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Reform der Notfallversorgung: Intensiv- und Notfallmediziner nehmen Stellung

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Am 5. November übermittelte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
endlich den lang ersehnten Referentenentwurf für die Reform der
Notfallversorgung (NotfallG) in Deutschland. Bis heute hatten Verbände und
Fachgesellschaften Zeit, Stellung zu beziehen. Die Deutsche
Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und
18 der unter ihrem Dach vereinten medizinischen Fachgesellschaften haben
sich auf ein gemeinschaftliches Eckpunktepapier geeinigt, um den aus ihrer
Sicht erforderlichen Nachbesserungen des Reformvorhabens mehr Gewicht zu
verleihen. Denn natürlich ist noch viel zu tun ...



Die gute Nachricht aber zuerst: „Grundsätzlich bewerten wir den
vorliegenden Referentenentwurf für die Reform der Notfallversorgung
positiv“, resümiert Professorin Sabine Blaschke, die als Sprecherin der
DIVI-Sektion Notfalldokumentation die gemeinschaftliche Stellungnahme
koordinierte. Die ärztliche Leiterin der Zentralen Notaufnahme der
Universitätsmedizin Göttingen zählt vier gelungene Eckpunkte in dem
Reformvorhaben auf:

1.      die Einführung eines Gesundheitsleitsystems mit enger Kooperation
zwischen
Akutleitstelle und integrierter Rettungsleitstelle,
2.      die Implementierung von Integrierten Notfallzentren (INZ) und INZ
für Kinder und Jugendliche (KINZ),
3.      die Integration der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung
der gesetzlichen
Krankenversicherung und damit Aufnahme in das SGB 5 und
4.      die digitale Vernetzung der Leistungsträger in den Sektoren der
Notfall- und
Akutversorgung.

Es sei richtig, durch die Reform effizienter zu werden sowie Ressourcen
gezielter einzusetzen, so Blaschke. Selbstverständlich gelte es,
Doppelstrukturen zu vermeiden, die Zusammenarbeit zwischen Leitstellen und
Rettungsdienst zu verbessern und digitale Lösungen zu etablieren, um
Qualität und Schnelligkeit in der Notfallversorgung zu steigern.

Fünf grundlegende Aspekte zur weiteren Überarbeitung definiert

Gegenüber den vier äußerst positiven Eckpunkten bewerten die unter dem
Dach der DIVI vereinten Fachgesellschaften jedoch fünf Aspekte des
Reformvorhabens auch als kritisch und sehen hier Korrekturbedarf. Hierzu
zählen:

1.      Medizinischen Notfallrettung. Im Detail kritisiert die DIVI die
geplante Organisationsstruktur der medizinischen Notfallrettung. Ein
Gremium unter Leitung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
soll hier regeln und bestimmen, Fachgesellschaften nur beratend und ohne
Stimmrecht mitwirken.

„Das ignoriert die Expertise der Praxis und gefährdet die Qualität der
Patientenversorgung“, so Sabine Blaschke. Sie fordert im Namen aller
Unterzeichner „eine neutrale, unabhängige Datenstelle zur
Qualitätssicherung, um Objektivität zu wahren“.

2.      Gesundheitsleitsystem: Akutleitstelle und Integrierte
Rettungsleitstelle. Besonders im Gesundheitsleitsystem fehlen laut DIVI
klare Vorgaben für die fachliche Qualifikation des Personals in
Akutleitstellen, einschließlich pädiatrischer Expertise, was bei
Kindernotfällen kritisch sei. Die DIVI plädiert für ein einheitliches
digitales Notrufabfragesystem, das in Akut- und Rettungsleitstellen zu
identischen Ergebnissen führen wird.

3.      Integrierte Notfallzentren (INZ) und Integrierte Notfallzentren
für Kinder und Jugendliche (KINZ). Die aktuell vorgesehene Steuerung und
Koordination der geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) sei
unzureichend, da die Leitung nicht bei den jeweiligen Krankenhäusern läge.
Der Gesetzgeber riskiere unklare Prozesse.

„Die Leitung der Integrierten Notfallzentren muss zwingend bei den
Krankenhäusern liegen“, macht die federführende Autorin Sabine Blaschke
auch noch einmal deutlich. „Es gilt, unbedingt stringente Prozessabläufe
in der Patientensteuerung sowie der fachlichen Akut- und Notfallversorgung
sicherzustellen!“

4.      Digitale Vernetzung der Leistungsträger. Die DIVI weist darauf
hin, dass bis dato in Deutschland eine standardisierte, interoperable und
einheitliche Datenerfassung in
Präklinik, Leitstelle, ambulanter und stationärer Notfallversorgung fehle
– es aber durchaus systemunabhängige Konzepte gäbe. So wird auch die
Einführung eines bundesweiten Notfallregisters für Analyse und Forschung
empfohlen.

„Eine einheitliche digitale Notfalldokumentation ist zudem der Schlüssel
zur Versorgungsforschung und die evaluierende Begleitforschung. Ohne
interoperable Standards verlieren wir außerdem wertvolle Daten für die
Qualitätssicherung in der gesamten digitalen Rettungskette, das
Benchmarking sowie die Surveillance“, erläutert Blaschke.

5.      Finanzierung in den Notfallversorgungsstrukturen. Grundsätzlich,
so kritisieren die Fachgesellschaften, werde im Gesetzesentwurf zwar die
Finanzierung des Sicherstellungsauftrages der KVen berücksichtigt, nicht
jedoch die notwendige Finanzierung der Vorhaltekosten in den Zentralen
Notaufnahmen der zukünftigen INZ sowie die notwendige Anschubfinanzierung
der technischen Infrastrukturen für die digitale Vernetzung der INZ. Diese
Finanzierung zu klären, sei natürlich essenziell, so die DIVI.
Vorgeschlagen wird deshalb die Einführung eines Notaufnahme-
Fachabteilungsschlüssels, um die flächendeckende Erfassung von Diagnosen,
Leistungen und Kosten zu ermöglichen.

„Für die Sicherstellung der Finanzierung der stationären Notfallversorgung
ist zudem die Einführung der Leistungsgruppe Notfallmedizin oder die
Einführung eines INZ-Budgets unabdingbar“, weiß Prof. Sabine Blaschke.

Einbindung notfallmedizinischer Expertise in die Überarbeitung des
Gesetzentwurfes gefordert

„Wir fordern deshalb eine wesentlich stärkere Einbindung unserer
notfallmedizinischen Expertise bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs“,
macht Prof. Felix Walcher, Past Präsident der DIVI und Direktor des
Instituts für Public Health in der Akutmedizin (IPHAM) der Universität
Magdeburg, die Position seiner Fachgesellschaft und der unterzeichnenden
Mitgliedsgesellschaften deutlich. „Auch glauben wir, dass die Moderation
einer übergeordneten Institution wie die der Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sinnvoll wäre“,
ergänzt Prof. Sabine Blaschke.

„Nur gemeinsam können wir das vorhandene Optimierungspotenzial ausschöpfen
und eine zukunftsfähige wie auch nachhaltige Reform sicherstellen“, sind
sich alle einig.

Bei Fragen zur Stellungnahme haben Sie die Chance diese in der heutigen
virtuellen Pressekonferenz der DIVI "Handlungsfähig in Krieg und Krisen"
um 12.30 Uhr an Prof. Felix Walcher zu richten:
https://us02web.zoom.us/j/86301417738