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KI-Agenten gehen shoppen: Agentic Commerce

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Professorin Carolin Wienrich von der Uni Würzburg hat als Mitglied des
Sachverständigenrats für Verbraucherfragen ein Gutachten mitverfasst. Es
behandelt den Verbraucherschutz im Online-Handel mit KI-Agenten.



Künstliche Intelligenz verändert den Onlinehandel: Auf KI-Chatbots, welche
die Kundschaft bei Produkt- und Preisvergleichen unterstützen, könnten
schon bald KI-Agenten folgen, die weitaus mehr leisten –selbstständig
einkaufen und im Auftrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge
abschließen, kündigen oder widerrufen.

Das schreibt der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, der die
Bundesregierung berät, auf seiner Webseite. Das Gremium beruft sich auf
Prognosen, denen zufolge schon 2030 jeder siebte Online-Einkauf mithilfe
von KI-Agenten erfolgen könnte. Der Fachbegriff dafür ist Agentic
Commerce.

Innovativen Handel ermöglichen, Verbraucherschutz sicherstellen

Vor diesem Hintergrund hat der Rat das 106 Seiten starke Gutachten
„Verbraucherschutz im Agentic Commerce“ vorgelegt. Es behandelt die Frage,
inwieweit das Instrumentarium des Verbraucherschutzes angepasst werden
muss, um einerseits innovative Geschäftsmodelle zu ermöglichen und
andererseits Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen zu schützen.

Professorin Carolin Wienrich, Leiterin des Lehrstuhls für die Psychologie
interaktiver Systeme an der Universität Würzburg, hat das Gutachten
mitverfasst. Sie wurde aufgrund ihrer Expertise auf dem Gebiet Mensch-KI-
Interaktion 2024 in den Sachverständigenrat berufen.

Rat spricht 25 Empfehlungen an die Politik aus

Das Gutachten gibt 25 Empfehlungen, wie die Verbraucherpolitik auf die
neuen Entwicklungen im Online-Handel reagieren sollte. Hier drei
Beispiele:

•       KI-Agenten sollten eine Übersicht über getätigte Käufe und
Ausgaben bieten und auch die Möglichkeit, Ausgabelimits festzulegen, etwa
in Form einer monatlichen Budgetgrenze.

•       In den Kaufprozess sollten Verzögerungen integriert werden, um die
Wahrscheinlichkeit unbedachter Käufe zu verringern.

•       Bei Kaufempfehlungen sollten Produkt-Rezensionen nicht einzeln,
sondern nur im Kontext weiterer Rezensionen angezeigt werden. Diese Liste
sollte einfach aufrufbar sein.

Offizielle Übergabe an Staatssekretärin

Der Rat hat das Gutachten am 8. Oktober 2026 offiziell der
Staatssekretärin im Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,
Eva Schmierer, übergeben.

Carolin Wienrich wurde zwischenzeitlich für weitere vier Jahre ab 2027 als
Mitglied des Sachverständigenrats berufen.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Pressekontakt Sachverständigenrat:

Dr. Harald Bajorat, T +49 30 18580-9555, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Originalpublikation:
Das Gutachten steht auf den Webseiten des Sachverständigenrat als pdf-
Datei zum Download zur Verfügung, https://www.svr-verbraucherfragen.de
/gutachten-zu-ki-agenten/