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DIVI fordert Handlungsfähigkeit des Gesundheitswesens in Krisen und Katastrophen

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Um Menschenleben in Extremsituationen retten zu können, bedarf es der
Umsetzung vorhandener Konzepte wie deren regelmäßiger Übung. Darauf machte
die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI) vergangene Woche in einer Pressekonferenz im Rahmen
ihrer Jahrestagung in Hamburg aufmerksam – und fordert mehr Initiative und
Verantwortungsübernahme von allen Seiten – zum Wohle der Patienten. „Die
überwiegende Mehrheit der Krankenhäuser in Deutschland hat eine sogenannte
KAEP, also Krankenhausalarm- und -einsatzplanung, für Massenanfälle von
Verletzten“, erklärte Professor Andreas Markewitz, medizinischer
Geschäftsführer der DIVI.

„Aber in der Schublade nützen Pläne nichts. Wir müssen uns alle dringend
mehr und aktiv damit auseinandersetzen, was genau im Ernstfall zu tun
ist!“

Als Oberstarzt a.D. denkt Markewitz hier vor allen Dingen an den Bündnis-
oder sogar Verteidigungsfall in Deutschland. Hierzu steht seit Längerem
die Zahl „1000 Verletzte pro Tag“ nach Schätzungen der Bundeswehr im Raum.
„In der Regel geht man von 20 Prozent Intensivpatienten aus, also 200
Personen pro Tag“, rechnete Markewitz vor. Diese Zahl an zusätzlichen
Patienten setze das derzeitige System unter hohen Stress. „Und deshalb übt
man das, um routinierter, professioneller und letztendlich qualitativ
besser zu werden.“

„Wir brauchen Eigeninitiative und Weitsicht“

„Der durch eine Vollübung entstehende Finanzierungsbedarf von 50.000 bis
100.000 Euro pro Klinik muss verbindlich gedeckt werden“, zeigte Past
Präsident Professor Felix Walcher auf. Bei Großübungen mehrerer Kliniken
eines sogenannten Traumanetzwerkes, an denen auch Rettungsdienste,
Polizei, Feuerwehr und Technisches Hilfswerk eingebunden sind, seien
jedoch bis zu 500.000 Euro fällig. „Bislang werden diese Übungen nicht in
ausreichender Zahl durchgeführt, sie sind aber als Belastungstest einer
Region dringend erforderlich“, betonte Walcher, Direktor des Instituts für
Public Health in der Akutmedizin (IPHAM) der Universität Magdeburg.

Er selbst hatte nach den Anschlägen 2015 in Paris und 2016 auf dem
Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz mit einer engagierten
interdisziplinären und interprofessionellen Arbeitsgruppe in der
Universitätsmedizin Magdeburg den Katastrophen-, Alarm- und Einsatzplan
detailliert erarbeitet. Die Mitarbeiter aus allen Bereichen und Fächern
des Klinikums wurden für solche Großschadensereignisse intensiv und
regelmäßig geschult. „So wusste nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt
vor knapp einem Jahr jede und jeder, was genau zu tun ist und wir konnten
die 72 teils schwerstverletzten von den insgesamt 300 im Rahmen des
Anschlags anfallenden Patientinnen und Patienten zügig versorgen“, sagte
Walcher. „Und das Beispiel des Kollegen gilt für ganz Deutschland“,
ergänzte DIVI-Generalsekretär Prof. Uwe Janssens. „Wir brauchen
krisenfeste Krankenhäuser, damit Patientinnen und Patienten in
außergewöhnlichen Lagen gut versorgt sind. Dafür müssen wir heute in
Strukturen, Personal und Schutz der Kliniken investieren – besonnen,
planvoll und ohne Alarmismus!“ Eigeninitiative und Weitsicht – das brauche
es überall.

Nach Urteil gegen Triage-Gesetz: Neuer Leitfaden entsteht in DIVI-
Arbeitsgruppe

Vorbereitet sein auf mögliche Versorgungsengpässe war zudem ein weiteres
Stichwort für Janssens. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am
4. November, das das derzeitige Triage-Gesetz kippte, fehlen gültige
Empfehlung. „Wenn wir bei zu vielen Patientinnen und Patienten entscheiden
müssten, wen wir behandeln, und wen nicht, was nicht nur in
Kriegsszenarien der Fall sein könnte, dann ist es wichtig, dass wir
Medizinerinnen und Mediziner hier nach bestem Wissen und Gewissen – und
nicht gezwungen durch ein Gesetz – handeln können“, machte der Direktor
der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St
.-Antonius-Hospital Eschweiler deutlich. Er selbst war einer der Kläger,
die das Bundesverfassungsgericht angerufen hatten.

Nachdem dieses jetzt aber den Auftrag wieder an Bund und Länder gegeben
hat, will die Fachgesellschaft schnell sein: „Wir sind bereits dabei,
unsere Empfehlungen, die am Anfang der Corona-Pandemie entstanden sind, zu
überarbeiten“, berichtete Janssens. Hierdurch soll eine Handreichung an
die Bundesländer gehen, die konsentiert als neue Gesetzesgrundlage
verabschiedet werden könnte, damit nicht am Ende 16 unterschiedliche
Vorgaben in Deutschland existieren. „Wir sind Ärztinnen und Ärzte und wir
wollen im Ernstfall Leben retten – so viele wie möglich“, erklärte
Janssens. Deshalb auch hier: Initiative.

Unvorbereitet: Das Ende des Jahrzehnts kommt schneller, als man glaubt

So verwies die DIVI auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Hier
ist festgehalten, dass grundsätzlich gesetzliche Rahmenbedingungen für den
Gesundheitssektor und den Rettungsdienst im Zivilschutz, wie auch im
Verteidigungs- und Bündnisfall geschaffen werden sollen. Allerdings müsse
man sich in den Ressorts noch einigen, Verantwortungen festlegen und die
Finanzierung klären.

„Der Bündnis- und Verteidigungsfall wird zum Ende des Jahrzehnts
erwartet“, bemerkte deshalb der medizinische Geschäftsführer Markewitz.
Walcher gibt folgendes Signal: „Es ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, die jeden einzelnen Bürger betrifft. Die an der Notfall- und
Katastrophenmedizin beteiligten Fachgesellschaften haben gemeinsam mit der
Bundeswehr umfangreiche Konzepte zu Aus-, Fort- und Weiterbildung von
medizinischem Fachpersonal, Materialbedarf, Logistik von
Patientenverteilung, Kommunikation und Übungen. Wir brauchen nun von der
Politik die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit klar definierten
Zuständigkeiten der Ressorts in Bund und Ländern sowie die Sicherstellung
einer verbindlichen Finanzierung.“