Positionspapier zur Pflegebegleitung: Empfehlungen für eine effektive Umsetzung
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) veröffentlicht ein
Positionspapier von Michael Ranft und Ulrich Wendte zur pflegefachlichen
Begleitung Der im Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG)
vorgesehene Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung bietet eine Chance,
die häusliche Pflege nachhaltig zu stärken.
Michael Ranft, Kurator im KDA,
Vizepräsident des DRK Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz und zuvor
Gesundheits-Staatssekretär in Brandenburg, sowie Ulrich Wendte, Leiter des
Referates „Pflegepolitik, Betreuungs- und Heimrecht“ im Ministerium für
Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg, definieren Anforderungen
an eine effiziente pflegefachliche Begleitung.
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen benötigen mehr als Beratung
zu einzelnen Leistungsansprüchen. Erforderlich sei eine niedrigschwellige,
kontinuierliche und ganzheitliche Begleitung, die sich an der konkreten
Lebenssituation orientiert, schreiben Ranft und Wendte. Sie sollte
pflegefachliche, sozialrechtliche und sozialarbeiterische Kompetenzen
verbinden und auch Fragen des Alltags einbeziehen, etwa zu Mobilität,
Einsamkeit, Unterstützung im Haushalt oder zur Organisation medizinischer
Versorgung.
Eine regional einheitliche Pflegebegleitung mit einer zentralen
Ansprechperson könnte zudem die bislang vielfach fragmentierten
Beratungsstrukturen besser miteinander verbinden und vorhandene Ressourcen
gezielter einsetzen.
Besondere Chancen sehen sowohl die Autoren als auch Dr. Alexia Zurkuhlen,
Vorständin des KDA, in einer stärkeren kommunalen Verantwortung. „Mit
einer Verankerung der pflegefachlichen Begleitung in Netzwerken auf
kommunaler Ebene kann die Maßnahme ihr Potential optimal entfalten“,
erklärte Zurkuhlen. Dies gelte nicht nur für die Versorgung der
pflegebedürftigen Menschen und die Entlastung ihrer Angehörigen, sondern
auch für Effektivitätsgewinne, die gehoben werden könnten.
Wird Pflegebegleitung mit Altenhilfe sowie kommunaler Pflege-,
Gesundheits- und Sozialplanung verknüpft, so heißt es auch im Papier,
können Unterstützungsbedarfe früher erkannt, Angebote besser koordiniert
und Versorgungslücken gezielt bearbeitet werden. Perspektivisch könnte die
Pflegebegleitung insbesondere in ländlichen und unterversorgten Regionen
ein Baustein interprofessioneller Primärversorgungsstrukturen werden.
Der PNOG-Entwurf lässt nach Einschätzung der Autoren wesentliche Fragen
zur Implementierung noch offen. Dazu gehörten ein realistischer Zeitplan,
eine auskömmliche Finanzierung, eine bundesweit abgestimmte
Qualifizierungsstrategie sowie eine gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen,
Pflegekassen und weiteren Beteiligten getragene Implementationsstrategie.
Ohne diese würden mehr Risiken als Chancen in dem Ansatz der
Pflegebegleitung stecken.
Eine fachlich sinnvolle Umsetzung solle deshalb nicht vor dem 1. Januar
2029 angestrebt werden, lautet eine der Empfehlungen von Ranft und Wendte.
Auch die vorgesehene Jahrespauschale von 146 Euro je häuslich versorgter
pflegebedürftiger Person sollte auf ihre tatsächliche Angemessenheit
überprüft werden, so die Autoren. Entscheidend sei aber nicht allein die
Finanzierung einzelner Beratungsleistungen, sondern insbesondere eine
verlässliche Infrastruktur, die eine individuell bedarfsgerechte
Begleitung ermöglicht.
