Neue Leitlinie gibt Empfehlungen zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz
Wie sollen Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen reagieren, wenn
Menschen den Wunsch nach assistiertem Suizid äußern? Eine neue Leitlinie
zum „Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung“ bietet mit
45 Empfehlungen Orientierung in dieser ethisch und rechtlich komplexen
Situation. Die Empfehlungen wurden fachübergreifend abgestimmt: Mehr als
30 Fachgesellschaften und Organisationen haben an der Leitlinie
mitgewirkt. Koordiniert wurde der Prozess von Mitarbeitenden des Instituts
für Geschichte und Ethik der Medizin an der Universitätsmedizin Halle.
Die Leitlinie ist am 22. Oktober 2026 erschienen und richtet sich an
Ärzt:innen, Pflegende, Psycholog:innen, Sozialarbeitende und weitere
Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen, die mit Anfragen nach
Suizidassistenz konfrontiert sind.
„Der Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz ist in der Praxis bislang
sehr unterschiedlich. Umso wichtiger ist es, dass wir trotz
unterschiedlicher fachlicher Perspektiven und Bewertungen der
Suizidassistenz gemeinsame Empfehlungen erarbeiten konnten“, betont Prof.
Dr. Jan Schildmann, Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der
Medizin an der Universitätsmedizin Halle. Der Internist und Medizinethiker
verantwortete gemeinsam mit Dr. Sabine Sommerlatte und Leonie Kupsch das
Leitliniensekretariat in Halle.
„Die Empfehlungen kamen im fachübergreifenden Konsens zustande. Bei
manchen Punkten gab es jedoch einzelne abweichende Positionen, die als
sogenannte Sondervoten dokumentiert sind“, erklärt Prof. Dr. Alfred Simon,
Geschäftsführer der Akademie für Ethik in der Medizin, die als
federführende Fachgesellschaft involviert war.
Suizidwünsche verstehen und gezielt beraten
Die Leitlinie empfiehlt unter anderem, Suizidwünsche und ihre Hintergründe
in vertieften Gesprächen sorgfältig zu erkunden. Diese sollen
wertschätzend, ergebnisoffen und ohne Entscheidungsdruck sowie nur von
kompetenten Fachkräften geführt werden. Sie müssen aber auch so geführt
werden, dass erkannt werden kann, ob etwa eine psychische Erkrankung, eine
akute Lebenskrise oder äußerer Druck die Selbstbestimmungsfähigkeit
beeinträchtigt. Neben den körperlichen und psychischen Aspekten sollen
auch die soziale und die spirituell-existenzielle Lebenssituation
berücksichtigt werden. Eine Suizidassistenz soll nicht proaktiv als
Handlungsoption vorgeschlagen oder angeboten werden.
Das Ziel ist es, durch Aufklärung und Beratung eine selbstbestimmte
Entscheidung zu ermöglichen. Dazu gehören verständliche und auf die
jeweilige Situation zugeschnittene Informationen über Alternativen,
rechtliche Aspekte sowie mögliche Auswirkungen auf Angehörige und andere
Dritte.
Vier Kriterien für die Freiverantwortlichkeit
Entscheidend ist, dass eine Suizidassistenz nur dann durchgeführt werden
darf, wenn der Suizident freiverantwortlich handeln kann. Deshalb ist ein
Schwerpunkt der Leitlinie die fachliche Beurteilung, ob eine Entscheidung
für einen assistierten Suizid als „freiverantwortlich“ gelten kann. Dabei
orientiert sie sich an vier Fragen, die aus einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben
hervorgehen: Kann die Person die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen
und abwägen? Kennt sie alle wichtigen Informationen? Trifft sie die
Entscheidung ohne Druck von außen? Und ist ihr Entschluss dauerhaft und
innerlich gefestigt?
Die Beurteilung der Freiverantwortlichkeit soll erst nach qualifizierter
Information und Beratung erfolgen. Vor einer Suizidassistenz soll sie
grundsätzlich mindestens zweimal im Abstand von wenigstens vier Wochen
stattfinden. Dafür wird empfohlen, eine:n Fachärzt:in und eine weitere
unabhängige Person zu beteiligen, die Fachärzt:in im Bereich der
psychischen Gesundheit oder psychologische Psychotherapeut:in ist. Die
Ergebnisse sind strukturiert und schriftlich zu dokumentieren.
Die Leitlinie betont, dass psychische Erkrankungen eine
freiverantwortliche Entscheidung nicht grundsätzlich ausschließen.
Umgekehrt kann die Freiverantwortlichkeit aber auch ohne psychische
Erkrankung eingeschränkt sein. Ausschlaggebend ist die individuelle
fachliche Bewertung. Sofern keine freiverantwortliche Suizidentscheidung
anzunehmen ist, sollen Betroffene bedarfsgerechte Unterstützungsangebote
erhalten. Gegebenenfalls soll eine Behandlung eingeleitet werden.
Laut Leitlinie müssen die Beratung, die Beurteilung der
Freiverantwortlichkeit sowie weitere Schritte personell, organisatorisch
und wirtschaftlich unabhängig voneinander stattfinden.
Unterstützung für Fachkräfte und Angehörige
Die Leitlinie berücksichtigt auch mögliche Belastungen und Konflikte bei
Mitarbeitenden im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie empfiehlt
Fortbildungen, Fallbesprechungen und geeignete Unterstützungsangebote.
Darüber hinaus enthält sie Empfehlungen dazu, wie An- und Zugehörige
einbezogen, informiert und begleitet werden können. Dazu gehören auch
bedarfsgerechte Unterstützung und Nachsorge nach einem assistierten
Suizid.
Breite fachliche Beteiligung am Leitlinienprozess
Im Rahmen einer mehrjährigen Zusammenarbeit vereinten sich
Fachperspektiven aus den Bereichen Medizin, Pflege, Psychologie,
Sozialarbeit und Suizidprävention sowie Stimmen von Patient:innen- und
Angehörigenverbänden. Es beteiligten sich 32 Fachgesellschaften und
weitere Organisationen.
„Eine Überarbeitung ist in zwei Jahren vorgesehen. Dabei sollen auch neue
Daten und Forschungsergebnisse berücksichtigt werden“, erklärt Prof.
Schildmann.
Hintergrund
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 zur
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung hat die rechtlichen
Rahmenbedingungen der Suizidassistenz in Deutschland maßgeblich geprägt.
Das Gericht leitete aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht das Recht auf
selbstbestimmtes Sterben ab, einschließlich der Möglichkeit, hierfür
freiwillige Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Die Leitlinie ist eine S2k-Leitlinie nach dem Regelwerk der
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF). S2k steht für einen strukturierten
Konsensprozess, in dem Empfehlungen unter Beteiligung verschiedener
Fachgruppen und relevanter Akteur:innen erarbeitet und abgestimmt werden.
Die Entwicklung der Leitlinie wurde gemeinsam von der Akademie für Ethik
in der Medizin (AEM), der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und
Medizinische Onkologie (DGHO), der Deutschen Gesellschaft für
Palliativmedizin (DGP) sowie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie
und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) koordiniert.
Mitglieder der Koordinationsgruppe waren Prof. Claudia Bausewein (DGP),
Prof. Georg Marckmann und Prof. Alfred Simon (beide AEM), Prof. Thomas
Pollmächer (DGPPN) sowie Prof. Jan Schildmann (Universitätsmedizin Halle,
DGHO).
