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Stärkung der Kommunen als Anker für vernetzte Versorgungsstrukturen

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Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, Dr. Alexia Zurkuhlen,
betonte mit Blick auf die Studie "Armut in der häuslichen Pflege" die
Notwendigkeit, die Pflegeversorgung und -finanzierung grundlegend zu
reformieren. "Zentral ist dabei die Stärkung der Kommunen als Anker
vernetzter Sorgestrukturen, in denen Prävention, Rehabilitation, ambulante
Pflege und Kümmerer organisiert sind."


Die Studie des Paritätischen Gesamtverbandes und Prof. Dr. Thomas Klie,
Rechts- und Sozialwissenschaftler sowie Kurator des KDA, macht deutlich,
dass Hunderttausende Menschen und ihre Angehörigen infolge von
Pflegebedarfen an der Armutsgrenze leben, und dass die "Hilfe zur Pflege"
nicht ankommt.

Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Klie,
Sozial- und Rechtswissenschaftler sowie Mitglied im Kuratorium des KDA,
die Studie „Armut in der häuslichen Pflege“ vorgelegt. Die zentralen
Ergebnisse: Hunderttausende pflegebedürftiger Menschen leben am
Existenzminimum. Verdeckte Pflegearmut ist weiter verbreitet, als bisher
bekannt. Und ein erheblicher Teil der Anspruchsberechtigten erhält keine
finanzielle Unterstützung durch die „Hilfe zur Pflege“ – insbesondere gilt
das für Menschen in der häuslichen Pflege. Rund 5 Millionen Menschen
werden in Deutschland zu Hause gepflegt. Etwa 390.000 von ihnen haben
Anspruch auf die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“. Das heißt, ihr
Einkommen und Vermögen reicht zusammen mit den Leistungen der
Pflegeversicherung nicht aus, um ihre Bedarfe zu decken. Aber nur 76.000
Berechtigte erhalten diese Hilfe tatsächlich, das sind nur rund 20 Prozent
der Berechtigten.


Damit erhält im Schnitt nur einer von fünf Armutsbetroffenen in häuslicher
Pflege die ihm zustehende Hilfe – je nach Bundesland kann das stark
variieren. „Es ist bedrückend wie viel verdeckte Pflegearmut es in Pflege-
Haushalten gibt“, betonte Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums
Deutsche Altershilfe (KDA). Um zumindest das bereits vorhandene Angebot
der ‚Hilfe zur Pflege‘ zugänglicher zu machen, müsse „das Antragsprocedere
vereinfacht und eine zugehende pflegefachliche Begleitung frühzeitig
eingesetzt werden, sowie ambulante Dienste und Arztpraxen in
Informationsketten mit eingebunden werden“, so ihre Forderung. Insgesamt,
so Zurkuhlen, brauche es aber gerade mit Blick auf die ambulante
Versorgung eine grundlegende Versorgungs- und Finanzreform der Pflege.

Die „Hilfe zur Pflege“ ist eine Leistung der Sozialhilfe, die einspringt,
wenn die eigenen finanziellen Mittel und die Leistungen der
Pflegeversicherung nicht ausreichen. Während bei Bewohnerinnen und
Bewohnern in stationären Pflegeeinrichtungen die Einrichtungen die
Antragstellung auf „Hilfe zur Pflege“ in der Regel begleiten, sind die
privaten Haushalte auf sich allein gestellt. Gerade bei häuslicher Pflege
ist sie aber für viele Menschen existenziell – dabei kommt die Hilfe hier
deutlich seltener an. Wenn laut Schätzungen ca. 315.000 armutsgefährdete
Menschen in der ambulanten Versorgung den Zugang zur „Hilfe zu Pflege“
nicht erreichen, dürfte die Dunkelziffer noch viel höher sein.

Das unsichtbare Versagen der sozialen Netze

Gründe für den Hilfe-Gap liegen etwa in Informations- und
Zugangsbarrieren: Komplexe Verfahren, Unwissen oder Hürden bei der
Antragstellung führen dazu, dass Leistungen nicht in Anspruch genommen
werden. Aber auch Scham, eine soziale Leistung nach einem arbeitsreichen
Leben in Selbstständigkeit anzufragen, ist ein Hinderungsgrund. Die Studie
spricht hier von einem „weitgehend unsichtbaren Versagen“, da gesetzliche
Ansprüche in der Praxis oft nicht greifen. Ein weiterer Grund des Hilfe-
Gaps ist die sehr heterogene Datenlandschaft in Deutschland, die über die
potentiellen Empfängerinnen und Empfänger informiert. Sozialämter,
Medizinische Dienste, Kranken- und Pflegekassen: Die Informationssysteme
dieser Akteure sind oft proprietär und ohne Schnittstellen zu einander.

