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Maßnahmen zur Vermeidung von Haft erreichen vulnerable Menschen oft nicht

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Kölner Wissenschaftlerinnen haben gemeinsam mit dem Kriminologischen
Dienst des Landes Berlin untersucht, warum Menschen in schwierigen
Lebenssituationen Angebote gemeinnütziger Arbeit nicht annehmen, um
Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden / Projektbericht wurde am 30. März
2026 vorgestellt



Jede dritte Person, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, gelangt in
Haft. Während zwei Drittel der Menschen ihre Geldstrafe bezahlen, tilgt
ein Drittel zumindest teilweise in Ersatzfreiheitsstrafe. Bisher hatte man
dagegen angenommen, dass nur etwa eine von zehn Verurteilungen zu einer
Geldstrafe in einen Haftaufenthalt mündet. Von den Menschen, die wegen
Fahrens ohne gültiges Ticket zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, tilgt
sogar die Hälfte die Strafe in Haft. Eine Vermeidung der Haft durch das
Ableisten gemeinnütziger Arbeit gelingt nur etwa in zwei von einhundert
Fällen, in denen eine Geldstrafe verhängt wurde.

Das zeigt eine Untersuchung, die die beiden Soziologinnen Privatdozentin
Dr. Nicole Bögelein und Jana Meier vom Institut für Kriminologie der
Universität zu Köln im Zeitraum Dezember 2023 bis März 2026 durchgeführt
haben. Ihr Forschungsprojekt „Ersatzfreiheitsstrafen bei schwer
erreichbaren Personen vermeiden (EFS-SEP)“ wurde vom Kriminologischen
Dienst und den Sozialen Diensten der Justiz des Landes Berlin unterstützt
und mit 118.00 Euro gefördert. Die Ergebnisse des Projekts wurden am 9.
Februar in Berlin präsentiert; ein Projektbericht ist seit dem 30. März
2026 auf dem Publikationsserver der Universität zu Köln frei verfügbar
(http://kups.ub.uni-koeln.de/80169/).

Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ist ein Thema, das die Justiz
bundesweit beschäftigt. In den Gefängnissen befinden sich jährlich rund
56.000 Menschen, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Das Land
Berlin wollte herausfinden, warum so viele Menschen eine
Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen – obwohl dort viel getan wird, um
die Haft durch das Ableisten gemeinnütziger Arbeit zu vermeiden.

Die beiden Kölner Wissenschaftlerinnen haben unter anderem untersucht,
welche Hindernisse bestehen, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Zahl
derjenigen, die Haft durch Arbeit vermeiden, sinkt in den letzten Jahren
bundesweit. Bögelein und Meier wollten unter anderem herausfinden, ob
gemeinnützige Arbeit überhaupt ein wirksames Instrument zur Vermeidung von
Ersatzfreiheitsstrafen darstellt.

„Menschen, die eine Geldstrafe bezahlen müssen, sind häufig von multiplen
Problemlagen betroffen, wie Armut, Wohnungslosigkeit, psychische und
physische Probleme oder Erwerbsunfähigkeit. Ein Haftaufenthalt verschärft
diese schwierige Lebenssituation“, sagt Nicole Bögelein. Zugleich führe
eine desolate Lebenslage allerdings bei vielen Menschen dazu, dass sie
auch für unterstützende Angebote nicht oder nur schwierig zu erreichen
sind. Alternativen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, wie gemeinnützige
Arbeit oder die Ratenzahlung, sind für diese Menschen nur schwer zu
realisieren. Gerade sogenannte Bagatell- und Armutsdelikte, wie das Fahren
ohne Fahrschein, münden somit oftmals in eine Ersatzfreiheitsstrafe,
obwohl ein Gericht entschieden hatte, dass die Person gerade nicht in Haft
soll, sondern eine ambulante Sanktion erhält. Ambulante Sanktionen sind
strafrechtliche Maßnahmen, die ohne Freiheitsentzug im sozialen Umfeld der
verurteilten Person vollzogen werden.

Bögelein und Meier schlagen als Maßnahme für Berlin vor, dem Beispiel
anderer Städte zu folgen und bei den Berliner Verkehrsbetrieben anzuregen,
das Erschleichen von Leistungen gemäß §265a StGB, also die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen Fahrschein, nicht mehr
anzeigen. Bundesweit sollte man darauf hinwirken, das Delikt aus dem
Strafgesetzbuch zu entfernen. „Zudem könnten die zuständigen staatlichen
Stellen häufiger von einem Gnadenerlass Gebrauch machen, um die
Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden“, sagt Jana Meier.

Des Weiteren empfehlen die beiden Wissenschaftlerinnen, neben der
Möglichkeit zu gemeinnütziger Arbeit nach weiteren Möglichkeiten zu
suchen, um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. So könnten die
Betroffenen ersatzweise bestimmte Therapien und Angebote in Anspruch
nehmen, beispielsweise zur Schuldnerberatung oder zur Unterstützung bei
der Wohnungssuche. Solche Alternativlösungen würden der schwierigen
Lebenssituation der Menschen vielfach besser gerecht.