UN-Hochseeschutzabkommen: Meilenstein für marine Biodiversität
DAM begrüßt und unterstützt das Rahmenabkommen der Vereinten Nationen für
mehr Meeresschutz in internationalen Gewässern.Ein Meilenstein im weltweiten Meeresschutz: Nach rund 20 Jahren
internationaler Verhandlungen tritt am 17. Januar 2026 das
Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen in Kraft – in der
Langfassung: Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen
biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt.
Das
Abkommen ist der erste völkerrechtlich verbindliche internationale Vertrag
zum Schutz der biologischen Vielfalt auf Hoher See, die rund zwei Drittel
der Weltmeere umfasst.
Die Deutsche Allianz Meeresforschung (DAM) begrüßt das Inkrafttreten des
UN-Hochseeschutzabkommens: „Dies ist ein historischer Durchbruch für den
globalen Schutz und eine nachhaltige Nutzung der Meeresbiodiversität auf
Hoher See. Die DAM unterstützt die Ziele des Abkommens gemäß ihres
Leitmotivs ‚Wir stärken den nachhaltigen Umgang mit Küsten, Meeren und
Ozeanen ‘ vollumfänglich“, formuliert der DAM-Vorstand. „Entscheidend ist
nun, wie das Abkommen national umgesetzt wird, um eine nachhaltig wirksame
Verbesserung zu erzielen und dabei auch die Meeresforschung zu stärken.“
Die Wissenschaft erarbeitet Handlungswissen für einen nachhaltigeren
Umgang mit dem Meer – als Grundlage für fundierte, nachhaltige
Entscheidungen in Politik und Gesellschaft.
Wirkungsraum, Ziele und Grenzen des UN-Hochseeschutzabkommens
Rund 64 Prozent der weltweiten Meeresfläche werden nicht von einzelnen
Staaten verwaltet, sondern liegen fernab der Küsten – jenseits der
nationalen 200-Seemeilen-Zonen – im Bereich der Hohen See. Der Begriff
Hohe See umfasst dabei „nur“ den Wasserkörper der internationalen
Gewässer. Für Meeresboden und Meeresuntergrund gelten andere
Zuständigkeiten.
In diesen internationalen Gewässern waren menschliche Eingriffe bislang
vielerorts weitgehend ungeregelt. Vorgaben zum Meeresschutz wurden in der
Folge nur ungenügend umgesetzt. Das UN-Hochseeschutzabkommen (englisch:
BBNJ Agreement – Biodiversity Beyond National Jurisdiction) soll das nun
ändern.
Ziele des UN-Hochseeschutzabkommens sind insbesondere
- den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen,
- die Gesundheit der Ozeane wiederherzustellen und zu erhalten, sowie
- globale Gerechtigkeit im Umgang mit Meeresressourcen zu fördern.
Das UN-Hochseeschutzabkommen erlaubt den Vertragsstaaten unter anderem,
Meeresschutzgebiete auf Hoher See einzurichten und sieht Regelungen vor,
wie Gebiete unter Schutz gestellt werden können – im Streitfall sogar
durch eine Abstimmung der UN-Mitgliedstaaten. Drei Viertel aller Stimmen
genügen. Auf diese Weise soll es doch noch gelingen, bis zum Jahr 2030
mindestens 30 Prozent der Meeresfläche durch Schutzgebiete und andere
Maßnahmen zu schützen und nachhaltig zu nutzen. Aktuell stehen weniger als
ein Prozent der Hohen See unter Schutz.
Um Meeresschutzgebiete umzusetzen, bedarf es jedoch sehr vieler
Detailabsprachen. insbesondere mit den regionalen Fischereiorganisationen
und Vertretern der regionalen Meeresabkommen. Zudem wird sehr viel Geld
benötigt: Einer Schätzung zufolge wird die fachgerechte Planung, Umsetzung
und Überwachung von Meeresschutzgebieten auf 30 Prozent der Hohen See etwa
sieben Milliarden US-Dollar kosten – plus einer weiteren Milliarde US-
Dollar Betriebskosten pro Jahr.
Unterzeichnung und Ratifizierungsprozess
Der offizielle Text des UN-Hochseeschutzabkommens liegt seit dem 20.
September 2023 bei den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung
aus. Die Bundesrepublik Deutschland gehörte zu den insgesamt 68 Staaten,
die das neue Abkommen direkt am ersten Tag unterzeichnet haben. Mit der
Unterzeichnung bestätigen die Staaten ihre Absicht, den nationalen
Ratifizierungsprozess in Gang zu bringen sowie die Bereitschaft, sich zu
einem späteren Zeitpunkt an den Vertrag zu binden. Rechtliche
Verpflichtungen bestehen erst mit dem vollendeten offiziellen Beitritt,
der so genannten Ratifizierung.
Der Ratifizierungsprozess selbst ist von Staat zu Staat unterschiedlich.
Für den Beitritt Deutschlands sind zwei Gesetze notwendig: ein
Vertragsgesetz und ein Umsetzungsgesetz, deren Entwürfe das Bundeskabinett
im Dezember 2025 verabschiedet hat. Zum Abschluss des nationalen
Ratifizierungsprozesses wird eine offizielle Urkunde erstellt, die vom
Bundespräsidenten unterzeichnet und dann offiziell bei den Vereinten
Nationen in New York hinterlegt wird.
Seit 19. September 2025 liegen dort die Ratifizierungsurkunden von 60
Staaten vor – die Mindestvoraussetzung für das Inkrafttreten des
Abkommens. 120 Tage später tritt der Vertrag nun offiziell in Kraft und
wird für die ratifizierten Staaten verbindlich. Stand heute haben 145
Staaten das UN-Hochseeschutzabkommen unterzeichnet. 82 davon haben den
Ratifizierungsprozess bereits abgeschlossen.
