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Sanierungen von Mietwohnungen sozial gerecht fördern

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Der Mietwohnungssektor ist für eine sozial gerechte Ausgestaltung der
Wärmewende von besonderer Bedeutung, denn hier wohnen überdurchschnittlich
viele Haushalte mit einem niedrigen Einkommen. Über die Hälfte der 21
Millionen Mieterhaushalte gehört zum untersten Einkommensdrittel. Bisher
wird im Mietwohnbereich eine soziale Ausrichtung der Förderung für
energetische Maßnahmen nicht berücksichtigt. Der Deutsche Mieterbund und
das Öko-Institut haben heute eine Studie vorgestellt, in der
Lösungsvorschläge für eine sozial gerechte Förderung bei energetischen
Sanierungen von Mietwohnungen aufgezeigt und auf ihre rechtliche
Umsetzbarkeit untersucht werden.

„Die Bundesregierung muss die Förderung im Mietwohnbereich sozialer
ausgestalten – das ist für die Akzeptanz der Klimaschutzmaßnahmen von
zentraler Bedeutung. Eine sozial ausgerichtete Förderpolitik sollte
energetische Sanierungen verstärkt dort unterstützen, wo Haushalte mit
geringem Einkommen leben und gezielt gemeinwohlorientierte Vermietende
stärken“, so Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen
Mieterbundes.

Auch die aktualisierte EU-Gebäuderichtlinie, die bis zum 29.5.2026 in
nationales Recht umgesetzt werden muss, verlangt schutzbedürftige
Haushalte bei der Transformation des Gebäudesektors stärker in den
Mittelpunkt zu stellen: Die Mitgliedsstaaten sollen mit finanziellen
Anreizen Haushalte unterstützen, die von Energiearmut betroffen sind und
in Sozialwohnungen leben.

In der Studie wird die Einführung eines zusätzlichen Förderbonus unter der
Voraussetzung vorgeschlagen, dass sich Vermietende verpflichten, die Miete
langfristig unterhalb einer festgelegten Obergrenze zu halten. Zudem wird
die Schaffung zusätzlicher Fördermittel für die Sanierung von
Sozialwohnungen vorgeschlagen. Werden Wohnungen über dieses Programm der
sozialen Wohnraumförderung saniert, verlängert sich die Belegungsbindung.
Zudem können nicht-preisgebundene Wohnungen über die Sanierungsförderung
in bezahlbare Sozialwohnungen umgewandelt werden.

„Mit den Vorschlägen der Studie werden konkrete Maßnahmen für einen
Beitrag zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie in nationales
Recht vorgelegt, die vom für die Sanierungsförderung zuständigen
Bundeswirtschaftsministerium sowie dem für die soziale Wohnraumförderung
verantwortlichen Bundesbauministerium umgesetzt werden sollten“, so Weber-
Moritz.

"Fördermittel für die energetische Sanierung von Gebäuden werden heute
vielfach von Haushalten mit hohem Einkommen in Anspruch genommen“, betont
Dr. Sibylle Braungardt, Gruppenleiterin Wärmewende & Effizienz am Öko-
Institut. „Unsere Studie zeigt, wie einkommensschwache Mieterinnen und
Mieter besonders gefördert werden können, um eine gerechte Transformation
im Gebäudesektor zu erreichen."

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