Neues Rechtsgutachten: Delegation der Verabreichung von Propofol im Rahmen diagnostischer Bronchoskopien möglich


Moderne Medizin funktioniert nur im interdisziplinären Team. Bis dato war
in der pneumologischen Endoskopie die Frage allerdings nicht rechtssicher
beantwortet, ob z.B. die Fortführung einer Sedierung von Patienten mit
Propofol im Rahmen der flexiblen Bronchoskopie an medizinisches
Assistenzpersonal delegiert werden kann, oder nicht. Eine jetzt von der
Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) in
Auftrag gegebene kurzgutachterliche Stellungnahme gibt Antworten: Ja, eine
Delegation ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich!
„Die Rahmenbedingungen sind damit abgesteckt“, macht DGP-Pastpräsident
Prof. Torsten Bauer deutlich. „Wir sehen uns in der Pneumologie ganz klar
in einer Entwicklungsphase, in der wir delegieren wollen. Entsprechend
suchen wir nach Möglichkeiten, die Fachlichkeit unseres hervorragend
ausgebildeten Assistenzpersonals einbeziehen zu können.“
Gutachten beschreibt mögliche Aufgaben, die durch medizinisches
Assistenzpersonal übernommen werden können
Das Gutachten zeigt auf, was ureigenste ärztliche Aufgaben sind, aber
auch, welche Aufgaben delegiert werden können. In vielen Kliniken werde
bereits komplikationslos die skizzierte Vorgehensweise gelebt. So sehe man
sich auch in der aktuellen Praxis bestätigt, sagt Torsten Bauer.
„Das Gutachten gibt Sicherheit – dem medizinischen Personal wie den
Patienten!“, bestätigt auch die erste Vorsitzende der Deutschen
Gesellschaft für Endoskopiefachberufe (DEGEA), Ulrike Beilenhoff. Man sei
in der Frage der Nurse Assisted Propofol Sedation (NAPS) einen sehr großen
Schritt weitergekommen. „Auch wird die gute Zusammenarbeit zwischen Ärzten
und Fachpflegeberufen untermauert.“ Die juristischen Erkenntnisse und
Ergebnisse könnten jetzt direkt in die Arbeit an Leitlinien und Curricula
einfließen.
Bedeutung von Leitlinien wird deutlich gestärkt
So macht die kurzgutachterliche Stellungnahme den Weg frei für eine
wichtige DGP-Leitlinie: Die S2k-Leitlinie Sicherheit der flexiblen
Bronchoskopie, deren Veröffentlichung rund um den Jahreswechsel geplant
ist. Diese soll mit Jahrzehnte alten Ansichten aufräumen. „Das Problem in
der Fragestellung der Delegation, und damit der Patientensicherheit, ist
derzeit, dass vor Gericht die Fachinformation entscheidend ist und nicht
die Leitlinie der Fachgesellschaft“, erklärt Pastpräsident Bauer. „Die
Fachinformation zu Propofol ist aber älter als 20 Jahre.“ Der Hersteller
müsste neue Studien durchführen, um ein Update zu veröffentlichen.
Entsprechend werde es ein solches nicht geben, weiß Bauer.
Durch das Gutachten zur Delegation der Verabreichung von Propofol im
Rahmen diagnostischer Bronchoskopien werde sich die Rechtslage jetzt
ändern, ist die DGP überzeugt: „Das Blatt wendet sich. Die Leitlinie wird
ab Erscheinen einen viel größeren Stellenwert einnehmen als die
Fachinformation“, so der Pastpräsident. „Ein wichtiger und richtiger
Schritt für alle Anwender von Propofol im Krankenhaus, um in einer
zukünftigen Reform die Versorgung der Patientinnen und Patienten
sicherzustellen!“
Originalpublikation:
https://pneumologie.de/storage
kurzgutachterliche-stellungnah
ueberwachung-von-propofol.pdf