Zum Hauptinhalt springen

Welche Steuern fallen auf ausländische Dividenden an?

Die Quellensteuer wird vom jeweiligen Quellenland festgesetzt und erhoben Symbolfoto
Die Quellensteuer wird vom jeweiligen Quellenland festgesetzt und erhoben Symbolfoto
Pin It
Die Quellensteuer wird vom jeweiligen Quellenland festgesetzt und erhoben Symbolfoto
Die Quellensteuer wird vom jeweiligen Quellenland festgesetzt und erhoben Symbolfoto

Immer mehr Privatleute mischen im Aktien- und Wertpapierhandel mit. Sie versuchen, über Gewinne an der Börse ein Vermögen zu bilden, Rücklagen zu schaffen, die Altersversorgung aufzustocken oder ein passives Einkommen zu erzielen. Die Gewinne, die aus dieser Tätigkeit anfallen, müssen versteuert werden.

Handelt es sich um Wertpapiere deutscher Firmen, ist das Prozedere einfach geregelt. Auf Gewinne und Dividenden fallen 25 % Abgeltungssteuer an. Diese führt das für das Depot verantwortliche Finanzinstitut an den Fiskus ab und die AnlegerInnen müssen sich um nichts mehr kümmern. Komplizierter wird es bei Anlagen im Ausland. Dort fällt auf die Gewinne von Kapitalerträgen die Quellensteuer an, die vom Fiskus des jeweiligen Landes beansprucht wird. Was hat es damit auf sich?

 

 

Was wird unter der Quellensteuer verstanden?

Die Quellensteuer ist eine Abgabe auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen. Bezahlt werden muss sie von InvestorInnen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Wenn beispielsweise ein Deutscher Anteile an einem US-amerikanischen Unternehmen kauft, erhält er in der Regel eine Dividende. Der dortige Fiskus erhebt auf diesen Kapitalertrag eine Abgabe, die Quellensteuer. Diese wird aus Sicht der deutschen, in diesem Fall ausländischen AnlegerInnen direkt im Quellenland abgeführt.

Die Quellensteuer fällt auch für Fonds an, die ausländische Aktien beinhalten. In der Regel lässt sich diese Kapitalertragsteuer mit der Abgeltungssteuer verrechnen, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der deutschen Regierung und der Regierung des Quellenlandes besteht.

Die Höhe der Quellensteuer

Der Prozentsatz, der als Quellensteuer vom Kapitalertrag abgezogen wird, wird vom jeweiligen Quellenland festgesetzt. Er bewegt sich in einer Spanne zwischen Null und 35 Prozent. In vielen Ländern bestehen Ausnahmen und Sonderregelungen, weshalb es sich empfiehlt, bei einem höheren Kapitaleinsatz einen Fachmann oder eine Fachfrau zurate zu ziehen.

So werden auf US-Aktien 30 % Kapitalertragssteuer fällig. Die AnlegerInnen erhalten somit von einer angenommenen Dividende von 1.000 Euro noch 700 Euro. Irland dagegen berechnet nur 20 %. Private InvestorInnen müssen keine Abgaben leisten. Die Quellensteuer ist somit auch ein finanzpolitisches Instrument, mit dem ausländische Geldgeber umworben werden.

Quellensteuersätze ausgewählter Staaten

  • Schweiz: 35 %
  • USA, Frankreich, Schweden, Belgien: 30 %
  • Italien: 26 %
  • Kanada: 25 %
  • Südafrika, Irland: 20 %
  • Russland, Japan: 15 %
  • China: 10 %
  • Vereinigtes Königreich, Brasilien: 0 %

 

Quelle PWC (PricewaterhouseCoopers), März 2020

Die Quellensteuer kann zurückerstattet werden.

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, die Quellensteuer ganz oder teilweise zurückzuholen. Voraussetzung dafür ist ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem betreffenden Quellenland.

Darin einigen sich beide Länder auf einen festgesetzten maximalen Steuersatz. Dieser beträgt meistens 15 %. Im genannten Beispiel würden somit bei einer 1.000-Euro-Dividende eines US-amerikanischen Aktienpakets nicht nur 700 Euro ausgezahlt, sondern 850 Euro überwiesen.

Was müssen BesitzerInnen von Einzelaktien beachten?

Im Falle der USA als Quellenland wird die Dividende samt Rückerstattung automatisch überwiesen. In den meisten anderen Quellenländern muss die Rückerstattung erst beantragt werden.

Dabei werden die Beträge von Staaten wie Österreich oder der Schweiz innerhalb weniger Wochen gutgeschrieben. Italien ist dafür bekannt, dass sich eine Rückerstattung über Jahre hinzieht. Wer sich genau über die Bestimmungen der einzelnen Länder informieren möchte, findet auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) ausführliche Informationen.

Die verbleibende, noch nicht erstattete Quellensteuer kann auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden. In der Regel geschieht das automatisch durch den Depotverwalter. Sollte das nicht erfolgen, findet die Anrechnung Eingang in der Steuererklärung in der Zeile “anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer”.

Quellensteuer bei ausländischen Fonds

Viele AnlegerInnen investieren in ausländische Fonds oder Fonds, deren Portfolio ausländische Aktien enthalten. Besonders beliebt sind thesaurierende Fonds, die die Dividende nicht direkt auszahlen, sondern wieder anlegen. Bei einer solchen Anlageform müssen sich die InvestorInnen nicht um die Quellensteuer kümmern.

Der Fonds steht als Vermittler bereit und kümmert sich um die Erstattung der Quellensteuer. Er bucht die Dividenden und den Erstattungsanspruch ins Depot ein, wobei wiederum das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen als Maßstab herangezogen wird. Auch in diesem Fall können die AnlegerInnen bei einer 1.000 Euro Dividende mit einer Summe in Höhe von 850 Euro rechnen.

Die weltoffene Leuchtanstadt Luzern am Vierwaldstättersee freut sich auf Ihren Besuch

Die Region Sempachersee im Herzen der Schweiz freut sich auf hren Besuch