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Qualitätsstandard für Oldtimer-Gutachten: Neue VDI-Richtlinie definiert Anforderungen an Kfz-Sachverständige

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Düsseldorf/Vörstetten) Wenn historische und klassische Fahrzeuge bewertet
oder Schäden begutachtet werden, steht für Versicherungen, Sammler oder
Käufer oft viel auf dem Spiel. Doch die Qualität der Gutachten ist bislang
nicht immer einheitlich. Mit der neuen Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2.1
schafft der VDI klare Qualifikationsgrundlagen für Sachverständige im
Bereich klassischer Fahrzeuge.

Die Richtlinienreihe VDI-MT 5900 „Sachverständige für Kraftfahrwesen und
Straßenverkehr“ legt fest, über welche fachlichen Kompetenzen Kfz-
Sachverständige verfügen müssen. Erste Überlegungen dazu gibt es bereits
seit den 1970er-Jahren. In den vergangenen zehn Jahren hat insbesondere
der Münchner Arbeitskreis für Straßenfahrzeuge (MAS) wichtige Impulse für
eine systematische Definition der Qualifikationsanforderungen gegeben.

Die modular aufgebaute Richtlinienreihe umfasst insgesamt acht Blätter –
von grundlegenden Qualifikationsanforderungen bis hin zu Spezialthemen wie
Crashversuchen in der Unfallrekonstruktion. Beim 63. Deutschen
Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde Blatt 2 im Januar 2025 bereits als
„geeignete Grundlage für Ausbildung, Qualifizierung und Gesetzgebung“
bewertet.

Mit Blatt 2.1 „Klassische Fahrzeuge“ wird die Richtlinienreihe nun gezielt
erweitert. Der Begriff wurde bewusst gewählt, um neben Oldtimern auch
moderne Liebhaberfahrzeuge einzubeziehen. Die Vorarbeiten für das neue
Blatt leistete MAS-Präsidiumsmitglied Dipl.-Ing. (FH) Frank Oesterle. Zur
Vorsitzenden wurde die international renommierte Restauratorin Dr. Gundula
Tutt gewählt, ihr Stellvertreter ist Frank Oesterle.

Breites Expertennetzwerk bringt Branchenwissen zusammen

Der Ausschuss vereint Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen der
Oldtimer- und Kfz-Branche. Dazu gehören Sachverständige, Fachautoren,
Historiker, Kuratoren, Juristen sowie Versicherungsexperten. Auch
zahlreiche Organisationen und Verbände wirken mit, darunter:

Classic Data als Marktbeobachter
- die Initiative Kulturgut Mobilität (IKM) als Dachverband der
Oldtimerclubs
- die Zertifizierungsstellen IQ-Zert und ZAK-Zert
- Sachverständigenorganisationen wie MAS e. V. und BVSK
- Prüforganisationen wie TÜV Rheinland/FSP und GTÜ
- der VDA für Automobilhersteller und Importeure
- der ZDK für die Kfz-Branche
- Ziel ist es, einheitliche und belastbare Qualitätsmaßstäbe für die
Arbeit von Sachverständigen zu definieren.

Welche Kompetenzen Sachverständige künftig nachweisen müssen

Die Richtlinie beschreibt detailliert, über welche Kenntnisse und
Fähigkeiten Sachverständige verfügen sollten. Dazu zählen unter anderem:

sichere Feststellung der Fahrzeugidentität
Bewertung von Dokumenten und historischen Quellen
Kenntnisse des Zulassungsrechts
Marktkenntnisse und fundierte Wertermittlung
technisches Wissen zu historischen Materialien, Fertigungs- und
Reparaturmethoden verschiedener Epochen
Bewertung von Zustand, Schäden und Originalität
Festlegung fachgerechter Reparatur-, Restaurierungs- und
Konservierungsmethoden
gerichtsfeste Erstellung von Gutachten
einheitliche Fachterminologie
Grundsätze der Berufsethik.
Klare Trennung zwischen Weiterbildung und Zertifizierung

Ein zentraler Punkt der Richtlinie ist die klare Trennung zwischen
Qualifizierung und Weiterbildung auf der einen Seite sowie Prüfung und
Zertifizierung auf der anderen.

Die Zertifizierung darf ausschließlich durch unabhängige und von der
Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Stellen erfolgen.
Die DAkkS prüft und überwacht im gesetzlichen Auftrag die fachliche
Kompetenz von Laboratorien sowie Prüf-, Inspektions- und
Zertifizierungsstellen nach anerkannten Normen. Sie ist die einzige
Institution in Deutschland mit diesem gesetzlichen Mandat.

Mit der neuen Richtlinie schafft der VDI erstmals einen strukturierten
Qualitätsrahmen für Gutachten zu klassischen Fahrzeugen und stärkt
zugleich Transparenz und Vertrauen in einem wachsenden Marktsegment.