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Potenziell krankmachende Keime in rohem Hackfleisch

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Empfindliche Verbrauchergruppen sollten Schweinehackfleisch nicht roh
verzehren

Im Zoonosen-Monitoring 2023 wurden in gewürztem „Schweinehackfleisch zum
Rohverzehr“ (Mett, Hackepeter) potenziell krankmachende Keime
nachgewiesen. Aufgrund des Rohverzehrs werden eventuell vorhandene Keime
unmittelbar aufgenommen, ohne beispielsweise durch Erhitzung vorher
abgetötet zu werden. Empfindliche Verbrauchergruppen, wie Kleinkinder,
ältere und immungeschwächte Menschen oder Schwangere, sollten daher kein
rohes Hackfleisch essen.

In der Untersuchung wurden 318 Proben von gewürztem Schweinehackfleisch
zum Rohverzehr getestet. In 11 Proben wurden Shiga-Toxin-bildende E.coli
(STEC) nachgewiesen. STEC-Bakterien können akute Darment-zündungen
hervorrufen, die zum Teil einen schweren Verlauf nehmen. Insbesondere bei
Kindern kann eine Infektion mit STEC zur Ausbildung eines hämolytisch-
urämischen Syndroms (HUS) führen, das oftmals mit einem akuten
Nierenversagen einhergeht.

In einer Probe wurden zudem Salmonellen nachgewiesen, wobei dieser
Salmonellen-Typ besonders häufig Infektionen beim Menschen hervorruft.

Hackfleisch zum Rohverzehr sollte grundsätzlich bald nach dem Kauf
verzehrt werden, um eine Vermehrung möglicher Erreger zu minimieren. Da es
sich bei Hackfleisch um ein leicht verderbliches Lebensmittel handelt, ist
es mit einem Verbrauchdatum versehen, das unbedingt einzuhalten ist. Bis
zum Verzehr sollte Hackfleisch immer ausreichend kühl gelagert werden.

Hintergrund

Im Zoonosen-Monitoring werden Daten über das Auftreten von
Krankheitserregern in Tieren, Schlachtkörpern und Lebensmitteln erfasst,
die auch beim Menschen Krankheiten auslösen können. Für das Zoonosen-
Monitoring 2023 haben die Überwachungsbehörden der Bundesländer insgesamt
4.416 Proben auf allen Stufen der Lebensmittelkette genommen und
untersucht. Dabei wurden 2.477 Bakterien-Isolate gewonnen, in den
Nationalen Referenzlaboratorien charakterisiert und auf ihre Resistenz
gegen ausgewählte Antibiotika untersucht.

Der vollständige Bericht zum Zoonosen-Monitoring 2023 ist online abrufbar
unter:
https://www.bvl.bund.de/ZoonosenMonitoring

Verbrauchertipps des BVL zum Schutz gegen lebensmittelbedingte Infektionen
gibt es hier:
https://www.bvl.bund.de/lebensmittelhygiene

Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es ist für die
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch
veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende
Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die
Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen
Union.

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