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Deutschland diskriminiert viele Kinder und insbesondere Väter – ihnen wird ihr Menschenrecht auf Gewaltfreiheit verwehrt

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Heute, am Internationalen Tag der Menschenrechte, machen sieben Verbände auf
Schutzlücken im Gewalthilfegesetz und eine Petition an den Bundestag aufmerksam.
Dieses Gesetz definiert Gewalt einseitig als Gewalt gegen „Frauen und ihre Kinder“.

Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Per-
sonen, bleiben ausgeschlossen.

So werden auch Väter und ihre Kinder diskriminiert.

Das verstößt offenkundig gegen Artikel 3 Grundgesetz sowie widerspricht der EU-
Richtlinie 2024/1385, die geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.

Zudem verstößt das Gewalthilfegesetz damit gegen Artikel 2 der Allgemeinen Erklä-
rung der Menschenrechte, der eine Diskriminierung wegen des Geschlechts verbietet.

Trotz frühzeitiger Hinweise und verfassungsrechtlicher Bedenken wurde das Gesetz in
dieser Form verabschiedet. Es wurde weiterhin nicht repariert. Der Koalitionsvertrag

2025 (Z. 3269-3273) stellt zwar fest, dass Gewaltfreiheit ein Menschenrechtist, er ent-
hält aber keine konkrete Reparaturzusage.

Der Bundespräsident ließ mitteilen, dass ihm auch der Schutz derjenigen Opfer von Ge-
walt wichtig ist, die keinen Schutzanspruch nach dem Gewalthilfegesetz haben. Trotz-
dem fertigte er das Gesetz aus, womit die Verantwortung für eine verfassungskonforme

Korrektur nun wieder beim Gesetzgeber – oder dem Bundesverfassungsgericht – liegt.
Am 04.12.2025 befasste sich der Bundestag wieder mit dem Gewalthilfegesetz. Trotz
eines weiteren gemeinsamen Appells der sieben Verbände zeigte der Bundestag bisher
keine Einsicht.
Betroffene und Juristen wundern sich zunehmend über das Verhalten und das Gesetz.
Richterin am OLG Köln Dr. Petra Volke kritisiert das lückenhafte Gewalthilfegesetz in
ihrem Aufsatz in der aktuellen FamRZ (1768-1771) und bemerkt: „Es erscheint kaum
vorstellbar, dass sich das BVerfG nicht früher oder später mit dieser Frage befassen

muss. Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Fragestellung muss die Einschrän-
kung schon allein deshalb kritisiert werden, weil knapp 50 % der innerfamiliären Ge-
waltopfer und 20 % der partnerschaftlichen Gewaltopfer männlich sind.“

Nach ganz aktuellen Zahlen sind schon fast 30 % der Opfer Häuslicher Gewalt männlich.
Pressemitteilung des BMBFSFJ vom 21.11.2025: „Es zeigt sich, dass zunehmend auch
Männer und Jungen von Innerfamiliärer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind.“

#GewaltKenntKeinGeschlecht

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Im anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte veröffentlichten Bericht

des Deutschen Instituts für Menschenrechte wird das aktuelle Gewalthilfegesetz eben-
falls kritisiert. Dort heißt es „Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Bund

und Ländern daher insbesondere, − die Schutzlücken des Gewalthilfegesetzes zügig zu
schließen [..]“(S. 17) und „Ein weiterer Kritikpunkt ist die begriffliche Beschränkung der
‚gewaltbetroffenen Person‘ auf Frauen [..] und ihre Kinder.“ (S. 100)

Die Verbände appellieren an die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages das Ge-
walthilfegesetz unverzüglich zu reparieren oder zumindest eine abstrakte Normenkon-
trolle durch das Bundesverfassungsgericht auf den Weg zu bringen (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2

und 2a Grundgesetz und §§ 76 ff. BVerfGG).
Nur so kann verbindlich geklärt werden, ob das Gesetz in seiner aktuellen Fassung mit
dem Grundgesetz vereinbar ist; bevor es spätestens nach Inkrafttreten des einseitigen
Schutzanspruchs zu erfolgreichen Individualverfassungsbeschwerden kommt.
Jetzt ist noch Zeit, das Gewalthilfegesetz frühzeitig nachzubessern und Strukturen für
alle aufzubauen!
Warum das notwendig ist:

1. Schutz für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gewähr-
leisten – insbesondere Schutzlücken bei Kindern schließen.

