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Wandel der Stromnetzentgelte – Gutachten vorgelegt

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Die Technische Universität Clausthal und die Consentec GmbH beraten die
Bundesnetzagentur zur Neuregelung – die Netzentgelte sollen die
Energiewende sicher und fair finanzieren.

Wer bezahlt künftig in welcher Höhe für die Nutzung der Stromnetze? Mit
dieser wichtigen Frage befasst sich ein Gutachten zur Neuregelung der
Systematik der Stromnetzentgelte, welches das Institute of Management,
Economics and Law (IMEL) der TU Clausthal gemeinsam mit der Aachener
Consentec GmbH im Auftrag der Bundesnetzagentur vorgelegt hat.

Hintergrund
ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021. Demnach
liegt die Zuständigkeit für die Regelung der Netzentgelte nicht auf EU-
Ebene, sondern muss künftig von den nationalen Regulierungsbehörden – in
Deutschland von der Bundesnetzagentur – selbst festgelegt werden.

Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Themas ist hoch:
Allein im Jahr 2026 betragen die Stromnetzkosten rund 37 Milliarden Euro.
Durch den notwendigen Um- und Ausbau der Netze im Zuge der Energiewende
dürfte sich dieser Betrag bis 2045 voraussichtlich etwa verdoppeln. „Damit
die Energiewende gelingen kann, brauchen wir ein Stromnetz, das nicht nur
technisch zuverlässig, sondern auch wirtschaftlich solide finanziert ist
und bei den Menschen auf Akzeptanz stößt“, sagt Prof. Dr. Hartmut Weyer.
Der Jurist leitet die Abteilung für deutsches und internationales Berg-
und Energierecht am Clausthaler IMEL. Das dort in Zusammenarbeit mit
Consentec erstellte Gutachten dient der Bundesnetzagentur als fachliche
Grundlage für ihren aktuellen Entwurf einer Festlegung zur allgemeinen
Netzentgeltsystematik Strom („AgNes-Festlegung“). Nach Einschätzung von
Weyer stimmt der Entwurf in den wesentlichen Punkten mit den Vorschlägen
des Gutachtens überein.

„Die Energieforschung, und damit verbunden auch Fragen bzw. Rechtsfragen
zur Energiewende, zählt zu den zentralen Forschungsfeldern an der TU
Clausthal. Es spricht für das umfassende Know-how unserer Universität auf
diesem hochrelevanten Gebiet, dass die Bundesnetzagentur vor einer
Ausgestaltung der künftigen Netzentgelte die Expertise der TU Clausthal
hinzuzieht“, so Universitätspräsidentin Dr.-Ing. Sylvia Schattauer.

Ein zentraler Vorschlag des Gutachtens ist eine klare Unterscheidung
zwischen Netzentgelten mit Finanzierungsfunktion und solchen mit
Anreizfunktion. Während die einen die zuverlässige Finanzierung der
Stromnetze sicherstellen, sollen diejenigen mit Anreizfunktion
insbesondere Netzengpässe vermeiden. „Netzentgelte sind damit nicht nur
ein Mittel zur Kostendeckung, sondern auch ein wichtiges
Steuerungsinstrument für ein effizienteres Stromsystem“, so Weyer.

Gemäß dem Gutachten sollen die Netzkosten weiterhin überwiegend von den
Stromverbrauchern getragen werden. Grundsätzlich sollen künftig jedoch
auch Stromerzeuger und Stromspeicher stärker in die Netzentgeltsystematik
einbezogen werden. Für Haushalte und kleinere Verbraucher soll das
bekannte Grundmodell aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis plus
Grundpreis weitgehend erhalten bleiben. Veränderungen sind hingegen für
sogenannte Prosumer vorgesehen – etwa Haushalte mit eigener PV-Anlage, die
zugleich Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen. Nach den Empfehlungen
des Gutachtens sollen sie sich stärker, zum Beispiel über einen erhöhten
Grundpreis, an den Netzkosten beteiligen.

Außerdem schlägt das Gutachten zeitlich und örtlich differenzierte,
dynamische Netzentgelte vor. Netzbelastendes Verhalten könnte dadurch
teurer werden, während netzentlastendes Verhalten – etwa das Verschieben
von Verbrauch in netzschwache Zeiten oder ein netzdienlicher Betrieb von
Speichern – günstiger würde.

Insgesamt geht es in der Studie nicht nur um die Frage, wer künftig
welchen Anteil der Stromnetzkosten trägt. Im Mittelpunkt steht auch, wie
Netzentgelte eingesetzt werden können, um das Stromnetz im Zuge der
Energiewende effizienter und systemdienlicher zu nutzen. Betroffen sind
damit private Verbraucher und Betreiber von PV-Anlagen ebenso wie
Industrie, Energieerzeuger und Speicherbetreiber.