Gesetzentwurf für Medizinregister greift zu kurz: Fachkreise warnen vor Finanzierungslücke
NRAHF zieht Zwischenbilanz zur Petition „Jedes Herz zählt“ und fordert
politische Entscheidungen
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur
Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung (MRG) legt das
Bundesministerium für Gesundheit erstmals einen umfassenden Rahmen für die
Registerlandschaft in Deutschland vor.
Fachkreise begrüßen diesen Schritt,
warnen jedoch: Ohne eine verlässliche Finanzierungsperspektive drohen
zentrale Forschungsressourcen wegzubrechen. Besonders betroffen ist das
Nationale Register für angeborene Herzfehler (NRAHF).
Seit mehr als 20 Jahren liefert das Nationale Register für angeborene
Herzfehler (NRAHF) eine tragende Grundlage für die evidenzbasierte
Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angeborenen
Herzfehlern – der häufigsten angeborenen Organfehlbildung. Über 60.000
Patientinnen und Patienten vertrauen dem Register dauerhaft ihre Daten und
Proben an, in der berechtigten Hoffnung auf bessere Therapien, Versorgung
und Lebensqualität bis ins hohe Erwachsenenalter.
Mit seiner Datentiefe und mehr als 10.000 Biomaterial-Proben gilt das
Register als eine der international bedeutendsten Forschungsressourcen.
Seit Gründung blickt das NRAHF auf im Durchschnitt monatlich eine peer-
reviewte Publikation zurück. Erkenntnisse aus registerbasierten Studien
fließen regelmäßig in deutsche und europäische Behandlungsleitlinien ein.
Ein vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) beauftragtes Gutachten listet
das NRAHF unter den Best-Practice-Registern.
MRG schafft Regulierung – aber keine Zukunftssicherheit
Jetzt sieht ein neuer Gesetzentwurf des BMG ein Registerverzeichnis und
die Qualifizierung von Registern über ein „Zentrum für Medizinregister“
(ZMR) am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Registerlandschaft in
Deutschland vereinheitlichen, qualitativ stärken und ihre Nutzbarkeit
verbessern. Eine strukturelle Finanzierung jedoch wird im Gesetz nicht
geregelt.
„Das Medizinregistergesetz schafft ein rechtliches Dach – aber keinen
zukunftssicheren Boden“, sagt Professor Anselm Uebing,
Vorstandsvorsitzender des NRAHF. „Wer Qualität und Innovation fordert,
muss sie auch ermöglichen. Ohne eine tragfähige Finanzierung dieser
wichtigen Forschungsinfrastrukturen können die im Gesetz definierten
Standards nicht erfüllt werden. Damit setzen wir langfristig Forschung,
Versorgungssicherheit und Gesundheit aufs Spiel.“
Register unter Druck – private Förderer bewahren vor Stillstand
Wie berechtigt diese Sorge ist, zeigt die Situation des NRAHF. Seit 2025
steht das Herzregister erstmals in über zwanzig Jahren ohne staatliche
Finanzierung da. Für das datenschutz- und ethikkonforme Management des
Registers und dessen zukunftweisende Digitalisierung werden jährlich rund
eine Million Euro benötigt. Fördermittel privater Stiftungen halten
seither ein wichtiges Pilotprojekt zur KI-gestützten Erfassung und Analyse
medizinischer Daten sowie den Basisbetrieb für die Forschung mit dem
international renommierten Register aufrecht.
Doch noch droht der irreversible Verlust einer der größten Daten- und
Probenquellen für die Forschung zur Verbesserung der gesundheitlichen
Versorgung von allein in Deutschland mehr als 500.000 Betroffenen.
„Sichert die Bundesregierung das NRAHF nicht ab, riskieren wir, genau die
Datengrundlage zu verlieren, die für die Zukunft der kardiovaskulären
Forschung wegweisend und unverzichtbar ist“, warnt die Ärztin und
Forscherin Constanze Pfitzer, wissenschaftliche Direktorin des NRAHF.
Petition zeigt Wirkung – Anschlussförderung in Vorbereitung
Seit dem Sommer fordern Patienten- und Elternorganisationen gemeinsam mit
den kardiologischen Fachgesellschaften, der kinderherzen
Fördergemeinschaft Deutsche Kinderherzzentren und dem NRAHF die
finanzielle Absicherung des NRAHF.
15.430 Unterzeichnende unterstützten die Bundestagspetition Jedes Herz
zählt, weit über 38.000 Unterschriften kamen über die Plattform innn.it
und durch lokale Aktionen Betroffener und ihrer Angehörigen hinzu. Die
öffentliche Kampagne zeigte Wirkung. Auf dieser Grundlage konnte das NRAHF
Gespräche mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) aufnehmen; sie führten nun zu einem Förderantrag für die
sinnvolle Anbindung des Best-Practice-Registers.
Neue Chance für die registerbasierte Gesundheitsforschung
Das NRAHF ist zuversichtlich. Parallel zur gesetzlichen Entwicklung stärkt
die Bundesregierung die Vernetzung zentraler Forschungsstrukturen und
fördert Initiativen, die eine bessere technische Anschlussfähigkeit von
Registerdaten ermöglichen – etwa durch gemeinsame Standards für
Datenqualität, Dokumentation und Interoperabilität. „Das eröffnet die
Chance, bestehende Registerstrukturen mit hoher Datenqualität als
Pilotprojekte in einer modernen Forschungsarchitektur zu verankern“, sagt
Professor Anselm Uebing. „Aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung im
Umgang mit sensiblen Daten und in der patientenorientierten
multizentrischen Forschung bietet das NRAHF ideale Voraussetzungen dafür.“
Übergang gesichert – politische Entscheidungen stehen aus
Das NRAHF appelliert weiterhin an Bundesregierung und Bundestag, eine
verlässliche Finanzierungslösung für das Register zu schaffen. Der
Petitionsausschuss kann bis Februar über eine entsprechende Empfehlung
entscheiden. Mit einer einmaligen Spende ermöglicht die Deutsche
Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler (DGPK)
die Fortführung des Registerbetriebs über den Jahreswechsel hinaus. „Wir
wissen diese außerordentlich wichtige Unterstützung sehr zu schätzen. Sie
verhindert, dass es zum Forschungsbruch kommt und ermöglicht es, die
zuletzt sehr erfolgreiche Bilanz der multizentrischen Registerforschung
fortzusetzen“, erläutert Constanze Pfitzer.
Parallel dazu werden die Gespräche mit dem Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie mit Abgeordneten des
Deutschen Bundestags über eine institutionelle staatliche Förderung des
Registers fortgeführt. Ziel ist es, auf Grundlage der laufenden Gespräche
und des politischen Beratungsprozesses zu einer tragfähigen Perspektive
für die registerbasierte Forschung zu gelangen. „Die breite öffentliche
Resonanz zeigt, dass die Zukunft der registerbasierten Forschung ein
gesamtgesellschaftliches Anliegen ist. Nun gilt es, diesen Dialog
verantwortungsvoll weiterzuführen und zu einer Lösung zu kommen“, betont
Professor Uebing.
