Erstmals weniger als zwei Millionen Versuchstiere
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlicht Zahlen für das
Jahr 2024
Der deutliche Abwärtstrend bei Tierversuchen in Deutschland hält an. Dies
geht aus der Versuchstierstatistik hervor. Sie wird jährlich vom Deutschen
Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) des BfR ermittelt und
veröffentlicht.
Danach ist die Zahl der in Versuchen verwendeten sowie die
Zahl der zu wissenschaftlichen Zwecken getöteten Tiere im Jahr 2024 auf
zusammen 1,95 Millionen gesunken. Im Vergleich zum Jahr 2023 (rund 2,1
Millionen) ist dies ein Rückgang von 8,2 Prozent. Allein die Zahl der
verwendeten Wirbeltiere und Kopffüßer ging um neun Prozent auf 1,33
Millionen Tiere zurück.
Bei 78 Prozent der verwendeten Versuchstiere handelt es sich um Nagetiere
(Mäuse 72 Prozent, Ratten sechs Prozent). 13 Prozent waren Fische, vier
Prozent Kaninchen und ein Prozent Vögel. „Der Rückgang betrifft diesmal
fast alle Bereiche, besonders stark Versuche zur Arterhaltung und zum
Umweltschutz sowie zu Ausbildungszwecken“, sagt BfR-Präsident Professor
Andreas Hensel. „Der vermehrte Einsatz von Alternativmethoden in
verschiedenen Forschungsbereichen kann zur Verringerung beigetragen
haben.“
Link zur aktuellen Tierversuchsstatistik:
https://www.bf3r.de/angebote/v
Fragen und Antworten zu Tierversuchen, Alternativmethoden und
Versuchstierzahlen:
https://www.bfr.bund.de/fragen
zu-tierversuchen-alternativmet
57 Prozent der Tiere wurden in der Grundlagenforschung eingesetzt, 15
Prozent in der anwendungsorientierten („translationalen“) Forschung.
Letztere beschäftigt sich vor allem mit der Entwicklung neuer Therapien
und Medikamente. 17 Prozent der Versuche dienten regulatorischen Zwecken
wie der Qualitätskontrolle medizinischer Produkte und Sicherheitsprüfungen
chemischer Substanzen. Sieben Prozent der Tiere wurden für die Erhaltung
genetisch veränderter Populationen verwendet und drei Prozent für sonstige
Zwecke (Aus-, Fort- und Weiterbildung, Umwelt- und Artenschutz). Insgesamt
wurden rund 129.000 Tiere weniger in Versuchen verwendet als im Vorjahr.
Erheblicher Rückgang bei „überzähligen“ Versuchstieren
Das BfR veröffentlicht seit dem Jahr 2021 auch die Zahl der Tiere, die
zwar für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet, aber nicht für diese
eingesetzt und dann getötet wurden („überzählige“ Versuchstiere). In
dieser Gruppe ist der Rückgang besonders ausgeprägt. Sie umfasste 1,1
Millionen Tiere, rund 264.000 weniger als im Vorjahr (ein Rückgang von 19
Prozent). Bemerkenswert ist zudem, dass die Zahlen das dritte Jahr in
Folge sinken. Es handelt sich bei den Tieren insbesondere um Mäuse und
Fische, die bei der Zucht von genetisch veränderten Versuchstieren
entstehen.
Schwerpunkt vieler Versuche ist die Krebsforschung
Bei der Erforschung von Krankheiten lag wie in den Vorjahren der
Schwerpunkt bei den Krebsleiden. Hier wurden rund 43 Prozent der
Versuchstiere im Bereich der angewandten Forschung eingesetzt. In der
Grundlagenforschung dominierte jedoch mit 22 Prozent die Forschung zum
Immunsystem, gefolgt von den Neurowissenschaften mit 20 Prozent und der
Onkologie mit 12 Prozent.
Überwiegend geringer Schweregrad der Versuche
Insgesamt war der Schweregrad der Versuche überwiegend gering (63
Prozent). Der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer oder schwerer
Belastung lag jeweils bei 28,4 und 3,6 Prozent, einem sehr niedrigen Wert
im EU-Vergleich. Zusätzlich erfolgten fünf Prozent der Versuche in
Vollnarkose, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind.
Tierschutzgesetz macht strenge Vorgaben
Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordn
strikte Vorgaben für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von
Tierversuchen. Sie legen beispielsweise fest, für welche Zwecke sie
erfolgen dürfen. Bei der Entscheidung über eine Genehmigung muss
insbesondere immer geprüft werden, ob der verfolgte Zweck nicht durch
andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.
Genehmigung und Kontrolle von Tierversuchen ist Aufgabe der für den
Tierschutz zuständigen Landesbehörden. Sie übermitteln die von den
Versuchstiereinrichtungen erhobenen Versuchstierzahlen an das BfR, das die
Daten sammelt, aufbereitet und an die Europäische Kommission weiterleitet.
Grundlage für diese Berichtspflicht ist die Versuchstierrichtlinie
2010/63/EU der Europäischen Union. Seit dem Berichtsjahr 2020 werden die
Tierversuchszahlen vom BfR veröffentlicht.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Es schützt die Gesundheit
der Menschen präventiv in den Tätigkeitsbereichen des Public Health und
des Veterinary Public Health. Das BfR berät die Bundesregierung und die
Bundes-länder zu Fragen der Lebens- und Futtermittel-, Chemikalien- und
Produkt-sicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
Über das Bf3R
Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) wurde im Jahr
2015 gegründet und ist integraler Bestandteil des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR). Es koordiniert bundesweite Aktivitäten mit den
Zielen, Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und
Versuchstieren den bestmöglichen Schutz zu gewähren. Darüber hinaus sollen
weltweit Forschungsaktivitäten angeregt und der wissenschaftliche Dialog
gefördert werden.
