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Wirtschaft

2019 gingen weniger Beschäftigte vorzeitig in Rente

Die Zahl der Verrentungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erreichte
2019 mit fast 162.000 Fällen (161.534) einen neuen Tiefstand in
Deutschland. Ihre Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um knapp 4 Prozent
(3,8 %). Dabei stehen „Psychische und Verhaltensstörungen“ mit rund 42
Prozent (41,7 %) nach wie vor an erster Stelle als Ursache für
Frühverrentung. Obwohl mit 42,4 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland
ein neuer Höchststand bei der Beschäftigung erreicht wurde, sank die Zahl
der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um rund 12.000 (11.853) auf etwa
937.000 (937.456). Damit liegt die Unfallquote je 1.000 Vollarbeiter bei
21,9.

Diese und weitere Ergebnisse enthält der Bericht "Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2019" (SuGA), den die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jährlich im
Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt.

Die Zahl der Verrentungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erreichte
2019 mit fast 162.000 Fällen (161.534) einen neuen Tiefstand in
Deutschland. Ihre Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um knapp 4 Prozent
(3,8 %). Dabei stehen „Psychische und Verhaltensstörungen“ mit rund 42
Prozent (41,7 %) nach wie vor an erster Stelle als Ursache für
Frühverrentung. Obwohl mit 42,4 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland
ein neuer Höchststand bei der Beschäftigung erreicht wurde, sank die Zahl
der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um rund 12.000 (11.853) auf etwa
937.000 (937.456). Damit liegt die Unfallquote je 1.000 Vollarbeiter bei
21,9. Diese und weitere Ergebnisse enthält der Bericht "Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2019" (SuGA), den die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jährlich im
Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt.

Zwar weist die Statistik 2019 mit 626 tödlichen Arbeitsunfällen einen
Anstieg zum Vorjahr aus. Jedoch flossen Nachmeldungen von 84 Unfällen aus
den Jahren 2000 bis 2005 ein, nachdem Strafverfahren abgeschlossen waren.
Damit blieb das Arbeitsunfallgeschehen auch 2019 auf einem insgesamt
niedrigen Niveau mit leicht abnehmender Tendenz. Durch Arbeitsunfähigkeit
fielen 2019 schätzungsweise etwa 712 Millionen Arbeitstage aus. Davon
entfielen 159 Millionen Ausfalltage auf "Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems" (22,3 %), 117 Millionen Ausfalltage auf "Psychische und
Verhaltensstörungen" (16,5 %) und 93 Millionen Ausfalltage auf
"Krankheiten des Atmungssystems" (13,1 %). Das
Arbeitsunfähigkeitsgeschehen führte insgesamt zu einem geschätzten
Produktionsausfall anhand der Lohnkosten von rund 88 Milliarden Euro. Wird
der Verlust an Arbeitsproduktivität berücksichtigt, gingen der deutschen
Volkswirtschaft rund 149 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung verloren.

Auch 2019 gab es einen leichten Anstieg bei den Anzeigen auf Verdacht
einer Berufskrankheit (84.853; +2,7 %). 2.581 Menschen starben als Folge
einer Berufskrankheit. Fast zwei Drittel der Todesfälle lassen sich nach
wie vor auf asbestbedingte Berufskrankheiten zurückführen (66,1 %).

Über das umfangreiche statistische Material hinaus ergänzen Analysen zu
Arbeitsbedingungen und der Verbreitung bestimmter Arbeitsmittel und
Technologien vor dem Hintergrund des digitalen Wandels den SuGA--Bericht
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Berichte zentraler
Arbeitsschutzakteure, wie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
(GDA), der Arbeitsschutzbehörden der Länder, der Unfallversicherungsträger
oder der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), komplettieren den
breiten Überblick über den Arbeits- und Gesundheitsschutz im coronafreien
Deutschland im Jahr 2019.

„Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2019“,
Unfallverhütungsbericht Arbeit; 1. Auflage; Dortmund: Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2020; 216 Seiten; ISBN 978-3-88261-736-8;
doi:10.21934/baua:bericht20201215. Den Bericht gibt es im PDF-Format zum
Herunterladen im Internetangebot der BAuA unter <www.baua.de/suga>.

Direkter Link: <www.baua.de/dok/8852834>

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den
Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und
bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden
sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 750 Beschäftigte.
<www.baua.de>

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Corona-Krise: Abschottung der globalen Lieferketten schadet allen

Ein Gutachten des IfW Kiel im Auftrag der IMPULS-Stiftung des VDMA zeigt:
Deutschlands Wohlstand wird entscheidend von der internationalen
Arbeitsteilung getragen. Erschwert Deutschland in Reaktion auf die Corona-
Krise die Kooperation mit ausländischen Lieferanten, etwa um Lieferketten
durch das Zurückholen von Wertschöpfungsschritten aus dem Ausland
vermeintlich widerstandsfähiger zu machen, hat das massive Nachteile für
alle Beteiligten.

