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Dinkel, Emmer und Einkorn - Bezeichnung „Urgetreide“ irreführend

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Dinkel, Emmer und Einkorn werden im Lebensmittelmarketing oft als
„Urgetreide“ bezeichnet. Eine wissenschaftliche Einordnung des MRI zeigt
jedoch, dass dies irreführend im Sinne des Verbraucherschutzes ist. Der
Begriff „Urgetreide“ ist rechtlich nicht geschützt und suggeriert
fälschlicherweise, dass es sich um eine ursprüngliche, nicht veränderte
Getreideart handelt.

Auch bestimmte gesundheitliche Vorteile gegenüber
handelsüblichem Weizen, wie ein geringeres allergenes Potenzial, sind
nicht richtig. Die Einordnung des MRI beleuchtet mögliche Fehlschlüsse zu
„Urgetreide“ aus wissenschaftlicher Sicht und unterstützt die eindeutige
Kennzeichnung von glutenhaltigem Getreide.

Die sogenannten Spelzweizenarten Dinkel, Emmer und Einkorn haben sich über
lange Zeit durch natürliche Auslese sowie Züchtung weiterentwickelt. Die
Vorläufer der Sorten, die aktuell in Deutschland angebaut werden, stammen
größtenteils aus Genbanken und sind meist deutlich jünger als 100 Jahre.
Mit den ursprünglichen Arten der Antike haben Dinkel, Emmer und Einkorn
heute aber nur wenig gemein. Deshalb ist die Bezeichnung „Urgetreide“
fachlich nicht haltbar.

Um den Ertrag zu steigern, wurde Weichweizen in Dinkel eingekreuzt. Bei
den heutigen Dinkelsorten ist die Abstammung jedoch oft nicht
nachvollziehbar, nicht zuletzt kam es in der Vergangenheit zur natürlichen
Einkreuzung von Weichweizen. Die Bezeichnung „Urdinkel“ sollte deshalb für
keine Dinkelsorte verwendet werden. Emmer, eine frühe Getreideform mit
genetischer Verwandtschaft zum Weizen, wie auch Einkorn wurden aus
Genbanken entnommen und züchterisch bearbeitet. Daher sollten diese Arten
ebenfalls nicht als Urgetreide bezeichnet werden.

In der EU-Gesetzgebung ist die Bezeichnung „Urgetreide“ nicht definiert.
Die EU-Kommission sieht jedoch eine Kenntlichmachung aller zur Gattung
Weizen gehörenden, und damit glutenhaltigen Getreidearten vor, etwa in der
Form „Dinkelweizen“ oder „Dinkel (Weizen)“. Dies ist auch mit Blick auf
ein mögliches Gesundheitsrisiko, das von der unklaren Kennzeichnung von
glutenhaltigem Getreide ausgeht, relevant. Die wissenschaftliche
Einordnung des MRI untermauert diese gesetzliche Vorgabe.