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Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Tumortherapie“ stärkt Behandlungsqualität

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Medikamentöse Therapien gewinnen in der Behandlung von Augentumoren
zunehmend an Bedeutung. Die Zusatzweiterbildung „Medikamentöse
Tumortherapie“ kann nun künftig auch von Augenärztinnen und Augenärzten
erworben werden – einen entsprechenden Beschluss brachte der Deutsche
Ärztetag auf den Weg. Damit erhält die medikamentöse Behandlung von
Tumoren am Auge erstmals eine strukturierte, bundesweit geregelte
Qualifikation. Experten der Sektion DOG-Ophthalmologische Onkologie der
Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V. (DOG) erläutern, warum
dieser Schritt für die Patientensicherheit einen großen Mehrwert
darstellt.

In der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Augentumoren gewinnen
medikamentöse Therapien seit Jahren an Bedeutung: Medikamente werden
direkt in oder an das Auge verabreicht, um eine hohe
Wirkstoffkonzentration am Tumor zu erzielen und diesen bestmöglich zu
kontrollieren oder zu verkleinern. Die Behandlung trägt dazu bei, Tumoren
möglichst präzise und schonend zu behandeln.

„Bislang war die Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Tumortherapie“
allerdings nur Fachärztinnen und Fachärzten ausgewählter Disziplinen
vorbehalten, zu denen die die Augenheilkunde nicht gehörte“, berichtet
Professor Dr. med. Dr. h. c. Nikolaos E. Bechrakis, Direktor der Klinik
für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Essen und Sprecher der Sektion
DOG-Ophthalmologische Onkologie. Die DOG und der Berufsverband der
Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) haben sich daher für
eine Erweiterung des Fächerspektrums eingesetzt – und das mit Erfolg: Der
Deutsche Ärztetag stimmte der Aufnahme der Augenheilkunde in die
Weiterbildungsordnung im Mai 2025 zu. „Das ist ein wichtiger Meilenstein
für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Augentumoren“,
betont Professor Dr. Bernd Bertram (Aachen), Delegierter des BVA.

Wachsende Anforderungen in der Tumortherapie am Auge
Mit der neuen Zusatzweiterbildung können Augenärztinnen und Augenärzte nun
gezielt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der medikamentösen
Tumortherapie am Auge erwerben. Auch unterstützende Behandlungen und das
sichere Management auftretender Komplikationen sollen Bestandteil der
Qualifikation sein. „Die medikamentöse Tumortherapie am Auge ist komplex
und stellt hohe Anforderungen an Erfahrung und Abstimmung“, erklärt dazu
Professor Dr. med. Vinodh Kakkassery, Chefarzt der Klinik für
Augenheilkunde am Klinikum Chemnitz. „Mit der neuen Zusatzweiterbildung
schaffen wir klare Standards für Indikationsstellung, Durchführung und
Überwachung. Das erhöht die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und
sorgt für eine verlässliche, einheitliche Behandlungsqualität“, fügt der
Experte der Sektion DOG-Ophthalmologische Onkologie hinzu.

Gleichzeitig können auch systemische Tumortherapien aus anderen
Fachgebieten zu Nebenwirkungen am Auge führen. „Dazu zählen
Hornhauttrübungen, Schäden an der Netzhaut oder weitere
Beeinträchtigungen“, erläutert Kakkassery. Auch in diesem Kontext ist
ophthalmologische Expertise und eine enge Zusammenarbeit mit anderen
Disziplinen gefragt, bei der die Weiterbildung von Nutzen sein wird.

Umsetzung der Landesärztekammern folgt
Nach dem Beschluss auf Bundesebene müssen nun die Landesärztekammern die
Zusatzweiterbildung in ihre Weiterbildungsordnungen übernehmen.
Anschließend werden geeignete Weiterbildungsstätten definiert sowie
konkrete Lehrinhalte, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die
Zusatzweiterbildung festgelegt. Die Sektion DOG-Ophthalmologische
Onkologie wird dabei beratend eingebunden.