DGIM fordert konsequente Weiterentwicklung von Krankenhaus- und Notfallreform
Der Reformdruck im Gesundheitswesen duldet keinen Aufschub! Dies betont
die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) und begrüßt, dass
das Krankenhausversorgungsverbesse
treten kann.
Schließlich greife das Gesetz viele Impulse der
Fachgesellschaft zur Weiterbildung, der Personalbemessung, der weiteren
Differenzierung der Leistungsgruppen und zur transsektoralen Versorgung
auf. Gleichzeitig appelliert Deutschlands größte medizinisch-
wissenschaftliche Fachgesellschaft an die politischen Verantwortlichen in
Bund und Ländern, zentrale Fragen rund um KHVVG und andere
gesundheitspolitische Vorhaben zügig und patientenorientiert
weiterzuentwickeln.
Das Krankenhausversorgungsverbesse
Vermittlungsausschuss. Das ist das Ergebnis der 1049. Sitzung des
Bundesrates. „Dass einige dringend benötige Reformen nun zum 1. Januar
2025 kommen können, ist ein wichtiges Signal für die Krankenhäuser, die
ihre Finanzierung durch eine Umverteilung der Leistungen unter Häusern mit
verschiedenen Versorgungslevel sicherstellen können“, sagt Professor Dr.
med. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM. Als positiv bewertet der
Internist und Kardiologe, dass sich Vorschläge der Fachgesellschaft wie
zum Beispiel zur finanziellen Sicherstellung der Weiterbildung oder zur
Teilhabe kleinerer Kliniken an der ambulanten Versorgung in Regionen, wo
es an Praxen fehlt, jetzt im Gesetz wiederfinden.
Leistungsgruppen müssen zeitnah weiterentwickelt werden
Dass der Gesprächsbedarf rund um die Krankenhausreform nach über 2 Jahren
Reformdiskussion immer noch groß ist, hat nicht nur die ungewöhnlich große
Anzahl von Redebeiträgen in der Bundesratssitzung gezeigt. „Auch aus Sicht
der Inneren Medizin sehen wir nach wie vor Handlungsbedarf“, betont
Professor Dr. med. Jan Galle. Als ein Beispiel nennt der
Vorstandsvorsitzende der DGIM, dass die Leistungsgruppen-Systematik der
Versorgungsrealität nicht gerecht werde.
„Gerade internistische Schwerpunkte wie die Angiologie, Rheumatologie oder
Endokrinologie und Diabetologie sind in ihrer Bedeutung für die Versorgung
bisher nicht ausreichend abgebildet“, betont Galle. „Hier drohen
Versorgungslücken, wenn nicht schnell nachgebessert wird“, mahnt der
Direktor der Klinik für Nephrologie und Dialyseverfahren am Klinikum
Lüdenscheid. Im Fall der Angiologie sieht die DGIM das Fach ohne eine
klare Zuordnung und ausreichende personelle Ressourcen sogar in seiner
Existenz bedroht. „Dabei steigt die Zahl der Patientinnen und Patienten
mit Gefäßerkrankungen kontinuierlich“, ordnet Ertl die Dringlichkeit einer
Anpassung ein.
DGIM appelliert: Reform-Schwung nutzen
Die DGIM wird sich weiterhin für die Umsetzung einer zukunftsfähigen
Krankenhaus- und Notfallversorgung einsetzen. „Die medizinischen
Fachgesellschaften haben in dieser Legislaturperiode mit großem Aufwand
viel Expertise zur Reform der Versorgungsstrukturen beigesteuert“, so
Galle. Nun sehe die DGIM die Politik in Bund und Ländern in der Pflicht,
die bereits geschaffenen Ansätze in konkrete Vorhaben umzusetzen. Dies
betreffe nicht nur die Krankenhausreform, sondern auch damit verwandte
Vorhaben wie die Reform der Notfallversorgung.
„Wir appellieren an die aktuelle und die kommende Bundesregierung, die
begonnene Reform in enger Zusammenarbeit mit den medizinischen
Fachgesellschaften konsequent weiterzuentwickeln und insbesondere deren
Empfehlungen zur Notwendigkeit bestimmter Leistungsgruppen zu beachten“,
so Galle. "Krankenhaus- und Notfallreform hängen so eng miteinander
zusammen, dass es nicht sinnvoll wäre, letztere nun versiegen zu lassen“,
ergänzt DGIM-Generalsekretär Ertl. Die hochwertige medizinische Versorgung
der Menschen in Deutschland dürfe nicht zwischen Ampel-Aus und K-Frage
unter die Räder kommen.