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SVR zu Integrationskursen: Kürzung trifft Integrationswillige besonders

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Das Bundesinnenministerium stoppt die Finanzierung von freiwilligen
Integrationskursen und schränkt damit den Zugang zu Integrationskursen
etwa für Geflüchtete aus der Ukraine ein. Der Sachverständigenrat für
Integration und Migration (SVR) befürchtet einen integrationspolitischen
Rückschritt. Integrations- und Sprachkurse haben sich als Instrument
bewährt, um Zugewanderte erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.



Wer keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs hat,
soll künftig laut Bundesinnenministerium keinen Integrationskurs mehr
bezahlt bekommen. Die Unterstützung gelte nur noch für Menschen mit
dauerhafter Bleibeperspektive. Die Kürzungen betreffen vor allem
Geflüchtete aus der Ukraine, aber auch aus Syrien, Afghanistan und der
Türkei sowie Unionsbürgerinnen und -bürger. „Der Staat ist berechtigt, bei
einer angespannten Haushaltslage den Kreis derjenigen anzupassen, für die
er die Kosten bei einer freiwilligen Teilnahme übernimmt. Allerdings
müssen die Folgen gut abgewogen werden. Menschen, die einen Kurs nicht
selbst bezahlen können, werden dadurch beim Erlernen der Sprache und dem
Erwerb weiterer Qualifikationen ausgebremst. Das ist dann widersprüchlich,
wenn es solche Gruppen betrifft, deren Arbeitsmarktintegration man
gleichzeitig fordert“, sagt Prof. Winfried Kluth, Vorsitzender des SVR.

„Die jüngsten Daten zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der
Ukraine zeigen, dass sich der ihnen bisher gewährte Zugang zu staatlichen
Fördermaßnahmen wie Integrationskursen und die Förderung durch die
Jobcenter positiv auf ihre Beschäftigung ausgewirkt hat“, so Kluth. Schon
im Jahr 2024 hat eine Studie der OECD bestätigt, dass die in Deutschland
etablierten Sprach- und Integrationskurse sich bewährt haben. „Sie sind
eine wichtige Brücke zur sprachlichen, ökonomischen und nicht zuletzt zur
sozialen Integration“, sagt der SVR-Vorsitzende. „Die freiwilligen Kurse
werden in besonderem Maße von Ukrainerinnen und Ukrainern genutzt, die
kollektiv als schutzberechtigt anerkannt worden sind. Sie sind von der
Kürzung daher stark betroffen und können künftig nur dann kostenfrei
teilnehmen, wenn sie zur Teilnahme verpflichtet werden.“

Kluth warnt vor den wirtschaftlichen Folgekosten: „Wir müssen davon
ausgehen, dass die Arbeitsmarktintegration der neu aus der Ukraine
Gekommenen – um bei dieser Gruppe zu bleiben – sich ohne hinreichende
Deutschkenntnisse deutlich verzögert. Damit sind sie im Zweifel länger auf
Sozialleistungen angewiesen. Der Wirtschaft gehen potenzielle
Arbeitskräfte verloren. Hier steht zu befürchten, dass die Politik die
Falschen trifft, nämlich gerade diejenigen, die sich integrieren und
arbeiten wollen. Langfristig können die kurzfristigen Einsparungen dann zu
viel höheren Kosten führen.“

Hintergrund:
Laut einem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) an die Träger vom 9. Februar 2026 sollen Integrationskurse für
Asylbewerberinnen und -bewerber, Geduldete (nach § 60a Abs. 2 S. 3
AufenthG), Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürger und -bürgerinnen
künftig nicht mehr finanziert werden. Ukrainerinnen und Ukrainer und
Personen aus dem EU-Ausland können zwar noch über die Jobcenter eine
Zuweisung für einen Integrationskursen beantragen, die Berechtigung ist
aber abhängig von Bedingungen, die erst noch geprüft werden müssen. Der
Zugang ist damit stärker begrenzt und der bürokratische Aufwand höher.

Der Sprach- und Integrationskurs wurde im Jahr 2005 mit dem
Zuwanderungsgesetz eingeführt. Er umfasst 700 Unterrichtseinheiten, 600
davon entfallen auf den Spracherwerb. Hier lernen die Teilnehmenden die
deutsche Sprache bis zum Niveau A2/B1 und beschäftigen sich mit der
deutschen Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Haben die Teilnehmenden
den allgemeinen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen, können sie
ihre sprachlichen Kompetenzen in den Berufssprachkursen des BAMF
erweitern.
Die Teilnahme an Integrationskursen mit einem Sprachkursanteil von
mindestens 600 Unterrichtseinheiten erhöht die spätere
Arbeitsmarktbeteiligung von Geflüchteten wissenschaftlichen Studien
zufolge nachweislich.

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Über den Sachverständigenrat:
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges
und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen
Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung
bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören derzeit acht
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und
Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Winfried Kluth (Vorsitzender), Prof.
Dr. Birgit Glorius (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Dr. Rauf
Ceylan, Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Sandra
Lavenex, Ph. D., Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr, Prof. Dr. Hannes Schammann.

Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de

Originalpublikation:
https://www.svr-migration.de/presse/svr-zu-integrationskursen/