IWH-Insolvenztrend: Erster Rückgang der Insolvenzzahlen seit Jahren – aber keine Trendwende
Wie das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in einer
heute veröffentlichten Analyse feststellt, ist die Zahl der Insolvenzen
von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland im November
deutlich gesunken. Erstmals seit dreieinhalb Jahren liegen die monatlichen
Fallzahlen wieder unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahresmonats.
Eine Trendwende bedeutet dies allerdings noch nicht.
Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in
Deutschland liegt laut IWH-Insolvenztrend im November bei 1.293 (vgl.
Abbildung 1). Das sind 17% weniger als im Oktober und 3% weniger als im
November 2024. Im Vergleich zu einem durchschnittlichen November der Jahre
2016 bis 2019 – also vor der Pandemie – liegen die aktuellen Zahlen jedoch
weiterhin um 46% höher.
Schließungen großer Arbeitgeber führen häufig zu erheblichen und
dauerhaften Einkommens- und Lohnverlusten bei den betroffenen
Beschäftigten. Die Zahl der von Großinsolvenzen betroffenen Jobs liefert
zudem eine gute Annäherung an die Gesamtzahl der von Insolvenz betroffenen
Arbeitsplätze. Laut IWH-Insolvenztrend waren im November in den größten
10% der insolventen Unternehmen 9.000 Arbeitsplätze betroffen. Damit liegt
die Zahl der betroffenen Beschäftigten deutlich niedriger als im Oktober
(-30%) und klar unter den Werten des Vorjahresmonats (-25%), aber immer
noch 26% über dem November-Durchschnitt der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019
(vgl. Abbildung 2).
Die Zahl der betroffenen Industriejobs sank im November weiter und lag mit
rund 3.200 wieder auf dem Niveau von unmittelbar vor der Pandemie.
Das IWH erhebt Frühindikatoren, die dem Insolvenzgeschehen in der Regel
zwei bis drei Monate vorauslaufen. Die aktuellen Daten bestätigen die im
Vormonat skizzierten Erwartungen: Die Insolvenzzahlen sind im November
tatsächlich deutlich zurückgegangen. Sie lagen erstmals seit April 2022
sogar unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahresmonats. „Auch für den
Dezember deuten unsere Indikatoren auf ein weiterhin gedämpftes
Insolvenzgeschehen hin“, sagt Steffen Müller, Leiter der IWH-
Insolvenzforschung.
Für Januar und Februar zeichnen sich jedoch wieder höhere Werte ab. Von
einer nachhaltigen Trendwende kann daher keine Rede sein. „Der Rückgang im
November ist ein positives Signal, aber er markiert allenfalls eine
kurzfristige Verschnaufpause“, so Müller. Insgesamt spreche die
Entwicklung eher für eine Stabilisierung auf hohem Niveau als für eine
echte Entwarnung.
IWH-Insolvenztrend: Hintergrund, Daten, Methodik
Deutlich schneller als die amtliche Statistik liefert der IWH-
Insolvenztrend des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH)
jeden Monat einen belastbaren Befund zum bundesweiten Insolvenzgeschehen
für Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Ergebnisse weisen nur
geringfügige Abweichungen von den amtlichen Zahlen auf, die mit etwa zwei
Monaten Zeitverzug eine umfassende Einschätzung der Lage erlauben (vgl.
Abbildung 3).
Der IWH-Insolvenztrend ist deshalb ein verlässlicher Frühindikator für das
Insolvenzgeschehen und die wirtschaftliche Entwicklung. Für seine Analysen
wertet das IWH die aktuellen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen
Registergerichte aus und verknüpft sie mit Bilanzkennzahlen betroffener
Unternehmen. Dank seiner langjährigen Expertise, gebündelt in der IWH-
Insolvenzforschungsstelle, gehört das Institut bundesweit zu den führenden
Einrichtungen auf diesem Themengebiet.
Die im IWH-Insolvenztrend gemeldeten Insolvenzen für Kapital- und
Personengesellschaften umfassen in der Regel mehr als 90% der von
Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitsplätze und 95% der Forderungen.
Damit bilden diese Zahlen verläss-lich die direkten volkswirtschaftlichen
Konsequenzen des Insolvenzgeschehens ab.
Auch die amtliche Statistik weist monatlich vorläufige Insolvenzzahlen
aus. Diese beziehen sich jedoch auf alle Regelinsolvenzen.
Regelinsolvenzen umfassen neben den im IWH-Insolvenztrend erfassten
Personen- und Kapitalgesellschaften auch die gesamtwirtschaftlich wenig
relevante Gruppe der Kleinstunternehmen. Zudem werden auch bestimmte
natürliche Personen wie Selbstständige oder ehemals selbstständig Tätige
mit unüberschaubaren Vermögensverhältnissen sowie privat haftende
Gesellschafter und Einzelunternehmer gemeldet.
Regelinsolvenzen sind also nicht mit Unternehmensinsolvenzen
gleichzusetzen. Die Zahl der insolventen Personen- und
Kapitalgesellschaften macht weniger als die Hälfte der Regelinsolvenzen
aus. Die prozentualen monatlichen Veränderungen bei den Regelinsolvenzen
können sich aufgrund der Vielzahl gesamtwirtschaftlich unbedeutender
Insolvenzfälle deutlich von denen der Personen- und Kapitalgesellschaften
unterscheiden.
Mehr zur IWH-Insolvenzforschung und zur Methodik hinter dem IWH-
Insolvenztrend: www.iwh-halle.de/insolvenzfors