„Die Corona-Krise hat die Verwundbarkeit internationaler Lieferketten
gezeigt. Daraus den Schluss zu ziehen, Produktion wieder zurück in die
Heimatländer zu holen, ist extrem teuer und daher der falsche Weg“, sagt
IfW-Präsident Gabriel Felbermayr. „Zielführender wäre es, die
Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft beispielsweise durch stärkere
Diversifizierung im Hinblick auf Zulieferer, vermehrte Lagerhaltung oder
auch den erweiterten Einsatz von Recycling zu verbessern. Ein sehr
restriktives Sorgfaltspflichtengesetz wäre da eher kontraproduktiv.“

Szenario betrachtet Auswirkungen von Abschottung

Für das Gutachten im Auftrag der IMPULS-Stiftung des VDMA haben die
Wissenschaftler des IfW Kiel ein Szenario durchgespielt, in dem sich die
EU durch den Einsatz sogenannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse, also
durch Vorschriften oder Produktionsnormen, die ausländischen Zulieferern
den Marktzugang erschweren, stärker abschottet, um damit eine
Rückverlagerung ausländischer Wertschöpfungsschritte zu erreichen.
Berechnungsgrundlage ist die Annahme, dass Deutschland bzw. die EU diese
Hürden verdoppelt. Eine solche Abschottung würde den Berechnungen zufolge
in Deutschland zu einem Rückgang des Realeinkommens um jährlich 3,3
Prozent führen. Gemessen am deutschen Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2019
läge das Einkommen somit um 114 Milliarden Euro tiefer.

Kommt es zu einem Handelskrieg und das Ausland reagiert erwartungsgemäß
mit Vergeltungsmaßnahmen, sinkt das Einkommen sogar um 6,9 Prozent.
Schottet sich Deutschland sogar auch gegenüber dem EU-Ausland ab, liegt
das Bruttoinlandsprodukt dauerhaft Jahr für Jahr um 9,1 Prozent unterhalb
des Niveaus ohne zusätzliche Handelshemmnisse.

Auch im Rest der EU und weltweit sinkt das Einkommen in allen drei Fällen.
Besonders deutlich im Falle von Vergeltungsmaßnahmen. Dann reduziert sich
das Realeinkommen in der EU (ohne Deutschland) um durchschnittlich 4,9
Prozent, weltweit um 1,5 Prozent.

Maschinenbau in Deutschland wäre deutlich betroffen

Der Maschinenbau in Deutschland bezieht knapp 43 Prozent seiner
Vorprodukte entweder direkt oder indirekt aus dem Ausland. Aufgrund dieser
starken internationalen Verflechtung würde er überproportional unter einer
Abschottung leiden, rund drei Mal stärker als die deutsche Wirtschaft im
Durchschnitt. Seine Produktion geht jährlich um 14,3 Prozent zurück, wenn
sich die EU abschottet, und um 19,5 Prozent, wenn das Ausland mit
Vergeltungsmaßnahmen reagiert. Dies entspräche einem Umsatzverlust von
rund 50 Milliarden Euro. Schottet sich Deutschland auch einseitig
gegenüber der EU ab, sinkt die Produktion im Maschinenbau um 25 Prozent,
dies entspricht gut 60 Milliarden Euro weniger Umsatz.

„Die deutsche Volkswirtschaft verliert, wenn wir versuchen, die
Globalisierung zurückzudrehen“, sagt Henrik Schunk, Vorsitzender des
Kuratoriums der IMPULS-Stiftung und Vize-Präsident des VDMA. „Das
Geschäftsmodell Deutschlands im Allgemeinen und des Maschinenbaus im
Besonderen beruht auf offenen Grenzen, Austausch und Vernetzung. Dies sind
die Erfolgsgaranten, die wir bewahren müssen, für unsere
Technologieführerschaft und globalen Markterfolge.“

Ein Sorgfaltspflichtengesetz, das Unternehmen hohe rechtliche Risiken bei
der Lieferantenauswahl bringt, würde nach Einschätzung des IfW die
Bemühungen um mehr Liefersicherheit konterkarieren. „Das würde es
Unternehmen erschweren, das Lieferantennetz zu diversifizieren. Damit wäre
es weniger krisensicher und teurer. Das Gesetz müsste daher so gestaltet
werden, dass Sicherheit und Wohlstand nicht gefährdet werden“, so Gabriel
Felbermayr.