2. EU-Rechtskonformität herstellen und aufwändige Doppelreformen vermeiden.
3. Vertrauen in unseren Rechtsstaat stärken statt gesellschaftliche Spaltung vertiefen.
Ein Gesetz, das Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Familienkonstellation
ausschließt, schürt Konflikte, politische Verdrossenheit und radikalisiert Ränder.
Die Verbände betonen: „Gewalt kennt kein Geschlecht. Unser Rechtsstaat darf keine
Betroffenen zu Opfern zweiter Klasse machen und die Hälfte der Menschen vergessen.“
Petition an den Bundestag – jede Stimme zählt!
Der Appell der sieben Verbände wird durch eine öffentliche Petition unterstützt. Jeder
kann sich anschließen und unterschreiben. Dies scheint auch dringend nötig, damit der
Bundestag endlich zuhören und handeln muss.
Schutz für alle: Gewalthilfegesetz für ALLE Kinder und alle Geschlechter – JETZT!
Die erstunterzeichnenden Verbände sind:
▪ BIGE – Bundesinitiative Großeltern
▪ EfKiR – Eltern für Kinder im Revier e.V.
▪ FSI – Forum Soziale Inklusion e.V.

#GewaltKenntKeinGeschlecht

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▪ MANNdat e.V.
▪ Papa Mama Auch e.V.
▪ VAfK – Väteraufbruch für Kinder e.V.
▪ Väternetzwerk e.V.

Weitere Verbände, Vereine und Institutionen können sich auch anschließen und als in-
stitutionelle Unterzeichner hervorgehoben werden.

Quellen:
▪ Offener Brief an den Bundespräsidenten vom 24.02.2025
▪ Antwort vom 26.02.2025:
»Dem Bundespräsidenten ist auch der Schutz derjenigen Opfer von Gewalt wichtig,
die keinen Schutzanspruch nach dem Gewalthilfegesetz haben.«
▪ Gemeinsamer Appell vom 10.03.2025:
»Verbände fordern Reparatur des Gewalthilfegesetzes«

▪ BFKM, Positionspapiere zum Gewalthilfegesetz und den Umsetzungen in den Bun-
desländern vom 23.06.2025

▪ Volke, FamRZ 2025, 1768-1771:
»Ob sich der Gesetzgeber Gedanken dazu gemacht hat, wie die geschlechtsabhängig
unterschiedliche Behandlung von gewaltbetroffenen Personen mit Art. 3 Abs. 3 GG
vereinbar sein soll („Niemand darf wegen seines Geschlechts ... benachteiligt oder
bevorzugt werden“), ergibt sich nicht aus den einsehbaren Unterlagen. Es erscheint

kaum vorstellbar, dass sich das BVerfG nicht früher oder später mit dieser Frage be-
fassen muss. Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Fragestellung muss die

Einschränkung schon allein deshalb kritisiert werden, weil knapp 50 % der innerfa-
miliären Gewaltopfer und 20 % der partnerschaftlichen Gewaltopfer männlich

sind.«
▪ BMBFSFJ, Pressemitteilung vom 21.11.2025:
»Es zeigt sich, dass zunehmend auch Männer und Jungen von Innerfamiliärer und
Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Im Jahr 2024 waren mit 78.814 Betroffenen
fast 30 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt männlich.«
▪ Petition auf Change.org:
https://www.change.org/gewalthilfe-alle