Zusätzlich werde die informelle Pflege noch viel zu wenig in den Blick
genommen, unterstrich  Zurkuhlen: „Die Studie zeigt sehr deutlich, dass
die häusliche Pflege immer noch eine reine ‚Blackbox‘ ist, über die es
viel zu wenig Wissen und Daten gibt.“ Dabei werde gerade der Bereich der
informellen Pflege in Zukunft enorm anwachsen. „Hier müssen Prävention,
Rehabilitation, Pflege, Unterstützungsangebote und weitere Angebote
zusammengedacht werden. Ankerpunkte für diese Netzwerke sollten die
Kommunen sein, die entsprechend mit gesetzlichen Kompetenzen, aber auch
finanziellen Mitteln ausgestattet werden müssen.“

Reform der Versorgung und Finanzierung: starke Kommunen, vernetzte
Sorgeinfragstruktur

Im Moment, so Zurkuhlen, würde genau das Gegenteil stattfinden: „Die Quote
der Bezieherinnen und Bezieher von ‚Hilfe zur Pflege‘ ist inzwischen
allein in stationären Pflegeeinrichtungen weit über das Höchstmaß von 30
Prozent hinausgeschossen.“ Die Eigenbeiträge seien kontinuierlich
angestiegen und liegen laut Verband der Ersatzkassen im ersten
Aufenthaltsjahr bereits bei 3.245 Euro pro Monat im Schnitt. Das könnten
sich immer weniger Menschen leisten und beantragten ‚Hilfe zur Pflege‘.

„Tatsächlich findet also gerade eine enorme Verschiebung der finanziellen
Pflegelasten Richtung Kommunen statt, die die ‚Hilfe zur Pflege‘ aus
Steuermitteln stemmen müssen“, so Zurkuheln, die fragt: „Wie lange können
die Kommunen und auch die Bürgerinnen und Bürger sich diese Kostenspirale
noch leisten? Könnte man diese Steuermittel nicht sinnvoller einsetzen,
statt sie für immer teurere Heimplätze zu überweisen?“ Die Antwort laute:
„Sehr viel sinnvoller ist es, in eine kommunale Sorgeinfrastruktur zu
investierten, die sehr effizient erhebliche Mitteleinsparungen bei
gleichzeitig umfassender Versorgung durch Prävention, Rehabilitation,
ambulante Angebote und die Begleitung durch ‚Kümmerer‘ erzielt.  Hier darf
sich der Staat nicht weiter aus der Verantwortung stehlen. Pflege darf
nicht in Armut führen! Die Pflegereform muss gesetzliche und finanzielle
Voraussetzungen für eine vernetzte kommunale Versorgung schaffen.“

Volkswirtschaftlich sinnvolle Vermeidung von Kostenrisiken und
Arbeitskraftausfall

Die Ergebnisse der Studie zeigen einerseits, dass finanzielle
Unterstützung dort fehlt, wo sie besonders dringend benötigt wird – im
Alltag pflegender Angehöriger und in der häuslichen Versorgung. Sie zeigt,
dass die Bedarfe in der häuslichen Pflege oftmals das verfügbare
Einkommen, etwa die Rente, übersteigen. „Es besteht die Sorge, dass in
einer solchen Situation viele Menschen mit Pflegebedarf und ihre
Angehörigen auf pflegerische und unterstützende Angebote verzichten, um zu
sparen“, befürchtet Zurkuhlen. Dies könne einerseits zur Verschlechterung
des Zustandes und somit zu einem weiter steigenden Pflegebedarf und
schließlich zu stationärer Pflege führen, andererseits zu einer
Überlastung pflegender Angehöriger, die womöglich dem Arbeitsmarkt fehlen.

Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ haben Menschen, deren eigenes Einkommen
und Familienvermögen zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen
Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die notwendigen Pflegekosten zu
decken. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad, der
entweder zu Hause oder in einer Einrichtung besteht.

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