EHB begrüßt Finanzierungsbekenntnis des Senats und warnt vor Folgen realer Kürzungen
In der Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung des Berliner
Abgeordnetenhaus zur Zukunft der kirchlichen Hochschulen am 15. Dezember
hat der Senat seine Finanzierungspflicht gegenüber der Evangelischen
Hochschule Berlin bestätigt. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die
geplanten Haushaltsansätze reale Kürzungen bedeuten würden und dringend
benötigte Studienplätze gefährden.
Im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung des Berliner
Abgeordnetenhauses fand am 15. Dezember 2025 eine öffentliche Anhörung zur
Zukunft der kirchlichen Hochschulen in Berlin statt. Auf Initiative der
Fraktion Die Linke wurde die Finanzierungs- und Zukunftssituation der
Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) und der Katholischen Hochschule für
Sozialwesen Berlin (KHSB) beraten.
Ein zentrales Ergebnis der Anhörung: Staatssekretär Dr. Henry Marx
bestätigte ausdrücklich die weitere Verpflichtung des Landes Berlin zur
Finanzierung der kirchlichen Hochschulen auf Grundlage der
Erstattungsverordnung gemäß § 124 BerlHG. Zudem stellte der Senat klar,
dass die Studienplätze in der Hebammenwissenschaft an der EHB erhalten
bleiben sollen.
Der Präsident der EHB, Prof. Dr. Sebastian Schröer-Werner, begrüßte dieses
klare Bekenntnis, machte jedoch zugleich auf die bestehende Diskrepanz
zwischen rechtlicher Grundlage und Haushaltsrealität aufmerksam:
„Der Senat hat sich heute eindeutig zur Erstattungsverordnung und damit
zur rechtlichen Grundlage unserer Finanzierung bekannt. Entscheidend ist
nun, dieses Bekenntnis auch haushalterisch verlässlich umzusetzen. Dafür
stehen wir für einen frühzeitigen und konstruktiven Dialog bereit – was
wir brauchen, ist Planungssicherheit statt kurzfristiger Einschnitte ohne
Übergang.“
Die geplanten Haushaltsansätze auf Basis einer formalen „Nulllinie“ würden
reale Kürzungen bedeuten – mit unmittelbaren Auswirkungen auf Studium,
Lehre und die Fachkräftegewinnung in zentralen sozialen und
gesundheitlichen Berufsfeldern.
Kirchliche Hochschulen: leistungsfähig, effizient – strukturell
benachteiligt
In der Anhörung wurde hervorgehoben, dass kirchliche Hochschulen ihre
Studiengänge kostengünstiger als vergleichbare staatliche Hochschulen
anbieten. An der EHB sind Studienplätze im Durchschnitt rund 20 Prozent
günstiger, da die kirchliche Trägerin die Sachkosten vollständig
übernimmt. Das Land Berlin finanziert die Personalaufwendungen, die spitz
abgerechnet werden; Rücklagenbildung ist nicht möglich.
Gleichzeitig sind die kirchlichen Hochschulen deutlich schlechter
ausgestattet als staatliche Referenzhochschulen, erbringen jedoch
gleichwertige Leistungen. In Zeiten steigender Tarifkosten und anhaltenden
Fachkräftemangels verschärft sich diese strukturelle Benachteiligung.
Die Evangelische Hochschule Berlin
Die Evangelische Hochschule Berlin ist eine staatlich anerkannte
Hochschule für angewandte Wissenschaften in kirchlicher Trägerschaft. Mit
rund 1.650 Studierenden bildet sie Fachkräfte für zentrale
gesellschaftliche Aufgabenfelder aus.
Das Studienangebot umfasst Bachelorstudiengänge in Sozialer Arbeit,
Kindheitspädagogik, Hebammenwissenschaften, Pflege sowie Evangelischer
Religionspädagogik und Diakonik und Masterstudiengänge u. a. in
Beratung in der Sozialen Arbeit, Leitung – Bildung – Diversität und
Gesundheit/Pflege- Berufspädagogik
Mehrere Studiengänge sind berlinweit einzigartig, nachgefragt und
ausgelastet. Die Studierenden sind nicht konfessionell gebunden; die
Hochschule erreicht eine hohe soziale und kulturelle Diversität.
Finanzierung und Fachkräftebedarf
Die Finanzierung der EHB erfolgt auf Grundlage von § 124 BerlHG und der
Erstattungsverordnung, die die Erstattung der Personalaufwendungen bis zur
Höhe einer vergleichbaren staatlichen Hochschule vorsieht. Dieses
Verfahren wurde in der Anhörung vom Senat ausdrücklich bestätigt.
Der aktuelle Haushaltsentwurf sieht jedoch vor, die Finanzhilfe für die
konfessionellen Hochschulen in den Jahren 2026 und 2027 auf dem Niveau von
2025 einzufrieren. Daraus ergibt sich für die EHB eine erhebliche
Finanzierungslücke.
Ohne eine auskömmliche Finanzierung wären Einschränkungen im
Studienangebot unvermeidlich. Dies beträfe ausgerechnet jene Bereiche, in
denen der Fachkräftemangel besonders gravierend ist. Kurzfristige
Kürzungen sind zudem faktisch nicht umsetzbar, da genehmigte Studiengänge
mit Rechtsansprüchen auf Personalkostenerstattung verbunden sind.
Ausblick
Die EHB begrüßt das klare Bekenntnis des Senats zur Erstattungsverordnung
und zum Erhalt der Hebammenstudienplätze. Zugleich macht sie deutlich,
dass eine bloße Fortschreibung der Haushaltsansätze den gesetzlichen
Auftrag und den tatsächlichen Bedarf nicht abdeckt. Die Hochschule steht
für einen konstruktiven und frühzeitigen Dialog bereit. Ziel ist eine
verlässliche, rechtskonforme und zukunftsfähige Finanzierung, die die
Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte für Berlin auch künftig sichert.
