Aktionärsschützer warnen Volkswagen Aktionäre vor übereilten Klagen
Nach der ersten Klage eines deutschen Anteilseigners gegen den VW-Konzern warnen Experten aktuelle Privatanleger vor übereilten Schritten. "Wir raten Aktionären ausdrücklich davon ab, jetzt schnell zu klagen. Es gibt keine harten Informationen darüber, ob VW seine Ad-hoc-Pflichten verletzt hat", sagte Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Aktionärsschützer-Vereinigung DSW, gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".
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