EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung in der Europäischen
Union (EU) wurden in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. Eine
aktuelle Studie der Universität Mannheim, dem ZEW Mannheim und Ernst &
Young (EY) zeigt: Trotz gemeinsamer Mindeststandards unterscheiden sich
die nationalen Regelungen deutlich in ihrer Ausgestaltung und Strenge.
Die Analyse untersucht erstmals systematisch, wie die Anti-Tax Avoidance
Directive (ATAD), die EU-Blacklist sowie zusätzliche nationale Maßnahmen
in den 27 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und wie sie mit der seit
Kurzem geltenden globalen Mindeststeuer zusammenspielen. Grundlage ist
eine umfassende Befragung lokaler Steuerexpertinnen und -experten in allen
EU-Ländern.
„Viele Mitgliedstaaten gehen tatsächlich über die EU-Mindestvorgaben
hinaus. Das ist sicherlich gut gemeint und kann auch Steuervermeidung
erschweren, führt aber zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und
insgesamt mehr Bürokratie“, erklärt Prof. Dr. Christoph Spengel, Professor
für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim.
Sophia Wickel, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich
„Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“, ergänzt: „Die
EU hat ein dichtes Netz an Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung
geknüpft. In der Praxis führt die Vielfalt nationaler Ausgestaltungen
jedoch zu erheblicher Komplexität.“
Große Unterschiede bei ATAD-Umsetzung
Die Analyse zeigt, dass die EU-Mitgliedstaaten die ATAD-Vorgaben zwar
flächendeckend umgesetzt haben, ihre konkrete Ausgestaltung jedoch
erheblich variiert. Dies betrifft insbesondere die
Hinzurechnungsbesteuerung, Zinsschrankenregelungen sowie Ausnahmen und
Schwellenwerte. Dadurch entsteht eine zunehmende regulatorische
Fragmentierung innerhalb des EU-Binnenmarkts. Für international tätige
Unternehmen erhöhen sich dadurch die Rechtsunsicherheit und der
administrative Aufwand erheblich. In der Folge stellt sich die Frage, ob
die bestehende Vielfalt an Regelungen noch im Einklang mit dem Ziel eines
möglichst einheitlichen europäischen Steuerrahmens steht.
Wechselwirkungen mit der globalen Mindeststeuer
Zudem überschneidet sich die globale Mindeststeuer in vielen Fällen mit
bestehenden ATAD-Maßnahmen und nationalen Anti-Steuervermeidungsregeln.
Diese wurde als ein weiteres zentrales Instrument zur Bekämpfung von
Gewinnverlagerungen eingeführt, das vor allem niedrige effektive
Steuersätze adressiert. Insbesondere in Ländern mit einer bereits sehr
umfassenden Gesetzgebung kann es dadurch zu parallelen oder mehrfachen
Belastungen desselben Sachverhalts kommen. Vor diesem Hintergrund kommt
die Studie zu dem Schluss, dass die EU die globale Mindeststeuer wieder
aufheben und ihren Fokus auf eine konsolidierte Weiterentwicklung der ATAD
sowie auf koordinierte nationale Maßnahmen legen sollte.
Über die Methodik
Die Studie basiert auf einer systematischen Erhebung der geltenden Anti-
Steuervermeidungsregelungen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Im Frühjahr
und Sommer 2024 wurde hierzu eine detaillierte Befragung lokaler
Steuerexpertinnen und -experten durchgeführt, die jeweils über tiefgehende
Kenntnisse der nationalen Steuergesetzgebung verfügen. Die Befragung
erfolgte in Zusammenarbeit mit dem internationalen Netzwerk von EY und
umfasste unter anderem die konkrete Ausgestaltung der ATAD-Regeln,
Maßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Blacklist, die Umsetzung der globalen
Mindeststeuer sowie zusätzliche nationale Anti-
Steuervermeidungsinstrumente.
