Krankenhaus ohne Hürden – Zugänglichkeit verbessern! iso-Institut erstellt Leitfaden für bayerische Krankenhäuser
Damit sich Menschen mit Behinderung im Krankenhaus besser und möglichst
selbständig zurechtfinden, sind Krankhäuser gefordert, die
Umgebungsgestaltung, die Arbeitsabläufe und die Kommunikation
gleichermaßen weiterzuentwickeln.
Das Bayerische Staatsministerium für
Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) hat nun das Saarbrücker iso-
Institut mit der Erstellung eines Handlungsleitfadens beauftragt, um
bayerische Krankenhäuser auf dem Weg zu umfassender Barrierefreiheit
nachhaltig zu unterstützen.
„Barrierefreiheit, soziale Teilhabe und Inklusion sind wichtige politische
Ansprüche in modernen Gesellschaften“ sagt die Projektleiterin, Dr. Sabine
Kirchen-Peters, „und wir freuen uns, an der praktischen Realisierung im
Krankenhaussektor mitwirken zu können.“ Maßgeblich für die Ausgestaltung
von Barrierefreiheit ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die
seit 2009 in Deutschland für alle staatlichen Stellen rechtsverbindlich
und eine wichtige Richtschnur politischen Handelns ist. Gerade in den
Krankenhäusern bleibt noch viel zu tun. Die notwendigen Anpassungen im
Sinne einer umfassenden Barrierefreiheit betreffen vielfältige Aspekte und
sind nicht nur auf Mobilitätsbarrieren zu reduzieren. Zu adressieren sind
z. B. ebenso die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven
Beeinträchtigungen oder mit Seh- und Hörbehinderungen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
(StMGP) hat diese Anforderungen seit vielen Jahren auf der Agenda. So
wurde u. a. von 2020 bis 2022 die Studie „Barrierefreiheit an bayerischen
Krankenhäusern“ durchgeführt, um mögliche weitere zielgerichtete Maßnahmen
zur Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit in bayerischen
Krankenhäusern zu bestimmen. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach
setzt sich weiter dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für die stationäre
Versorgung von Menschen mit Behinderung verbessert werden. Daher hat das
StMGP nun das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V.
(iso) mit der Erstellung eines Online-Leitfadens beauftragt. Grundlage für
die Erstellung des Leitfadens ist die Arbeit des „Runden Tisches für die
Belange von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus“, den das StMGP im
September 2022 etabliert hat, um die Belange von Menschen mit Behinderung
im Krankenhaus zu erörtern und erforderliche Maßnahmen zu erarbeiten.
Der Leitfaden soll für alle Arten von Behinderungen sensibilisieren und
Führungskräften sowie Mitarbeitenden im Krankenhaus ein Instrumentarium an
die Hand geben, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Gerlach betont: „Es
ist wichtig, dass sich Menschen mit Behinderung im Krankenhaus möglichst
eigenständig aufhalten können. Deshalb haben wir jetzt einen
entsprechenden Handlungsleitfaden für Krankenhäuser in Auftrag gegeben,
der auch Hinweise zu Arbeitsabläufen und verbesserter Kommunikation mit
den Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen gibt.“
So soll der Leitfaden Menschen mit Behinderung – in leicht verständlicher
Sprache – rund um ihren Krankenhausaufenthalt unterstützen und Maßnahmen
beschreiben, die von den Krankenhäusern eigenständig und aufwandsarm
umgesetzt werden können. Zusätzlich werden Checklisten für Patientinnen
und Patienten mit Behinderung entwickelt, die zum einen der Vorbereitung
der Krankenhausaufnahme dienen und zum anderen das Entlassmanagement
unterstützen.
Für die Erstellung des Leitfadens und der Checklisten arbeitet das iso-
Institut mit Vertreterinnen und Vertretern des „Runden Tisches für die
Belange von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus“ zusammen, der aus
Expertinnen und Experten von thematisch betroffenen Stellen in Bayern
besteht, wie verschiedenen Behindertenverbänden sowie der Bayerischen
Krankenhausgesellschaft. Zur inhaltlichen Ausgestaltung des Online-
Leitfadens werden außerdem bestehende Konzepte und Praxisempfehlungen
recherchiert und analysiert. Ein besonderes Augenmerk legt der Online-
Leitfaden auf Beispiele Guter Praxis, die als Vorbilder dienen können.
Dazu werden in verschiedenen bayerischen Krankenhäusern Interviews
geführt, deren Ergebnisse für den Leitfaden aufbereitet werden.
Während sich der Leitfaden eher an die Krankenhäuser wendet, dienen
ergänzende Checklisten dazu, Patientinnen und Patienten mit Behinderung
darin zu unterstützen, sich auf einen Krankenhausaufenthalt vorzubereiten
und wichtige Unterlagen (zum Beispiel für eine Notfallaufnahme)
bereitzulegen. Sie helfen dabei, Informationen zusammenzutragen, die im
Krankenhaus möglicherweise nicht in den Blick genommen werden, weil das
spezifische Wissen um die vorliegende Behinderung und deren Bedeutung für
den Krankenhausaufenthalt oder für das Entlassmanagement fehlt.
Das StMGP wird Handlungsleitfaden und Checklisten in digitaler Form im
Jahr 2025 frei zugänglich zur Verfügung stellen