Bundestag beschließt NIPT-Monitoring - DEGUM fordert die Einbeziehung von Ultraschall
Der Bundestag hat am 8. Oktober beschlossen, die Auswirkungen des nicht-
invasiven Pränataltests (NIPT) als Kassenleistung zu beobachten und ein
interdisziplinäres Expertengremium einzusetzen. Die Deutsche Gesellschaft
für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM) begrüßt diesen Schritt. Sie
fordert, im Monitoring ausdrücklich auch die Entwicklung der
Ultraschalldiagnostik zu untersuchen. Denn ein unauffälliger NIPT schließt
Fehlbildungen und andere Schwangerschaftskomplikationen nicht aus. Das
Monitoring muss deshalb klären, ob wichtige Ultraschalluntersuchungen seit
der Kassenzulassung des Bluttests seltener wahrgenommen werden.
„Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bei der Einführung des NIPT als
Kassenleistung betont, dass der Test nur in begründeten Einzelfällen, also
bei Risikoschwangerschaften und nach ärztlicher Beratung, eingesetzt
werden soll. Leider wurde versäumt zu definieren, wie hoch das Risiko sein
muss, damit der NIPT als Kassenleistung zulässig ist“, sagt Professor Dr.
med. Karl Oliver Kagan, Leiter der Pränatalen Medizin am
Universitätsklinikum Tübingen und Vorstandsmitglied der DEGUM. Eine im
Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Auswertung von Krankenkassendaten
zeige, dass inzwischen mehr als die Hälfte aller Schwangeren den Test in
Anspruch nehme. „Wir begrüßen daher, dass der Bundestag die Entwicklung
beobachten möchte. Der Zugang zum Test für Patientinnen mit erhöhtem
Risiko darf dadurch aber nicht eingeschränkt werden.“
Bluttest ersetzt keine Ultraschalluntersuchung
Der NIPT untersucht das Risiko für bestimmte Chromosomenstörungen,
insbesondere die Trisomien 21, 18 und 13. Fehlbildungen und andere
Schwangerschaftskomplikationen erfasst er dagegen nicht. Fehlbildungen,
die nach der Geburt behandelt werden müssen, treten bei etwa 2,5 bis 3
Prozent der Schwangerschaften auf. Die meisten sind nicht durch
Chromosomenstörungen verursacht und werden in der pränatalen Diagnostik
vor allem mithilfe des Ultraschalls erkannt. Die Sonografie liefert zudem
wichtige Informationen zur kindlichen Anatomie und hilft, Risiken wie
Präeklampsie oder Wachstumsverzögerungen einzuschätzen. Anders als für
NIPT kann hier eine frühe Intervention nach dem Ersttrimester-Screening
das spätere Auftreten bestimmter Komplikationen verhindern, wirkt also
präventiv.
Seit Einführung des NIPT als Kassenleistung gibt es Hinweise darauf, dass
das kombinierte Ersttrimester-Screening seltener in Anspruch genommen
wird. Darauf weist unter anderem eine 2023 in der Fachzeitschrift
„Ultraschall in der Medizin“ veröffentlichte Auswertung zum Ersttrimester-
Screening in Deutschland hin. Die Untersuchung verbindet Ultraschall und
Laboranalyse zur Risikoeinschätzung und liefert zugleich wichtige
Informationen über die Entwicklung des ungeborenen Kindes. „Der NIPT
beurteilt zwar das Risiko für die Trisomien 21, 18 und 13, deckt damit
aber nur einen kleinen Teil des Spektrums möglicher Probleme in der
Schwangerschaft ab“, erklärt Kagan.
Qualifizierter Ultraschall vor der NIPT-Entscheidung
Die DEGUM empfiehlt, möglichst vor der Entscheidung für einen NIPT eine
qualifizierte Ultraschalluntersuchung durchzuführen. Sie ermöglicht eine
erste Beurteilung der kindlichen Anatomie und hilft, das individuelle
Risiko einzuschätzen. Auf dieser Grundlage können Schwangere gemeinsam mit
ihrer Ärztin oder ihrem Arzt entscheiden, ob ein NIPT, eine weiterführende
Ultraschalldiagnostik oder eine invasive Untersuchung sinnvoll ist.
Monitoring muss die Versorgung insgesamt erfassen
Die DEGUM fordert, im geplanten Monitoring insbesondere zu untersuchen,
wie sich die Inanspruchnahme des Ersttrimester-Screenings und anderer
qualifizierter Ultraschalluntersuchungen seit 2022 verändert hat. Ebenso
sollten das individuelle Risiko vor dem NIPT und die weitere Betreuung
nach auffälligen Testergebnissen erfasst werden. „Wir begrüßen, dass der
Bundestag sich für ein Monitoring des NIPT als Kassenleistung ausspricht.
Hierbei sollte neben der Längsschnittbetrachtung der Inanspruchnahme auch
das zugrundeliegende Risiko und die weitere Betreuung nach einem
auffälligen NIPT-Ergebnis evaluiert werden“, fordert Kagan.
Aus Sicht der DEGUM braucht es zudem klarere Kriterien dafür, wann der
NIPT als Kassenleistung angezeigt ist. Eine qualifizierte
Ultraschalluntersuchung sollte dabei eine zentrale Rolle spielen und
angemessen finanziert sein. Nur so können Schwangere fundierte
Entscheidungen treffen und relevante Auffälligkeiten möglichst früh
erkannt werden.
