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Wenn das Arbeitsrecht nicht schützt: Studie zu Live-In-Betreuung

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Das deutsche Pflegesystem stützt sich in privaten Haushalten systematisch
auf die Ausbeutung osteuropäischer Frauen. Zu diesem Ergebnis kommt eine
neue Studie der Soziologin Francesca Barp (Hamburger Institut für
Sozialforschung) und des Politikwissenschaftlers Nikolai Huke (Universität
Hamburg). Die Untersuchung zeigt auf Basis von 24 qualitativen Interviews
mit Live-In-Betreuerinnen und Rechtsberatungsstellen, dass geltende
Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz und der Mindestlohn in der Praxis
systematisch unterlaufen werden.



„Unsere Studie zeigt an konkreten Fallbeispielen, dass Migrantinnen, die
als Live-In-Betreuerinnen in deutschen Haushalten tätig sind, das
Pflegesystem unter massivem physischem und psychischem Verschleiß am
Laufen halten“, fasst Studienautorin Francesca Barp die Ergebnisse
zusammen. Ausgangspunkt dieser Situation sei eine sich verschärfende
Sorge-Lücke in Deutschland: „Während der Bedarf an Pflege und häuslicher
Betreuung zunimmt, haben viele Familien zu wenig zeitliche und finanzielle
Kapazitäten, um Fürsorge selbst zu leisten oder sie zu bezahlen. Die
staatliche Unterstützung ist unzureichend.“

„In der Live-In-Betreuung erleben wir eine weitreichende Entrechtung der
Beschäftigten: Scheinselbstständigkeit, Sprachbarrieren, Machtasymmetrien
und die Isolation in den Haushalten blockieren den Zugang zum
Arbeitsrecht. Der arbeitsrechtliche Schutz versagt damit genau dort, wo
Beschäftigte ihn am dringendsten bräuchten“, ergänzt Ko-Autor Nikolai
Huke.

„In unserer Beratungspraxis sehen wir täglich, dass formal garantierte
Rechte für migrantische Beschäftigte praktisch nur begrenzt zugänglich
sind. Die Studie liefert das wissenschaftliche Fundament, um der gezielten
Umgehung von Mindestlohn und Arbeitszeitgesetzen nicht nur in der Live-In-
Betreuung entschieden entgegenzutreten“, hebt Dominique John (Leiter des
Beratungsstellennetzwerks Faire Mobilität), der ein Vorwort zur Studie
beigesteuert hat, die praktische Relevanz der Befunde hervor.

Um die Rechte von Live-In-Betreuerinnen zu stärken, empfiehlt die Studie
neben einem langfristigen Umbau hin zu einer bedarfsdeckend finanzierten
Pflege direkt umsetzbare rechtliche und prozessuale Anpassungen wie ein
Direktanstellungsgebot, staatliche Kontrollen, Musterprozesse gegen
Scheinselbstständigkeit, eine verbindliche Tätigkeitskategorie, bessere
Rechtsaufklärung durch den Ausbau niedrigschwelliger Beratung,
Schutzkonzepte für einen sicheren Ausstieg aus Ausbeutungsverhältnissen,
eine gesetzliche Beweislastumkehr bei Arbeitszeitverstößen sowie die
Möglichkeit digitaler Gerichtsverfahren aus den Herkunftsländern.

Die Studie „Live-in-Betreuung und Arbeitsrecht. Formalisierte Entrechtung
und informelle Barrieren des Zugangs zum Recht in Deutschland“ von
Francesca Barp und Nikolai Huke ist als Arbeitspapier der Hans-Böckler-
Stiftung erschienen. Sie ist kostenlos als Download verfügbar unter
https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009531