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Neues DIVI-Positionspapier: Wenn ein klares Ja zur Organspende nicht genügt

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„Besteht der Wunsch des Patienten nach einer Organspende, so sollte
zukünftig auch eine Organspende nach kontrolliertem
Herzkreislaufstillstand möglich sein.“ Mit diesem zentralen Satz rückt
eine interdisziplinäre Working Group der Deutschen Interdisziplinären
Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ein bislang wenig
beachtetes Thema bei der Organspende in den Fokus. Denn bisher dürfen in
Deutschland Organe nur entnommen werden, wenn zuvor der irreversible
Hirnfunktionsausfall – umgangssprachlich „Hirntod“ – festgestellt wurde.
Das geschieht bei höchstens drei Prozent der Todesfälle auf
Intensivstationen.



Die große Mehrheit der Patienten, die auf der Intensivstation versterben,
stirbt nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Selbst ein eindeutig
dokumentierter Wunsch zur Organspende kann dann nach bisher geltendem
Recht nicht umgesetzt werden. Mehr als zwei Jahre hat die Working Group
die medizinischen, ethischen und rechtlichen Voraussetzungen der
Organspende nach kontrolliertem Herzkreislaufstillstand (cDCD) intensiv
diskutiert. In ihrem jetzt veröffentlichten wissenschaftlichen
Positionspapier zeigen die Autoren, unter welchen Voraussetzungen cDCD
auch in Deutschland möglich sein könnte.

„Wir erleben auf Intensivstationen immer wieder diese Situation: Unser
Patient hat zu Lebzeiten eindeutig entschieden, nach seinem Tod Organe
spenden zu wollen. Seine Angehörigen kennen diesen Wunsch. Sein klinischer
Zustand ist leider aussichtslos. Er wird sterben. Und trotzdem müssen wir
erklären, dass wir den Wunsch einer Organspende nicht erfüllen können,
weil der irreversible Hirnfunktionsausfall nicht eintreten wird“, sagt Dr.
Klaus Michael Lücking, Organspendebeauftragter am Universitätsklinikum
Freiburg und gemeinsam mit Dr. Gerold Söffker Leiter der DCD-Working-
Group. „Das ist bitter und nur schwer zu vermitteln. Und es war für uns
ein wesentlicher Grund, uns mit dieser Frage so intensiv
auseinanderzusetzen.“

Ein Ja zur Organspende reicht nicht immer

In zahlreichen Ländern ist bereits eine Organspende auch nach einem
kontrollierten Herz-Kreislauf-Stillstand erlaubt. Dies ermöglicht dort
deutlich mehr Menschen, ihre Organe nach dem Tod zu spenden. Dabei geht es
ausdrücklich nicht um Menschen, die plötzlich auf der Straße einen
Herzstillstand erleiden. Das DIVI-Positionspapier beschäftigt sich
ausschließlich mit Patienten auf der Intensivstation, bei denen aufgrund
einer aussichtslosen Prognose und entsprechend ihrem Willen entschieden
wird, die lebenserhaltende Behandlung zu beenden. Diese Entscheidung muss
unabhängig von einer möglichen Organspende fallen.

„Die Reihenfolge ist für uns nicht verhandelbar“, betont Gerold Söffker
Oberarzt an der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf. „Zuerst stehen die ärztliche Prognose und vor allem der
Wille des Patienten.“ Erst wenn feststeht, dass die lebenserhaltende
Therapie beendet werden soll, dürfe über eine mögliche Organspende
gesprochen werden. Wenn der Patient sich eine Organspende wünscht, wird
die lebenserhaltende Therapie beendet. „Wir begleiten dann den sterbenden
Menschen gemeinsam mit seinen Angehörigen, bis sein Herz stehenbleibt“, so
Gerold Söffker. „Nach einer Wartezeit prüfen wir den Ausfall
lebenswichtiger Hirnfunktionen und stellen dann den Tod fest. Der
sterbende Mensch bleibt bis zuletzt unser Patient – nicht ein möglicher
Organspender.“

Widerspruchsregelung und cDCD: Zwei Wege, ein Ziel

Die politische Debatte über die Zukunft der Organspende wird derzeit durch
die Diskussion über die Widerspruchsregelung dominiert. Hierzu hat eine
fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten im August einen
Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die
Widerspruchsregelung betrifft die Feststellung des Willens des
Organspenders. Die Aktivität der DCD-Working-Group ist unabhängig von
dieser politischen Initiative entstanden und nimmt eine ganz andere Ebene
der Organspende in den Blick.

„Wir beschäftigen uns intensiv mit der Frage: Wann ist der Tod so sicher
festgestellt, dass ein Patient auf der Intensivstation als Organspender
infrage kommen kann?“, erklärt Klaus Michael Lücking. „Wir schlagen keine
neue Definition des Todes vor. Ein Mensch gilt als tot, wenn sein Gehirn
seine lebenswichtigen Funktionen dauerhaft verloren hat. Voraussetzung
hierfür ist, dass das Gehirn nicht mehr durchblutet ist. Dies kann durch
eine schwerste Hirnschädigung geschehen – oder durch einen anhaltenden
Herzkreislaufstillstand. Der Weg ist ein anderer, der Tod derselbe.“

Der Wille des Patienten muss im Mittelpunkt stehen

So stehen für die DIVI beide Debatten nicht in Konkurrenz: „Das eine
regelt, wie der Wille zur Organspende festgestellt wird. Das andere
betrifft die Voraussetzungen, unter denen dieser Wille nach dem Tod
überhaupt umgesetzt werden kann“, betont DIVI-Präsident Prof. Florian
Hoffmann.

„Für die DIVI ist entscheidend, dass der Wille des Patienten im
Mittelpunkt steht.“

Das wissenschaftliche Paper „Organspende nach kontrolliertem
Herzkreislaufstillstand (cDCD) – ein Positionspapier der DCD-Working-Group
der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI)“ ist am 15.09.2026 in der Medizinischen Klinik –
Intensiv- und Notfallmedizin Open Access erschienen
(https://doi.org/10.1007/s00063-026-01476-9 |12 Seiten)

Die DCD-Working-Group hat ergänzend eine Kurzfassung des Positionspapiers
in allgemeinverständlicher Sprache verfasst (3 Seiten):
https://www.divi.de/dokumente-fuer-mitglieder/organspende-nach-
kontrolliertem-herz-kreislauf-stillstand-cdcd/viewdocument/710

Originalpublikation:
https://doi.org/10.1007/s00063-026-01476-9