Ärztliche Anerkennung in Deutschland: DGIM öffnet Fortbildungsangebote für Ärztinnen und Ärzte im Anerkennungsverfahren
Mehr als ein Viertel der in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte ist
zugewandert. Gleichzeitig müssen viele Medizinerinnen und Mediziner, die
im Ausland ausgebildet wurden, ein oft langwieriges Anerkennungsverfahren
durchlaufen, bevor sie hier ärztlich tätig werden dürfen. Die Deutsche
Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) möchte diese Zeit künftig
nutzen: Medizinerinnen und Mediziner, die perspektivisch internistisch
tätig werden wollen, sollen bereits während des Anerkennungsverfahrens
Zugang zu ausgewählten Fortbildungsangeboten der Fachgesellschaft
erhalten.
Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland leisten heute einen wesentlichen
Beitrag zur medizinischen Versorgung in Deutschland. Nach aktuellen
Auswertungen des Deutschen Ärzteblatts sind 26 Prozent der Ärzteschaft
zugewandert, viele von ihnen inzwischen eingebürgert. Von den rund 446.000
berufstätigen Ärztinnen und Ärzten haben 71.480 keinen deutschen Pass
(1,2).
Fachliche Anbindung schon während des Anerkennungsverfahrens
Vor allem aus Nicht-EU-Staaten wandern viele Ärztinnen und Ärzte nach
Deutschland ein. Gerade für sie ist der Weg in die ärztliche Tätigkeit
häufig mit einem aufwendigen Anerkennungsverfahren verbunden. Dabei müssen
neben Sprachkenntnissen auch die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses
nachgewiesen und gegebenenfalls eine Kenntnisprüfung abgelegt werden. Im
Gegensatz zu Abschlüssen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder
der Schweiz kann dies bei Abschlüssen aus Drittstaaten viele Monate
dauern. „Für diese Ärztinnen und Ärzte vergeht zwischen ihrer Ankunft in
Deutschland und dem Berufseinstieg wertvolle Zeit“, sagt Ourania Menelaou,
Geschäftsführerin der DGIM. „Diese Phase sollte nicht zu einer fachlichen
Warteschleife werden. Daher schaffen wir ein neues Angebot für Ärztinnen
und Ärzte, die sich noch im Ausland befinden und eine Zuwanderung nach
Deutschland planen oder bereits das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Wer
anschließend hierzulande internistisch arbeiten möchte, soll so frühzeitig
beim fachlichen Einstieg unterstützt werden.“
Breites DGIM-Angebot über Gastzugang
Die DGIM öffnet ausgewählte Fortbildungsangebote für Ärztinnen und Ärzte
aus dem Bereich der Inneren Medizin und stellt ihnen dafür einen
kostenfreien Gastzugang zur Verfügung. Dieser umfasst das gesamte Angebot
der DGIM e.Akademie mit dem Facharzttraining Innere Medizin,
Diagnostikkursen und Webinaren. Darüber hinaus ermöglicht der Gastzugang
die digitale oder persönliche Teilnahme am Internistenkongress sowie den
elektronischen Zugang zur Fachzeitschrift Die Innere Medizin. „So wollen
wir als Fachgesellschaft insbesondere während des behördlichen
Anerkennungsverfahrens sowohl die Fortbildung in der Inneren Medizin als
auch den Kontakt zur internistischen Fachwelt ermöglichen", so Menelaou.
Das unterstützt auch die DGIM Vorsitzende Prof. Dr. med. Ursula Müller-
Werdan: „Die Unterstützung der ärztlichen Fort- und Weiterbildung in der
Inneren Medizin gehört zu den wesentlichen Anliegen der Deutschen
Gesellschaft für Innere Medizin. Dazu setzen wir auf didaktisch
aufbereitete Formate, die den aktuellen Kenntnisstand ärztlichen Handelns
auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz konzise vermitteln."
Fortbildung als Beitrag zur gelungenen Integration
„Ausländische Ärztinnen und Ärzte sind für die medizinische Versorgung in
Deutschland unverzichtbar“, sagt Professor Dr. med. Georg Ertl,
Generalsekretär der DGIM. „Entscheidend ist, dass ihre bereits vorhandenen
Kompetenzen möglichst früh für die Versorgung von Patientinnen und
Patienten genutzt werden können – bei unverändert hohen Anforderungen an
Qualifikation und Sprachkenntnisse.“
Die DGIM möchte das Angebot praxisnah weiterentwickeln und sucht dafür den
Austausch mit Ärztinnen und Ärzten, die das Anerkennungsverfahren bereits
durchlaufen haben oder sich aktuell darin befinden. Interessierte können
sich bei der DGIM melden:
Quellen:
(1) https://api.aerzteblatt.de/pd
(2)
https://www.bundesaerztekammer
Zugriff: 13.08.2026.
Hier geht’s zur Online-Version der Pressemeldung:
https://www.dgim.de/presse/pre
anerkennung-in-deutschland
