Bilanzierung. Ab Januar 2027 müssten Energieberatende -Stand jetzt- teilweise doppelt bilanzieren. Während bei den gesetzlichen Anforderungen beispielsweise für Energieausweise bereits das neue Gebäudereferenzverfahren nach Gebäudemodernisierungsgesetz gilt, wird bei der Förderung (Effizienzhäuser) noch die Bilanzierung nach „altem“ Verfahren gelten. So entstünde ein Mehraufwand, den man nicht rechtfertigen könne. Dazu Betz: „Eine qualifizierte Energieberatung kann nur dann sinnvoll für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand arbeiten, wenn eine eindeutige Rechtslage gegeben ist, wenn die Förderarchitektur nachvollziehbar bleibt, sich nicht in Sonderfällen verliert.“
Nichtsdestotrotz sieht das DEN auch positive Aspekte in der Reform: Man begrüße etwa die Beibehaltung der 65-Prozent-Regel bei der Heizungsförderung sowie den zusätzlichen Familien-Bonus. Positiv hervorzuheben sei zudem der neue Worst-Performing-Building-Bonus im Bereich der Nichtwohngebäude, der eine vorangegangene Energieberatung honoriert. Auch die im Rahmen der Implementierung stattgefundenen Verbändeanhörungen habe man produktiv erlebt. Das DEN konnte hier Nachbesserungen durchsetzen und das Kombinationsverbot (etwas) entschärfen.
„Diese Kommunikation zwischen Fördermittelgeber, Ministerien und Fachverbänden wünschen wir uns in Zukunft vor der nächsten Reform“, so Betz. „Förderpolitik muss diejenigen berücksichtigen, die besagte Programme in der Praxis umsetzen.“
