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Medizinische und pflegerische Notfallversorgung gemeinsam denken und stärken

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Gemeinsame Pressemitteilung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) und
Prof. Dr. Karagiannidis Prof. Dr. Christian Karagiannidis, Mitglied im Vorstand der Deutschen
Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin
(DGIIN), sowie Prof. Dr. Thomas Klie und Michael Ranft, beide Mitglieder
im Kuratorium des KDA, und Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des KDA,
fordern mit Blick auf multimorbide Patientinnen und Patienten sowie
Pflegebedürftige die Reform der Norfallversorgung und eine pflegerische
Notfallversorgung miteinander zu verknüpfen.

Hierzu nennen sie in einem
Forderungspapier fünf Punkte, um eine integrierte Notfallversorgung
effektiv gesetzgeberisch zu gestalten.

„Eine Reform der Notfallversorgung in Deutschland ist dringend
erforderlich, um unnötige Fehlsteuerungen zu vermeiden und insbesondere
die stationären Notfallversorgung von fachlich unnötiger Inanspruchnahme
zu entlasten", heißt es in dem Papier. Mit dem Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung liege eine aktuelle, gute
Diskussionsgrundlage vor.

Neben dieser Reform habe die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt
Pflege” Vorschläge für eine pflegerische Notfallversorgung unterbreitet,
wie zum Beispiel ein Notfallbudget für Vorhaltekosten von Notfallplätzen,
ein Pflegenotfalltelefon in Pflegekrisen oder die Etablierung ambulanter
Pflegenotdienste.

Beide Reformvorhaben würden bisher weitgehend getrennt voneinander
behandelt und diskutiert. „Mit Blick auf multimorbide Patientinnen und
Patienten sowie Pflegebedürftige ist es unerlässlich, beide
Notfallversorgungsanliegen im Sinne einer integrierten (Notfall)Versorgung
enger miteinander zu verknüpfen und gesetzgeberisch zu verzahnen",
schreiben die Autoren. „Aus dem Blickwinkel der Betroffenen sowie mit dem
Ziel einer intelligenten Gesamtsteuerung ist es weder sinnvoll, die
medizinische und pflegerische Notfallversorgung nebeneinander zu regeln,
noch unterschiedliche Strukturen vorzusehen."

Zur Gestaltung werden fünf Forderungen für die medizinische und
pflegerische Notfallversorgung unterbreitet, „die dringend in dem schon
laufenden Gesetzgebungsverfahren der (medizinischen) Notfallreform
berücksichtigt werden sollten, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken", so
die Autoren.

Die fünf Forderungen, die Prof. Dr. Christian Karagiannidis sowie Dr.
Alexia Zurkuhlen, Prof. Dr. Thomas Klie und Michael Ranft formuliert
haben, lauten:

1. Deutschland hat bisher keine integrierte medizinisch-pflegerische
Notfallversorgung, obwohl Pflegenotfälle ein zunehmend häufiger
Aufnahmegrund ins Krankenhaus sind. Diese pflegerische Notfallversorgung
gilt es in den kommenden Jahre Sektoren-übergreifend und integrativ
aufzubauen. Eine Community Health Nurse könnte hier perspektivisch eine
wichtige Rolle spielen.

2. Die Ersteinschätzung pflegerischer Notsituationen sollte in jedem Fall
über die Leitstelle im Rahmen der etablierten zentralen
Leitstellenkonzeption (d.h. über die Notfallnummern 112 und 116117)
erfolgen. Eine Weitervermittlung von pflegerischen Notfällen, die nicht in
das medizinische Versorgungssystem einmünden müssen, kann so mittels einer
(internen) Weiterleitung an eine Pflegenotfallnummer erfolgen. Durch diese
wird das System der pflegerischen Notfallversorgung aktiviert. Als Vorbild
kann hier das europäische Umland, z.B. Niederösterreich, dienen.

3. Dort, wo die medizinisch-telepflegerische respektive telefonische
Beratung und Intervention nicht ausreicht, sind Interventionsteams
regional von größter Bedeutung und zu implementieren.

4. Ist eine häusliche Versorgung nicht zu gewährleisten, sind insbesondere
pflegerische Notfälle entweder in Regionalversorgungs- bzw.
Primärversorgungszentren oder in ambulant bzw. teilstationär
ausgerichteten Notfallpflegeangeboten wie z.B. in Kooperation mit
Pflegeeinrichtungen vor Ort zu gewährleisten. Aktuell werden viele
Pflegenotfälle in Krankenhäuser aller Versorgungsstufen verbracht.

5. Durch die Einrichtung einer pflegefachlichen Begleitung für alle
Pflegebedürftigen kann Notfallsituationen durch eine kontinuierliche
Begleitung entsprechend vorgebeugt werden. Dafür muss die Dokumentation
der fachlichen Begleitung mit entsprechenden Schnittstellen zur
elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen werden. So kann die
pflegefachliche Begleitung mittelfristig als Teil der medizinisch-
pflegerischen Primärversorgung ausgebaut werden.