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DGCH zum GKV-Gesetzentwurf: Ressourcen effektiver ausnutzen, aber negative Auswirkungen auf Versorgung vermeiden

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Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) sieht im vorliegenden
Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes positive
Ansätze, aber auch Risiken für die chirurgische Versorgung. „Die
Stabilisierung der GKV-Finanzen ist notwendig, darf aber nicht einseitig
zulasten der Versorgungsqualität gehen“, betont DGCH-Präsident Professor
Dr. med. Roland Goldbrunner.



Nach Einschätzung der DGCH setzt der Entwurf vor allem auf kurzfristige
Ausgabenbegrenzung, ohne strukturelle Ursachen ausreichend zu adressieren.
„Wenn wirtschaftliche Steuerungsinstrumente die medizinische Realität
überlagern, drohen Einschränkungen für Patientinnen und Patienten“, warnt
Goldbrunner. Dieser Einschätzung schließen sich der Generalsekretär der
Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V.
(DGOOC), Professor Dr. med. Bernd Kladny, und der Generalsekretär der
Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU), Professor Dr. med.
Sascha Flohé, an. Die Chirurgie befürchtet insbesondere negative
Auswirkungen auf Verfügbarkeit und Qualität operativer Leistungen aufgrund
des erhöhten finanziellen Drucks, der überproportional den Krankensektor
betrifft.

Vergütungsdeckelung führt zu Unterfinanzierung
Als „nicht sachgerecht“ bewertet die DGCH die geplante Kopplung der
Vergütungsentwicklung an die Grundlohnrate. „Die Kosten chirurgischer
Leistungen steigen aufgrund von Faktoren wie Infrastruktur, Implantaten
und Energieverbrauch unabhängig von der allgemeinen Lohnentwicklung – die
Kopplung führt zwangsläufig zu systematischen Unterfinanzierung
chirurgischer Leistungen im stationären Sektor“, so der Generalsekretär
der DGCH, Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Besonders betroffen von
steigenden Kosten seien personalintensive und komplexe Eingriffe in der
stationären Versorgung. Im Kontext der angespannten finanziellen Situation
vieler Krankenhausstandorte werde dies zwangsweise zu einer ungeordneten
Insolvenzwelle im stationären Sektor führen. „Nachdem der
Krankenhaussektor nach Verabschiedung des KHAG gerade eine gewisse
Planungssicherheit erhalten hatte, wird dieser Gesetzentwurf die
existentiellen Sorgen vieler Häuser verstärken und zu einer ungeordneten
Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft führen“, so Flohe.

Zweitmeinungsverfahren droht zur Zugangshürde zu werden
Auch die geplante Verknüpfung von Vergütung und verpflichtender
Zweitmeinung bei bestimmten Eingriffen sieht die DGCH kritisch. „Aus einem
Patientenrecht, einem unterstützenden Instrument, wird faktisch eine
Zugangsvoraussetzung mit Sanktionscharakter“, kritisiert Kladny. Dies
könne notwendige Eingriffe verzögern und erfordere enorme Ressourcen, wie
das Beispiel Hüft- und Kniegelenkersatz zeigt. „Wir bräuchten allein dafür
pro Jahr über 300.000 Zweitmeinungstermine“, so Kladny. In zertifizierten
Endoprothesenzentren (EPZ, EPZmax) wird bereits jetzt die
leitliniengerechte Indikationsstellung überwacht. „Die gesicherte
Anwendung von existierenden evidenz-basierten Indikationsleitlinien ist
besser geeignet, die Notwendigkeit eines Eingriffs abzusichern und
vermeidet unnötige Dokumentations- und Nachweispflichten“, erklärt Flohé.
„Seit Jahren reden wir über den dringend notwendigen Abbau von Bürokratie,
da sind zusätzliche Auflagen das falsche Signal.“

Pauschale Mengensteuerung greift zu kurz
Die vorgesehene Indikationssteuerung lehnt die DGCH in ihrer pauschalen
Form ab. „Steigende Operationszahlen sind oft Ausdruck medizinischen
Fortschritts – nicht per se von Überversorgung“, erklärt Goldbrunner. Eine
pauschale Reduktion planbarer Eingriffe könnte den Gesundheitszustand von
Patientinnen und Patienten verschlechtern und zu komplexeren
Behandlungsverläufen führen, warnt der DGCH-Präsident.

Strukturelle Folgen für die chirurgische Versorgung
Alles in allem könnten die Maßnahmen aus Sicht der chirurgischen Fächer zu
strukturellen Verwerfungen in der chirurgischen Versorgung führen.
„Wachsender wirtschaftlicher Druck gefährdet insbesondere kleinere
Standorte sowie ambulante OP-Strukturen“, so Kladny. Zu den Risiken des
Entwurfs zähle neben der Verzögerung notwendiger operativer Eingriffe und
einer Verschlechterung der Versorgung bei komplexen Erkrankungen auch die
Einschränkung des ärztlichen Entscheidungsspielraums.

Interessante Ansätze
Die Einführung der Teilkrankschreibung, wie im GKV-Gesetzentwurf
vorgesehen, könnte aus Sicht der Chirurgie in vielen Bereichen der Medizin
hilfreich sein und in der Tat Kosten sparen, ohne dass dies negative
medizinische Auswirkungen auf den Patienten hätte. „Es bleibt offen, ob
dieses sinnvolle Instrument bürokratiearm eingeführt werden kann“, so
Flohe.

DGCH bietet Expertise für Nachbesserungen an
Vor diesem Hintergrund fordert die Fachgesellschaft differenzierte
Vergütungsregelungen, eine Überarbeitung des Zweitmeinungsverfahrens,
evidenzbasierte Indikationsbewertungen statt pauschaler Mengensteuerung
sowie einen Abbau bürokratischer Lasten. „Wir stehen bereit, unsere
Expertise einzubringen, um tragfähige und versorgungsorientierte Lösungen
zu entwickeln“, betont Schmitz-Rixen. Ziel müsse es sein, finanzielle
Stabilität und medizinische Qualität gleichermaßen zu sichern.

Bei Veröffentlichung Beleg erbeten.

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Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)
Die DGCH wurde 1872 in Berlin gegründet. Sie gehört im 154. Jahr ihres
Bestehens zu den ältesten medizinisch-wissenschaftlichen
Fachgesellschaften. Sie vereint unter ihrem Dach alle Säulen der Chirurgie
und vertritt mit ihren über die einzelnen 10 Fachgesellschaften
assoziierten Mitgliedern ca. 25.000 Chirurginnen und Chirurgen.

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V.
(DGOOC)
Die DGOOC, gegründet 1901, hat rund 3.000 Mitglieder und befasst sich mit
der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung der
öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Volks- und Berufsbildung auf dem
Gebiet der Orthopädie und orthopädischen Chirurgie.

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)
Die DGU hat rund 4.400 Mitglieder. Ihr Aufgabenspektrum reicht von der
wissenschaftsbasierten Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation
in der Traumatologie über die Einrichtung und Sicherung adäquater
Versorgungsstrukturen und effizienter Fort- und Weiterbildungskonzepte bis
zum Transfer von Forschungsergebnissen in die klinische Anwendung.