Versammlungsrecht in Berlin: Reform wirkt, Lücken bleiben
Fünf Jahre nach Inkrafttreten steht das Berliner
Versammlungsfreiheitsgesetz auf dem Prüfstand. Ein interdisziplinäres
Forschungsteam der HWR Berlin legt erstmals umfassende Analyse der
Anwendungspraxis vor.
Berlin, 26. März 2026 – Mehr als 7.000 Demonstrationen jährlich machen die
deutsche Hauptstadt zu einem zentralen Ort gelebter Versammlungsfreiheit.
Wie tragfähig die rechtlichen Grundlagen dafür sind, zeigt eine aktuelle
Evaluation des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicherheit
(FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin).
Evaluation des Versammlungsfreiheitsgesetzes
Ein interdisziplinäres Forschungsteam hat das 2021 verabschiedete Berliner
Versammlungsfreiheitsgesetz (VersFG) erstmals aus rechts- und
sozialwissenschaftlicher Perspektive untersucht. In ihrem nun
veröffentlichten Abschlussbericht zur Studie, die 2024 und 2025 im Auftrag
der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport durchgeführt wurde,
kommen die Wissenschaftler*innen zu einem differenzierten Ergebnis:
Zentrale Reformansätze funktionieren in der Praxis, zugleich bleiben
grundlegende Fragen der Umsetzung und Systematik offen.
Reform greift in zentralen Punkten
Die Evaluation ergab, dass insbesondere die gesetzliche Verankerung
zentraler Prinzipien aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
tragfähig ist. Dazu zählt vor allem das Kooperationsgebot zwischen
Versammlungsbehörde und Polizei auf der einen und Veranstaltenden auf der
anderen Seite, insbesondere wenn diese ihrerseits kooperationsoffen
agieren. Auch die Herabstufung bestimmter versammlungsrechtlicher
Straftatbestände zu Ordnungswidrigkeiten hat sich bewährt. Aus Sicht der
Polizeipraxis sowie von Demonstrierenden und deren Anwält*innen eröffnet
dies mehr Spielraum, um Konflikte frühzeitig und niedrigschwellig zu
lösen.
Methodik und Datengrundlage
Für die Untersuchung analysierte das Forschungsteam Rechtsprechung und
behördliche Entscheidungsprozesse. Ergänzend wurden Interviews mit
Vertreter*innen von Versammlungsbehörde, Polizei, veranstaltenden
Akteur*innen und Rechtsexpert*innen geführt. Zudem beobachteten die
Forschenden größere Demonstrationen und polizeiliche Maßnahmen vor Ort.
Historischer Kontext und gesetzliche Entwicklung
Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das
Versammlungsrecht nach dem Grundgesetz (GG) bei den Bundesländern. Berlin
machte davon erst 2021 Gebrauch. Zuvor galt ein Versammlungsgesetz des
Bundes aus den 1950er Jahren, das die heutigen Formen von Protest und
Versammlungen nur unzureichend abbildete. Die Praxis hat sich seither
deutlich verändert: Proteste und Demonstrationen sind vielfältiger und
heterogener geworden. Die umfangreiche rechtsverbindliche Konkretisierung
der im Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) durch
das Bundesverfassungsgericht kam in dem Gesetz noch nicht vor, musste von
Versammlungsbehörden, Polizei und Demonstrierenden dennoch angewendet
werden.
Konkreter Nachbesserungsbedarf
Das Forschungsteam sieht insbesondere bei der konsequenten Umsetzung
verfassungsrechtlicher Leitlinien Verbesserungsbedarf. Die Autor*innen des
Abschlussberichts betonen, dass bei der Anwendung des Versammlungsrechts
der Schutz der Grundrechte maßgeblich sein muss, unabhängig von der
Arbeitsbelastung von Polizei und Versammlungsbehörde.
Auch bei der Abgrenzung zwischen rechtlich privilegierten Versammlungen
und anderen Veranstaltungsformen besteht Klärungsbedarf. Nach Einschätzung
der Forschenden sollten kommerziell veranstaltete Zusammenkünfte in der
Regel nicht mehr als Versammlung eingestuft werden und damit nicht unter
das Versammlungsrecht fallen.
Zudem bildet das Gesetz aktuelle Organisationsformen von Demonstrationen
nur teilweise ab. Große Versammlungen werden häufig von breiten Bündnissen
getragen, nicht von klar hierarchisch strukturierten Organisationen. Die
starke Orientierung des Versammlungsfreiheitsgesetzes an einer Person, die
als Leitung der Versammlung bestimmt wird, kann die
versammlungsbehördliche und polizeiliche Arbeit erleichtern, entspricht
aber in vielen Fällen nicht der Realität.
Schließlich empfehlen die Forschenden eine klare gesetzliche Grundlage für
die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten im Vorfeld von
Versammlungen, da hier bislang rechtliche Unklarheiten bestehen.
Der Abschlussbericht der Evaluation ist veröffentlicht unter https://www
.foeps-berlin.org/fileadmin/in
Digital_19_EvaVersFG-Berlin.pd