„Unternehmen dürfen nur für eigenes Fehlverhalten bei ihren Obliegenheiten
verantwortlich gemacht werden und nicht für Verantwortlichkeiten von
Staaten und einer unübersichtlichen Kette an Zulieferern über mehrere
Stufen. Auf jeden Fall muss eine zivilrechtliche Haftung in Deutschland
für Fehlverhalten unabhängiger Dritter im Ausland verhindert werden. Ein
erhöhter Bürokratieaufwand und nationale Alleingänge müssen vermieden
werden“, sagt VDMA-Vizepräsident Henrik Schunk. „Der VDMA bringt sich in
diesem Sinne gerne in den Branchendialog mit der Bundesregierung ein.“

Alle verlieren, wenn internationale Arbeitsteilung wegfällt

Studien-Autor Alexander Sandkamp betont: „Ohne internationale
Arbeitsteilung sind am Ende alle Handelspartner ärmer und der Kuchen, den
wir verteilen können, wird kleiner. Schwächeres Wachstum trifft auch
Personen, die Sozialleistungen oder staatliche Transfers beziehen wie
Rente, Arbeitslosengeld oder Kindergeld. Auch im Gesundheitssystem müsste
vermutlich gespart werden.“

Zwar könnte eine Abschottung Deutschlands und der EU die Folgen eines
Produktionsschocks in Zulieferländern leicht abmildern, wie er durch die
Corona-Krise verursacht wurde, und die Wirtschaft würde womöglich etwas
weniger stark einbrechen. Allerdings von einem deutlich geringeren Niveau
aus. Im Ergebnis stünde eine abgeschottete deutsche Wirtschaft auch nach
einem Schock wesentlich schlechter da als bei freiem Handel.

Diversifizierung durch Freihandel reduziert wirtschaftliches Risiko

Darüber hinaus existieren in einer Regionalwirtschaft weniger
Anpassungsmöglichkeiten, so dass ebenso denkbare inländische Schocks auf
die heimische Wirtschaft größere negative Effekte auf die Wohlfahrt haben
als bei internationaler Diversifizierung durch Freihandel. Außerdem kann
auch in einer Regionalwirtschaft nicht jedes Gut lokal produziert werden.
Abhängigkeiten von einzelnen Vorprodukten und Rohstoffen bleiben daher
ebenfalls in einer Welt des begrenzten Handels bestehen.

Zum Gutachten: “Lieferketten in der Zeit nach Corona“ (https://www.ifw-
kiel.de/index.php?id=15841&L=1)

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Bundeswirtschaftsministerium startet ersten Förderaufruf im Programm „Industrielle Bioökonomie“

Ab heute können sich Unternehmen beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie erstmalig für eine Förderung im neuen Programm „Industrielle
Bioökonomie“ bewerben. Im Fokus des ersten Förderaufrufs des im Dezember
2020 gestarteten Programms steht die Nutzung existierender Multi-Purpose-
Demonstrationsanlagen in Deutschland und Europa. Das Ministerium will
damit vor allem junge Unternehmen bei der Erprobung und Weiterentwicklung
eigener Verfahren unterstützen.

Die Bioökonomie ist ein wichtiges Zukunftsfeld für den Hightech-Standort
Deutschland und kann auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Mit bioökonomischen Produkten und Verfahren können fossile Rohstoffe durch
biogene, zum Teil auch aus Abfällen und Resten gewonnene Rohstoffe ersetzt
werden, was wiederum Treibhausgasemissionen reduziert. Ziel des
Förderprogramms ist es, die zugrundeliegenden innovativen Prozesse im
industriellen Maßstab breit umzusetzen und hierbei neue
Wertschöpfungsketten zu erschließen.

Antragsberechtigt sind Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen,
Unternehmen mit maximal 1.000 Mitarbeitenden und in Ausnahmefällen auch
große Unternehmen. Forschungseinrichtungen können als Kooperationspartner
von Unternehmen mitwirken. Die Rahmenbedingungen der Förderung sind unter
http://www.bmwi.de/industrielle-biooekonomie.de veröffentlicht.

Der aktuelle Förderaufruf ist Teil der Richtlinie „Förderung der Nutzung
und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie“.
Die zweite Ausschreibungsrunde in dieser Richtlinie wird am 26. Mai 2021
starten. Die Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen
für die industrielle Bioökonomie läuft zunächst bis zum 30. Juni 2024.

Mit der Organisation der Förderung von Demonstrationsanlagen für die
industrielle Bioökonomie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.

