DGKL warnt vor Qualitätsverlust in der Diagnostik durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
Die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e.
V. (DGKL) äußert im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum
Apothekenversorgung-Weiterentw
wissenschaftlich-medizinische Bedenken gegen die geplante Ausweitung
labordiagnostischer Tätigkeiten auf Apotheken. Anlässlich der heutigen
Sitzung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag bekräftigt die
DGKL ihre Kritik und verweist auf gravierende Lücken und Risiken des
aktuellen Gesetzesentwurfs, die die Qualität diagnostischer Leistungen und
damit die Patientensicherheit gefährden können.
„Die labormedizinische Versorgung in Deutschland ist bereits heute
flächendeckend, hochwertig und effizient organisiert“, betont DGKL-
Vorstand Jan Wolter. „Eine Parallelstruktur durch diagnostische Angebote
in Apotheken würde keine Versorgungslücken schließen, sondern zu
Doppelstrukturen, Qualitätsunsicherheiten und Fehlanreizen führen.“
Besonders kritisch ist, dass Apotheken weder eine ärztliche Indikation
stellen noch die nach Rili-BÄK und dem MT-Berufe-Gesetz geforderte
Qualitätssicherung gewährleisten können.
Darüber hinaus weist die DGKL auf fehlende Hygienestandards, unklare
Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz sowie einen möglichen
Interessenkonflikt durch die Verbindung von Diagnostik und Produktverkauf
hin. Zudem seien Apotheken technisch nicht in der Lage, Testergebnisse
strukturiert in die elektronische Patientenakte zu integrieren, was
Fehlinterpretationen und Doppeluntersuchungen begünstige.
Die DGKL sieht in den geplanten Änderungen einen gefährlichen Rückschritt,
da sie die historisch bewährte Trennung von ärztlicher und
pharmazeutischer Verantwortung aufheben würden. Sie fordert den
Gesetzgeber daher auf, die vorgesehenen Regelungen zu überarbeiten und die
bestehende qualitätsgesicherte Zusammenarbeit zwischen der Ärzteschaft und
Laboren zu stärken.
Die entsprechende Stellungnahme unter www.dgkl.de/presse/stellungnah
einsehen.
