Bundeswehreinsatz in Syrien ist völkerrechtlich gerechtfertigt
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten eine Intervention in den Syrien-Konflikt unter Beteiligung der Bundeswehr für zulässig. In einem 21-seitigen "Sachstand" zur "Staatlichen Selbstverteidigung gegen Terroristen", der dem "Tagesspiegel vorliegt, stellen die Parlamentsjuristen fest, das Recht auf Selbstverteidigung aus Artikel 51 der UN-Charta biete zusammen mit der nach den Terrortaten von Paris verabschiedeten UN-Resolution 2249 eine "hinreichende völkerrechtliche Rechtsgrundlage für Militäreinsätze gegen den Islamischen Staat in Syrien".
(ots) / Bild: isafmedia (CC BY 2.0)