Neue Leitlinie stärkt Frauenversorgung nach sexualisierter Gewalterfahrung
Nach der Veröffentlichung durch die AWMF weisen die Deutsche Gesellschaft
für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. und der Berufsverband der
Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. auf die neue S1-Leitlinie
„Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Betroffenen
sexualisierter Gewalt“ hin. Die Handlungsempfehlung soll sicherstellen,
dass betroffene Frauen nach erlebter sexualisierter Gewalt bundesweit eine
fachgerechte, traumasensible und rechtssichere Versorgung erhalten.
Berlin, im Januar 2026 – Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller
Missbrauch: Die Zahl tatsächlich erfasster Sexualstraftaten in Deutschland
steigt seit Jahren an. Das Jahr 2024 markiert einen neuen traurigen
Höchststand von rund 128.000 Fällen. Als möglichen Grund für diesen
Anstieg nennt das Bundeskriminalamt (BKA) unter anderem eine wachsende
Sensibilität. Die Bereitschaft, eine Tat auch anzuzeigen, steigt. Die
Dunkelziffer liegt jedoch höher. Häufig sind die Opfer zu traumatisiert
oder eingeschüchtert, um eine entsprechende Tat zu melden und fürchten
Schuldvorwürfe (Victim Blaming bzw. Täter-Opfer-Umkehr).1
„Mit dieser Leitlinie setzen wir ein klares Zeichen für eine noch bessere
interdisziplinäre Zusammenarbeit von Gynäkologie, Rechtsmedizin,
Psychotraumatologie und Fachberatungsstellen – und damit für eine
Versorgung, die betroffene Frauen ernst nimmt, schützt und stärkt.“
(Prof. Dr. Gert Naumann, DGGG-Präsident)
„Die steigende Zahl der Anzeigen zeigt, dass verbesserte Strukturen zur
medizinischen Soforthilfe und zur vertraulichen Spurensicherung wirken.
Gleichzeitig besteht erheblicher politischer Nachholbedarf: Obwohl seit
2020 ein bundesweiter Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung nach
sexualisierter Gewalt gilt, kommen viele Bundesländer ihrer Verpflichtung
zur Umsetzung und gesicherten Finanzierung weiterhin nicht ausreichend
nach. Dadurch entstehen regionale Unterschiede und unsichere Zugangswege
für Betroffene. Dass die Möglichkeit einer vertraulichen Spurensicherung
vom Wohnort abhängt, ist nicht hinnehmbar. Die Länder müssen daher
unverzüglich verbindliche Regelungen treffen, die Finanzierung eindeutig
klären und den Zugang überall sicherstellen. Ebenso notwendig sind eine
sensible gynäkologische Nachsorge und speziell geschulte Praxisteams, die
Anzeichen von Gewalt erkennen und jede Untersuchung einfühlsam,
transparent und im klaren Einverständnis der Patientin gestalten.“
(Dr. Cornelia Hösemann, 3. BVF-Vorsitzende, Mitglied der Kommission
Häusliche Gewalt der Sächsischen Landesärztekammer)
Ziele der neuen Leitlinie
Die neue Leitlinie soll sicherstellen, dass Frauen nach erlebter
sexualisierter Gewalt bundesweit eine fachgerechte, traumasensible und
rechtssichere Versorgung erhalten. Die Empfehlungen dienen Ärztinnen,
Ärzten und medizinischem Fachpersonal und liefern praxisorientierte
Handlungsanleitungen für diese Bereiche:
• Erstversorgung und Spurensicherung
• infektiologische und gynäkologische Untersuchungen
• psychosoziale Nachbetreuung
Die Handlungsempfehlungen und Hintergrundtexte wurden in einer
repräsentativ zusammengesetzten Gruppe von Expertinnen und Experten aus
Gynäkologie, Rechtsmedizin und Infektiologie sowie vom Bundesverband
Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe im informellen Konsens auf der
Basis der „DGGG-Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen
mutmaßlich Stuprum-Betroffenen“2 von 2022 erarbeitet.
„Es ist nicht Aufgabe des involvierten medizinischen Personals, den
Wahrheitsgehalt der Aussagen der Betroffene zum Tathergang zu bewerten.
Die Glaubwürdigkeit von Betroffenen ist nicht in Zweifel zu ziehen.
Bezüglich der Dokumentation ist eine
sachlich-neutrale Darstellung des Geschilderten für ein juristisches
Verfahren von großer Bedeutung.“
Prof. Dr. Matthias David
Leitlinienkoordinator
Räumliche Trennung vom übrigen Klinikbetrieb empfohlen
Logistisch empfiehlt die Leitlinie eine räumliche Trennung der Versorgung
von Frauen nach sexualisierter Gewalt vom übrigen Klinik- bzw.
Ambulanzbetrieb. Die Atmosphäre sollte geschützt und möglichst ruhig sein.
