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SVR zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz für Kitas: Meilenstein für Chancengerechtigkeit

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Deutschland hat Nachholbedarf, was gleiche Bildungschancen unabhängig von
der sozialen Herkunft betrifft. Dies wirkt sich vor allem auf Kinder aus
Familien mit Zuwanderungsgeschichte aus. Dass der Staat hier die frühe
Bildung fördert, ist besonders wichtig. Der Sachverständigenrat für
Integration und Migration (SVR) begrüßt daher den Entwurf zum
Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz mit seinem Fokus auf frühe
Diagnostik und Förderung sowie Kindertageseinrichtungen in benachteiligter
Lage.



„Die letzten Schulleistungsstudien haben Deutschland einen starken
Nachholbedarf attestiert, wenn es um die gleichberechtigte
Bildungsteilhabe geht. Die soziale Herkunft wirkt sich hier maßgeblich auf
die Bildungsbeteiligung generell und auch von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund aus. Nachteile entstehen dabei früh – das heißt
umgekehrt: Investitionen in die frühe Bildung sind besonders wirksam, wenn
man die Entstehung und Verfestigung von Bildungsungleichheit in dieser
Phase bekämpfen will“, hebt der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Winfried Kluth
anlässlich der heutigen Anhörung zum Startchancen- und
Qualitätsentwicklungsgesetzes im Bundestag hervor. „Die Grundlage für eine
erfolgreiche Bildungskarriere wird in der frühen Kindheit gelegt. Dass mit
dem Gesetz nun die Voraussetzungen für eine frühe Diagnostik und Förderung
gelegt werden und das Startchancenprogramm, das zuvor nur für Schulen
galt, auch auf Kitas ausgeweitet wird, ist ein Meilenstein auf dem Weg zu
einem guten Übergang in die Schule und zu mehr Bildungsgerechtigkeit“,
sagt Prof. Dr. Havva Engin, Mitglied im SVR und Expertin für frühkindliche
Bildung.

Dass künftig bei allen vierjährigen Kindern bundesweit verpflichtend der
Sprach- und Entwicklungsstand auf einer wissenschaftlich fundierten
Grundlage ermittelt werden soll, und sich daran bei Bedarf eine gezielte
Förderung anschließt, begrüßt der SVR: „Besonders Kinder, die zu Hause
kein Deutsch sprechen oder aus sozial und wirtschaftlich benachteiligten
Familien kommen, profitieren von einer frühzeitigen Förderung. Sie können
künftig bereits vor dem Schulstart gezielt unterstützt werden, etwa beim
Spracherwerb“, so Prof. Engin.

Kindertageseinrichtungen in benachteiligten Lagen auf Basis von
Sozialindizes gezielt zusätzlich zu unterstützen, hatte der SVR zuletzt in
seinem Jahresgutachten 2026 und in seinem Positionspapier „Bildung als
Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe“ aus dem Jahr 2025 empfohlen.
„Wir unterstützen nachdrücklich, dass die Politik nun solche Einrichtungen
in den Fokus rückt. Auch wenn manche Kitas bereits eine qualitativ
hochwertige Betreuung anbieten, ist dies längst nicht überall der Fall. Es
ist deshalb wichtig, das Betreuungsangebot dort zu verbessern, wo es
besondere Herausforderungen gibt, etwa weil der Anteil von Kindern in
schwierigen Lebenslagen besonders hoch ist“, sagt Engin. „Nun kommt es auf
die Umsetzung an. Es muss sichergestellt werden, dass Kinder aus Familien
mit geringem Einkommen, geringen Kenntnissen des hiesigen Bildungssystems
oder anderen gering ausgeprägten Ressourcen von der vorgesehenen
zusätzlichen Förderung profitieren.“ Der SVR begrüßt zudem, dass die
Übergänge zwischen frühkindlicher Bildungseinrichtung und Grundschule
durch das Gesetz gestärkt und Informationen über die Ergebnisse der
Diagnostik und die erfolgte Förderung weitergegeben werden.

„Damit die Maßnahmen aus dem Gesetz auch greifen, braucht es eine
ausreichende Finanzierung und die nötigen Ressourcen. Die geplante
Beteiligung des Bundes für die nächsten acht Jahre und das bis 2029
laufende Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung des Bundes sind
wichtige Ansatzpunkte für das Ziel, im Schulterschluss zwischen Bund und
Ländern langfristig entsprechende Investitionen in frühe Bildung zu
sichern“, so der SVR-Vorsitzende Prof. Kluth.

„Die Ergebnisse des geplanten Monitorings sollten genutzt werden, um
sicherzustellen, dass die Investitionen auch dort ankommen, wo sie
besonders gebraucht werden“, betont Engin. Sie zieht das Fazit: „Die
Investition in die frühkindliche Bildung und in eine bessere
Chancengerechtigkeit zahlt sich langfristig aus: Sie ist eine Investition
in die Zukunftschancen von jungen Menschen mit schlechteren
Startbedingungen und in die Zukunft des Standorts Deutschland.“

Am 2. November findet im Bundestagsausschuss für Bildung, Familie,
Senioren die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf für ein
Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz statt. Zum 1. Januar 2027
soll das Gesetz in Kraft treten; einzelne Reglungen sollen schrittweise
wirksam werden.

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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges
und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen
Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung
bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und
Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Winfried Kluth (Vorsitzender), Prof.
Dr. Birgit Glorius (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Dr. Rauf
Ceylan, Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr. Irena
Kogan, Prof. Sandra Lavenex, Ph. D., Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr, Prof.
Dr. Hannes Schammann.

Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de

Originalpublikation:
https://www.svr-migration.de/presse/svr-zum-startchancen-und-
qualitatsentwicklungsgesetz-fuer-kitas/