Mutterschutz: „Wir müssen Arbeitgebern sowie Schwangeren Ängste nehmen!“
In einer gleichberechtigten Arbeitswelt, in der Frauen die Hälfte der
Erwerbstätigen stellen, wird dem Thema Arbeiten während der
Schwangerschaft sowohl von Seiten der Arbeitgebenden als auch von Seiten
der Schwangeren mit viel Unsicherheit begegnet. „Mit mehr sachlicher
Aufklärung und Verständnis könnten wir Ängste sicherlich reduzieren“, sagt
die Fachärztin für Arbeitsmedizin und Vorsitzende des Ausschusses für
Mutterschutz (AfMu), angesiedelt am Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Dr. Uta Ochmann. Es müsse
weiterhin und stetig das Ziel verfolgt werden, möglichst vielen
Schwangeren eine Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen.
„Ich sehe es deshalb als wichtige Aufgabe von uns Betriebsärztinnen und
Betriebsärzten, aufzuklären und Ängste zu nehmen – auch um einen
Karriereknick und Diskriminierung zu verhindern!“, plädiert Ochmann.
So ist das Thema Mutterschutz eines der Schwerpunktthemen auf der Agenda
der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und
Umweltmedizin (DGAUM), die jetzt vom 18. bis 21. März in München
stattfindet. Dr. Uta Ochmann wird hier als Keynote-Speakerin auftreten.
In Deutschland wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-,
Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der
Entbindung und in der Stillzeit durch das Mutterschutzgesetz geregelt,
also geschützt. Frauen sollen ihre Beschäftigung in dieser Zeit ohne
Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können.
Gleichzeitig sollen Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach
der Entbindung und in der Stillzeit vermieden werden.
Es könnte mit Blick auf dieses Gesetz deshalb ganz einfach sein: Je besser
der Arbeitsschutz in einem Unternehmen bereits umgesetzt ist – also je
besser im täglichen Arbeiten die Beschäftigte vor Gefahrstoffen, Unfällen,
Infektionen, Lärm, Gewalt oder auch Stress geschützt ist – desto weniger
Maßnahmen sind bei einer Schwangerschaft zusätzlich erforderlich.
„Arbeitgebende sind gefordert, bereits im Rahmen der allgemeinen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz die Arbeitsplätze und
Tätigkeiten auch dahingehend zu beurteilen, ob nach Umsetzung der
Arbeitsschutzmaßnahmen noch eine Gefährdung für Schwangere besteht“,
erklärt Ochmann. „Wenn eine Beschäftigte dem Arbeitgebenden dann mitteilt,
dass sie schwanger ist, hat dieser die bereits vorliegende
Gefährdungsbeurteilung zu konkretisieren und zu individualisieren. Kann
eine Frau einige ihrer bisherigen Tätigkeiten nicht mehr ausüben, ist der
Arbeitgebende verpflichtet, adäquate Ersatztätigkeiten anzubieten. Erst
dann, wenn sich keine Ersatztätigkeiten finden sollten, käme ein
betriebliches Beschäftigungsverbot infrage“, so Dr. Uta Ochmann.
Verunsicherung, etwas falsch zu machen, führt häufig zum
Beschäftigungsverbot
Doch viele Arbeitgebende sprechen mit Bekanntwerden einer Schwangerschaft
ein betriebliches Beschäftigungsverbot aus. Die Angst, doch eine mögliche
Gefährdung zu übersehen, ist hoch. Ein Dilemma. Denn hier handelt es sich
um falsch verstandenen Mutterschutz. „Ich nenne ein Beispiel aus dem
Gesundheitswesen“, so Ochmann: „Werden Ärztinnen in Weiterbildung
schwanger, behalten viele dies so lange wie möglich für sich, damit sie
ihre Weiterbildung noch möglichst lange fortsetzen und die Grundlage ihres
weiteren Arbeitslebens schaffen können. Sie wollen arbeiten und haben
Angst, dass man es ihnen verbietet und sie sofort ihre Sachen packen
müssen.“
Auch die behandelnden Gynäkologinnen und Gynäkologen sprechen gerne ein
ärztliches Beschäftigungsverbot aus – ohne Kenntnisse der Möglichkeiten
des Betriebes, aber getragen von der Sorge vor einer Überlastung der
Schwangeren. Uta Ochmann, die auch in der Deutschen Gesellschaft für
Arbeitsmedizin und Umweltmedizin verantwortlich das Thema Mutterschutz
vertritt, weiß aus zahlreichen Best-Practice-Beispielen: „Je
fantasievoller und individueller Arbeitgebende, Betriebsärzte,
Sicherheitsfachkräfte oder andere Berater, wie auch die Schwangere selbst
sind, desto eher können Lösungen für das Fortsetzen der beruflichen
Tätigkeit gefunden werden.“
„Das Mutterschutzgesetz bietet einen großen Spielraum, den wir in
Deutschland noch besser ausschöpfen können – und deshalb auf der
Fachtagung der DGAUM diskutieren. Mutterschutz bedeutet nicht, dass die
Frau nach Hause muss, sondern nur, dass Tätigkeit A, B oder C eventuell
nicht mehr möglich sind, dafür aber die Tätigkeit D, E oder F sehr wohl.
Hier sollten die Schwangeren mutig für ihr Recht kämpfen“, fordert Dr. Uta
Ochmann. „Und die Arbeitgebenden müssen mutiger werden, Schwangere
weiterhin zu beschäftigen!“
Sehr gerne lädt die DGAUM Vertreterinnen und Vertreter der Presse ein:
Keynote Lecture: „Mutterschutzgesetz: Ideen zur Umsetzung“ (auch im
Livestream)
Dr. Uta Ochmann
DGAUM-Jahrestagung, Campus Großhadern München
Hörsaal 3 / Online Raum 3
Freitag, 20. März
13:30-14:00 Uhr
Informationen zur Jahrestagung sowie konkreten Tagungsprogramm finden Sie
unter: https://dgaum.de/jahrestagung/
Akkreditierung:
Selbstverständlich und sehr gerne akkreditieren wir ausgewiesene
hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten für die Teilnahme an der
DGAUM-Jahrestagung 2026 in München – vor Ort oder online. Bitte senden
hierzu eine E-Mail mit Signatur des Mediums, für das Sie arbeiten,
und/oder angehängtem Presseausweis an <
Zubayr, Verantwortliche für die Verbandskommunikation, wird Ihnen dann die
Vor-Ort-Akkreditierung oder den Link für den Livestream übermitteln.
Zur Expertin:
Dr. Uta Ochmann ist Fachärztin für Arbeitsmedizin und wurde von der
Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) als
Vertreterin in den Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) entsendet. Hier ist
sie eine von 15 ehrenamtlichen Mitgliedern des Ausschusses bzw.
Vorsitzende des AfMu.
Hauptamtlich arbeitet Dr. Uta Ochmann als leitende Oberärztin am Institut
für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin und ist Leiterin der Stabsstelle
des Betriebsärztlichen Diensts des LMU Klinikums in München.
Hintergrundinformationen:
Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) wurde 2018 im Rahme der Novellierung
des Mutterschutzgesetzes vom Bundesfamilienministerium eingerichtet, dem
heutigen Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ). Die Mitglieder werden alle vier Jahre vom
Bundesfamilienministerium im Einvernehmen mit dem
Bundesarbeitsministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem
Bundesforschungsministerium berufen. Der Ausschuss ist ein Gremium von
Expertinnen und Experten, der Regeln und Empfehlungen erarbeitet und
dadurch insbesondere Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Orientierung bei
der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben bietet.