Das ärztliche Personal sollte für die Versorgung von Frauen nach
sexualisierter Gewalt geschult sein. „Jede Frau, die sexualisierte Gewalt
erlebt, hat Anspruch auf kompetente medizinische und psychologische Hilfe
– unabhängig davon, ob sie eine Anzeige erstattet oder nicht“, betont der
Leitlinienkoordinator Prof. Matthias David. Die Leitlinie empfiehlt
deshalb auch eine vertrauliche Spurensicherung (VSS), die eine spätere
Anzeige ermöglicht, ohne sofort die Polizei einzuschalten.
Würde und Sicherheit der Patientin in den Mittelpunkt stellen
Zentral für eine gute Versorgung in dieser hochgradig sensiblen Situation
ist demnach außerdem eine traumainformierte Gesprächsführung, die den
Betroffenen Kontrolle über den Untersuchungsprozess ermöglicht und ihre
Würde und Sicherheit in den Mittelpunkt stellt. Traumainformiertes
Vorgehen beinhalte ein Verständnis der tiefgreifenden neurologischen,
biologischen, psychischen und sozialen Auswirkungen eines Traumas auf eine
Person. Damit würden zwar keine traumabedingten Auswirkungen behandelt,
das Vorgehen trage aber dazu bei, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen
betroffene Frauen nach sexualisierter Gewalt beim Zugang zur
Gesundheitsversorgung konfrontiert sein können, heißt es in der Leitlinie.
Folgende Empfehlungen sind der Leitlinie zu entnehmen (Auswahl):
1. Die Anwesenheit einer weiblichen Drittperson ist anzustreben
2. Verschiedene Versorgungsoptionen sollen erläutert werden.
3. Eine Ablehnung, Unterbrechung und vorzeitige Beendigung der
Anamnese und/oder Untersuchung soll dokumentiert werden.
4. Die an die Polizei/Rechtsmedizin ausgehändigten Dokumente und/oder
Asservate sollen dokumentiert werden.
5. Ärztliches Personal soll sich mit den Regelungen der VSS im
eigenen Bundesland vertraut machen.
Die Leitlinie gibt weitere detaillierte Fachempfehlungen zur
Anamneseerhebung, zur medizinisch-forensischen Untersuchung, zur
medizinischen Versorgung einschließlich Notfallverhütung, sexuell
übertragbaren Infektionen, zur psychischen und psychosozialen Versorgung,
zur Nachbetreuung.
Gesetzlicher Hintergrund
Seit dem 01.01.2024 hat das Soziale Entschädigungsrecht (SEG) das
Opferentschädigungsgesetz abgelöst. Das SEG ist im SGB XIV verankert und
regelt die Entschädigung für Betroffene sexualisierter Gewalt. Ansprüche
bestehen unabhängig von einer polizeilichen Anzeige oder einem
Strafverfahren und verjähren nicht. Leistungen umfassen medizinische und
psychotherapeutische Versorgung, Traumatherapien,
Schädigungsrenten, Einmalzahlungen sowie Unterstützung bei der sozialen
und beruflichen Wiedereingliederung. Eine psychosoziale Prozessbegleitung
wird ebenfalls finanziert. Die
Antragsprüfung erfolgt sensibel, Beweismaterial wie ein ärztliches
Gutachten kann hilfreich sein. Ziel ist, Betroffene zu entlasten, ihre
Lebensqualität wiederherzustellen und langfristige Unterstützung zu
bieten. Anträge sind bei den Versorgungsbehörden der Bundesländer zu
stellen.
Der Leitlinie zufolge besteht mit Blick auf die Vereinheitlichung der
medizinisch-forensischen Versorgung in Deutschland aktuell noch
Verbesserungsbedarf. Auch sei die Finanzierung der Versorgung noch nicht
einheitlich geregelt. In den meisten Bundesländern gibt es demnach seitens
der rechtsmedizinischen Institute und der Kliniken mit gynäkologischen
Abteilungen Angebote zur vertraulichen Spurensicherung (VSS) nach Gewalt.
Möglichkeit der Lagerung stehen in den jeweiligen rechtsmedizinischen
Instituten zur Verfügung.
Leitlinien sind Handlungsempfehlungen. Sie sind rechtlich nicht bindend
und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.
Die vollständige Leitlinienfassung finden Sie:
https://www.awmf.org/service/a
versorgung-von-weiblichen-betr
Bundesweites Hilfetelefon
Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ des Bundesamtes für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist rund um die Uhr unter der
Nummer 116 016 kostenlos, anonym und über die Internetseite auch mit
Gebärdendolmetschung erreichbar. Auch eine Chat- oder E-Mail-Beratung ist
möglich.
Das Hilfetelefon arbeitet mit Dolmetscherinnen, so dass eine telefonische
Beratung auch in den Sprachen Türkisch, Polnisch, Russisch, Englisch,
Ukrainisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch,
Serbokroatisch, Bulgarisch, Rumänisch, Persisch, Vietnamesisch, Mandarin
und Arabisch möglich ist.
https://www.hilfetelefon.de/