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Weiterbildungsbranche von Corona schwer getroffen - Erste Ergebnisse der wbmonitor-Umfrage 2020 von BIBB und DIE

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben weitreichende Folgen für die
Weiterbildungsbranche. Ausschlaggebend hierfür sind vor allem
Umsatzrückgänge infolge eines nur in Teilen realisierten
Veranstaltungsangebots. Entsprechend beurteilten die
Weiterbildungsanbieter in einer im Sommer 2020 durchgeführten Befragung
ihre wirtschaftliche Lage deutlich schlechter als noch im Jahr zuvor. Dies
zeigen erste Ergebnisse der wbmonitor-Umfrage 2020 des Bundesinstituts für
Berufsbildung (BIBB) und des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung –
Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen e.V. (DIE).

Vor dem Hintergrund der bereits weitreichenden Auswirkungen des ersten
Lockdowns kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, wie die
Weiterbildungsbranche den aktuellen zweiten Lockdown bewältigen wird.

Zum Zeitpunkt der Datenerhebung im Sommer 2020 beurteilten 42 % der
Weiterbildungsanbieter ihre wirtschaftliche Lage negativ. Das waren mehr
als dreimal so viele wie ein Jahr zuvor (12 %). Demgegenüber hat sich die
Zahl derjenigen Anbieter, die ihre Lage positiv bewerteten, mehr als
halbiert – von 62 % in 2019 auf 29 % in 2020. Unterschieden nach den
verschiedenen Anbietertypen in der Weiterbildung leiden privat-
kommerzielle Anbieter sowie Volkshochschulen am stärksten unter den
Auswirkungen der Corona-Pandemie, wohingegen Fachschulen als vorwiegend
staatliche Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen von Betrieben
geringere wirtschaftliche Schäden verzeichnen.

Mit Beginn des ersten Lockdowns konnten durchschnittlich nur noch vier von
zehn bereits laufenden Weiterbildungsveranstaltungen (41 %) fortgesetzt
werden, indem diese in den virtuellen Raum verlagert wurden
beziehungsweise, weil es sich bereits um Online-Formate handelte. Von den
Veranstaltungen mit geplantem Start im Zeitraum des ersten Lockdowns
mussten sogar durchschnittlich vier von fünf (77 %) verschoben oder
ersatzlos abgesagt werden. Auch nach dessen Aufhebung war keine Rückkehr
zum Normalbetrieb möglich. Präsenzveranstaltungen konnten häufig nur mit
einer reduzierten Zahl von Teilnehmenden stattfinden, um die in den
Hygienekonzepten vorgeschriebenen Mindestabstände einzuhalten, was zu
weiteren Einnahmeausfällen bei den Anbietern führte.

Vor diesem Hintergrund machten zahlreiche Anbieter von der Möglichkeit
staatlicher Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
Gebrauch. Bis zum Sommer 2020 bezog ein Drittel der Anbieter
Kurzarbeitergeld. 21 % wurde Corona-Soforthilfe des Bundes und der Länder
für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige bewilligt. Jeweils etwa jede
zehnte Einrichtung erhielt einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-
Einsatzgesetz oder nahm steuerliche Hilfsmaßnahmen, wie zum Beispiel
Verschiebungen von Steuerzahlungen, in Anspruch. Betriebsbedingte
Kündigungen mussten bis zum Zeitpunkt der Datenerhebung 5 % der Anbieter
aussprechen.
Häufig reagierten die Weiterbildungsanbieter mit flexiblen Arbeitsmodellen
auf die Herausforderungen der Pandemie. 56 % führten Telearbeit
beziehungsweise Arbeiten im Homeoffice ein, und 46 % weiteten bereits
bestehende Angebote im Verlauf der Pandemie aus, wobei Mehrfachnennungen
möglich waren.

Der wbmonitor ist ein Kooperationsprojekt von BIBB und DIE, das mit einer
jährlichen Umfrage bei Anbietern allgemeiner und beruflicher Weiterbildung
zu mehr Transparenz über die Weiterbildungslandschaft und
Anbieterstrukturen beiträgt und aktuelle Veränderungen aufzeigt. An der
Umfrage im Sommer 2020 beteiligten sich 1.933 Weiterbildungsanbieter. Die
aktuellen Auswertungen basieren auf einem noch vorläufigen Datenstand.

Weitere Informationen im BIBB-Preprint „Auswirkungen der Corona-Pandemie
auf Weiterbildungsanbieter“. Die Veröffentlichung kann kostenlos im
Internetangebot des BIBB unter
<https://lit.bibb.de/vufind/Record/DS-185628> heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zum BIBB-/DIE-Kooperationsprojekt beim BIBB unter
<www.bibb.de/wbmonitor> sowie beim DIE unter <www.die-bonn.de/id/32322>

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